Artikel 27(a) Abkommandierungsgenehmigung in Italien: Leitfaden für das gesamte Verfahren (2025)

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Zuletzt aktualisiert
April 28, 2025

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Artikel 27(a) Abstandsgenehmigung Italien 2025: Verfahren, Anforderungen und GebührenArtikel 27(a) Abstandsgenehmigung Italien 2025: Verfahren, Anforderungen und Gebühren

Artikel 27(a) Abkommandierungsgenehmigung in Italien: Leitfaden für das gesamte Verfahren 2025

Die Abordnungsgenehmigung nach Artikel 27(a) (Permesso di Distacco) ist eine vereinfachte Einwanderungslösung für Unternehmen, die Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern für einen befristeten Einsatz nach Italien entsenden, ohne sie in den lokalen Arbeitsmarkt zu integrieren. Gemäß Artikel 27(a) des italienischen Gesetzesdekrets 286/1998 ermöglicht diese Genehmigung konzerninterne Versetzungen für zeitlich begrenzte Projekte und ist damit ideal für Personalleiter, Mobilitätsverantwortliche und Einwanderungsberater, die globale Entsendungen im Jahr 2025 beaufsichtigen.

Dieser umfassende Leitfaden enthält Informationen zu Anspruchsberechtigung, Verfahren, Anforderungen, Dokumenten, Antragsstellen, Details zur Ernennung, Gehaltsstufen, Bearbeitungszeiten, Gebühren und Expertentipps, um die Einhaltung der Vorschriften und Effizienz zu gewährleisten.

Was ist die Absetzgenehmigung nach Artikel 27 Buchstabe a)?

Die Abordnungsgenehmigung nach Artikel 27(a) ermöglicht es Nicht-EU-Beschäftigten einer ausländischen Mutter- oder Schwestergesellschaft, vorübergehend in Italien für ein Gastunternehmen innerhalb derselben Unternehmensgruppe zu arbeiten. Im Gegensatz zu normalen Arbeitserlaubnissen vermeidet sie die Lokalisierung nach italienischem Arbeitsrecht und ermöglicht es den Arbeitnehmern, auf der Gehaltsliste und im Sozialversicherungssystem ihres Heimatlandes zu bleiben. Dies macht sie zu einem bevorzugten Weg für Unternehmen, die Folgendes anstreben:

  • Vermeiden Sie die Risiken einer dauerhaften Niederlassung in Italien.
  • Beibehaltung der Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland (z. B. über A1-Bescheinigung).
  • Aufrechterhaltung der Beschäftigungskonsistenz auf Gruppenebene.

Zulässigkeit der Absetzgenehmigung nach Artikel 27 Buchstabe a)

Um die Genehmigung nach Artikel 27 Buchstabe a) zu erhalten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Konzerninterne Versetzung: Der Arbeitnehmer muss von einem ausländischen Unternehmen zu einer italienischen Gasteinrichtung innerhalb desselben Konzerns (z. B. Mutter- oder Schwestergesellschaft) versetzt werden.
  • Befristete Zuweisung: Der Einsatz ist zeitlich begrenzt und in der Regel an ein bestimmtes Projekt gebunden (z. B. 18 Monate, wie in der Fallstudie).
  • Nicht ortsgebundene Beschäftigung: Der Arbeitnehmer bleibt auf der Gehaltsliste seines Heimatlandes und integriert sich nicht in den italienischen Arbeitsmarkt.
  • Sozialversicherungsschutz: Der Arbeitnehmer muss in seinem Heimatland über einen gültigen Sozialversicherungsschutz verfügen, der häufig durch eine A1-Bescheinigung (für EU/EWR-Länder) oder eine gleichwertige Bescheinigung nachgewiesen wird.

Beispiel: Ein deutsches Fintech-Unternehmen, das einen Produktmanager für 18 Monate nach Rom entsendet, ist qualifiziert, da der Mitarbeiter auf der deutschen Gehaltsliste mit A1-Sozialversicherungsschutz bleibt.

