Die Verlängerung Ihrer deutschen Arbeitserlaubnis ist unerlässlich, wenn Sie weiterhin legal in Deutschland arbeiten und leben möchten. Das Verfahren variiert je nach Art der Erlaubnis geringfügig, aber hier finden Sie einen allgemeinen Überblick über die Verlängerung.
Wann Sie mit dem Verlängerungsverfahren beginnen sollten
→ Es wird empfohlen, die Verlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Erlaubnis zu beantragen. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung und es werden Unterbrechungen Ihres Beschäftigungs- oder Aufenthaltsstatus vermieden.
Je nachdem, welche Genehmigung Sie besitzen, können Sie entweder mit derselben Art fortfahren oder eine andere beantragen, wenn Sie alle Anforderungen erfüllen.
Schlüsselszenarien für die Verlängerung der Arbeitserlaubnis
Sehen wir uns die Anforderungen in Bezug auf die Anerkennung von Abschlüssen, die Beschäftigungsposition und die Gehaltsschwellen für verschiedene Arten im Detail an:
1. EU Blaue Karte (anerkannter Abschluss) zu EU Blaue Karte (anerkannter Abschluss)
Das bedeutet, dass bei KEINER Änderung Ihres GENEHMIGUNGSTYPUS der folgende Prozess gilt:
- Anerkennung des Abschlusses: Die Anerkennung oder Anabin aus dem Erstantrag ist ausreichend
- Die Beschäftigungsposition entspricht dem Abschluss: Wenn es sich um eine geringfügige Änderung handelt, ändert sich höchstwahrscheinlich nichts in Bezug auf die Art der Genehmigung. Wenn sich die Berufsbezeichnung erheblich ändert, könnte dies im ungünstigsten Fall zu einer Herabstufung auf §18b des Aufenthaltsgesetzes, Fachkraft, führen.
- Gehaltsschwelle ist erreicht: Bei einem Verlängerungsantrag muss das Gehalt der Gehaltsschwelle des Einreichungsjahres entsprechen
2. EU Blaue Karte (Fachkraft/Berufseinsteiger/erfahrener IT-Experte) zu EU Blaue Karte (anerkannter Abschluss)
- Anerkennung des Abschlusses: Der Abschluss muss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen anerkannt werden
- Die Beschäftigungsposition entspricht dem Abschluss: Wenn es sich um eine geringfügige Änderung handelt, ändert sich höchstwahrscheinlich nichts in Bezug auf die Art der Genehmigung. Wenn sich die Berufsbezeichnung erheblich ändert, kann dies im ungünstigsten Fall zu einer Herabstufung auf §18b des Aufenthaltsgesetzes, Fachkraft, führen.
- Die Gehaltsschwelle wird erreicht: Bei der Beantragung einer Verlängerung muss das Gehalt der Gehaltsschwelle des Einreichungsjahres entsprechen
3. Fachkraft (§18b AufenthG) / Erfahrene Arbeitnehmer (§19c(1)) zur Blauen Karte EU
- Anerkennung des Abschlusses: Falls noch nicht erfolgt, muss der Abschluss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen anerkannt werden
- Neue Beschäftigungsposition entspricht dem Abschluss: Der Hochschulabschluss muss der neuen Beschäftigungsposition entsprechen
- Gehaltsschwelle wird erreicht: Bei Beantragung einer Verlängerung muss das Gehalt der Gehaltsschwelle des Einreichungsjahres entsprechen
4. IT-Spezialist ohne Abschluss (§6 Beschäftigungsverordnung) zur EU Blaue Karte
- Das Talent muss mindestens 3 Jahre oder mehr einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre vorweisen: Es müssen vollständige Qualifikationsnachweise vorgelegt werden – Erfahrungsschreiben und Zertifikate
Schritte zur Verlängerung der deutschen Arbeitserlaubnis
Wenn Sie diese Schritte befolgen und sich im Voraus vorbereiten, können Sie einen reibungslosen Erneuerungsprozess sicherstellen und Ihre berufliche Laufbahn in Deutschland fortsetzen.
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