Offizielle Ressource: EU-Koordinierung der sozialen Sicherheit - A1-Bescheinigung

Schritt-für-Schritt-Verfahren für die Absetzgenehmigung nach Artikel 27(a)

Das Verfahren umfasst acht wichtige Schritte, die in der Regel mit der Unterstützung eines Einwanderungsberaters durchgeführt werden. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung:

  • Artikel 27(a) Antrag (Erstantrag)
    Der Arbeitgeber reicht, oft über einen Berater, die Abtretungsunterlagen bei der Kommission ein. Italienische Einwanderungsbehörde (Sportello Unico per l'Immigrazione).
    • Ziel: Nachweis der konzerninternen Übertragung gemäß Artikel 27 Buchstabe a des Gesetzesdekrets 286/1998.
    • Bearbeitungszeit: Bis zu 3 Monate für den nächsten Schritt.
  • Nulla Osta (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
    Die Einwanderungsbehörde stellt eine Nulla Ostaund bestätigt, dass der Abtretung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.
    • Bearbeitungszeit: bis zu 3 Monate.
    • Wichtigkeit: Obligatorisch für die Erteilung eines Visums.
  • Visumantrag beim Konsulat
    Der Arbeitnehmer beantragt eine Nationales Visum (Typ D) am Italienisches Konsulat in ihrem Heimatland.
    • Terminvereinbarung: Wird über das Online-Portal des Konsulats gebucht.
    • Bearbeitungszeit: Das Visum wird innerhalb von ca. 2 Wochen nach dem Termin ausgestellt.
    • Offizielle Ressource: Visumportal für Italien
  • Ankunft in Italien und erster Einreisevertrag
    Nach der Ankunft muss der Arbeitnehmer einen Termin bei der Einwanderungsbehörde wahrnehmen, um den ersten Einreisevertrag zu unterzeichnen, eine formelle Voraussetzung für die Bestätigung der Entsendung.
  • Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di Soggiorno)
    Der Arbeitnehmer stellt einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung bei einer örtliches Postamt unter Verwendung eines von den Einwanderungsbehörden bereitgestellten Kits.
    • Zeitplan: Unmittelbar nach Unterzeichnung des ersten Beitrittsvertrags.
    • Unterstützung: Wird oft von einem Berater übernommen.
  • Beginn der Abordnung
    Der Mitarbeiter kann seine Entsendung rechtmäßig beginnen, sobald der Antrag auf Erlaubnis zur Entsendung eingereicht wurde. Die HR-Teams stimmen den Projektbeginn in der Regel auf diese Phase ab.
  • Biometrische Daten und Fingerabdrücke
    Der Arbeitnehmer nimmt an einem persönlichen Termin bei der Einwanderungsbehörde teil, um Folgendes vorzulegen biometrische Daten.
    • Zeitplan: Innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung der Aufenthaltsgenehmigung.
  • Erlaubnis zum Aufenthalt Sammlung
    Die physische Aufenthaltsgenehmigung (Permesso di Soggiorno) Die Karte wird ausgestellt und bei der Einwanderungsbehörde abgeholt.
    • Bearbeitungszeit: ~60 Arbeitstage nach der biometrischen Erfassung.

Anforderungen und benötigte Dokumente

Der Antrag nach Artikel 27 Buchstabe a) erfordert eine Reihe von Dokumenten zum Nachweis der Förderungswürdigkeit und der Einhaltung der Vorschriften. Diese umfassen:

  • Nachweis der Abtretung: Ein unterzeichneter Vertrag oder ein Brief, in dem der Zweck, die Dauer und die Bedingungen der Abtretung aufgeführt sind.
  • Sozialversicherungsschutz: Eine A1-Bescheinigung (für EU/EWR-Beschäftigte) oder eine gleichwertige Bescheinigung für Nicht-EU-Länder, die die Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland bestätigt.
  • Nachweis der Unternehmenszugehörigkeit: Unterlagen, die belegen, dass das entsendende und das aufnehmende Unternehmen zur selben Unternehmensgruppe gehören (z. B. Eigentumsnachweise).
  • Angaben zum Arbeitnehmer: Passkopien, Lebenslauf und Qualifikationsnachweis (falls erforderlich).
  • Angaben zum Aufnahmestaat: Registrierungsunterlagen der italienischen Gasteinrichtung.

Experten-Tipp: Vergewissern Sie sich, dass alle Dokumente ins Italienische übersetzt und gegebenenfalls notariell beglaubigt sind, da unvollständige Einreichungen die Bearbeitung verzögern können.

Wo man sich bewirbt

  • Erstantrag (Nulla Osta): Eingereicht beim Sportello Unico per l'Immigrazione (Italienische Einw anderungsbehörde) in der Provinz, in der die aufnehmende Einrichtung ansässig ist.
  • Visumantrag: Wird beim italienischen Konsulat im Heimatland des Arbeitnehmers eingereicht. Termine werden online über das Portal des Konsulats gebucht.
  • Aufenthaltsgenehmigung: Einreichung bei einem örtlichen Postamt (Poste Italiane) unter Verwendung des Einwanderungs-Kits.
  • Biometrische Daten und Einholung von Genehmigungen: Wird bei der Questura (örtliche Einwanderungsbehörde) am Wohnort des Arbeitnehmers in Italien erledigt.

Offizielle Quelle: Italienisches Innenministerium - Abteilung Einwanderung

Details zur Ernennung

  • Visatermin beim Konsulat: Wird online über das Visumportal für Italien gebucht. Die Verfügbarkeit variiert von Konsulat zu Konsulat, also buchen Sie frühzeitig.
  • Erster Einreisevertrag: Wird mit der Einwanderungsbehörde bei der Ankunft vereinbart, normalerweise innerhalb von 8 Tagen.
  • Termin für die biometrische Untersuchung: Wird von der Einwanderungsbehörde nach Einreichung der Aufenthaltsgenehmigung vereinbart, in der Regel innerhalb von 2 Monaten.

Abholung der Erlaubnis: Benachrichtigung durch die Questura, wenn die Permesso di Soggiorno-Karte fertig ist (nach ~60 Arbeitstagen).

Gehaltsniveaus

Das vorgelegte Dokument enthält keine Angaben zum Mindestgehalt für die Entsendegenehmigung nach Artikel 27(a), da der Arbeitnehmer weiterhin auf der Gehaltsliste seines Heimatlandes steht. Aus dem Entsendungsvertrag muss jedoch hervorgehen, dass die Vergütung des Mitarbeiters ausreicht, um den Aufenthalt in Italien zu finanzieren, und dass sie mit dem Umfang und der Dauer des Projekts übereinstimmt. Die HR-Teams sollten sicherstellen, dass das Gehalt mit den geltenden italienischen Einwanderungsrichtlinien übereinstimmt, um Verzögerungen zu vermeiden.

Hinweis: Wenn Sie genaue Gehaltsgrenzen benötigen, kann ich nach den aktuellen italienischen Einwanderungsbedingungen suchen. Möchten Sie, dass ich das tue?

Bearbeitungszeiten

  • Nulla Osta: Bis zu 3 Monate.
  • Ausstellung des Visums: ~2 Wochen nach dem Konsulatstermin.
  • Einreichung der Aufenthaltsgenehmigung: Unmittelbar nach dem ersten Einreisevertrag.
  • Biometrischer Termin: Innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung der Genehmigung.
  • Permesso di Soggiorno Erteilung: ~60 Arbeitstage nach biometrischer Erfassung.
  • Gesamtzeitplan: Ungefähr 4-6 Monate vom Erstantrag bis zur Einholung der Genehmigung, je nach Effizienz der Bearbeitung.

Gebühren

Das Dokument enthält keine genauen Angaben zu den Gebühren für das Verfahren nach Artikel 27 Buchstabe a). Zu den typischen Kosten gehören jedoch:

  • Nulla Osta-Antrag: Die Verwaltungsgebühren variieren je nach Provinz.
  • Nationales Visum (Typ D): Konsulatsgebühren, in der Regel 116 € (Änderungen vorbehalten).
  • Permesso di Soggiorno: Postgebühr (~30-40 €) plus Gebühr für die Aufenthaltsgenehmigung (40-100 €, je nach Dauer).

Gebühren für Berater: Wenn Sie einen Dienst wie Jobbatical in Anspruch nehmen, fallen zusätzliche Kosten für eine umfassende Betreuung an.
Offizielle Quelle
: Visumportal für Italien

Expertentipps für HR-Teams

  • Beginnen Sie früh: Das Verfahren kann 4-6 Monate dauern, daher sollten Sie frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen.
  • Nutzen Sie Berater: Partner wie Jobbatical rationalisieren die Dokumentation, die Einreichung und die Unterstützung vor Ort.
  • Überprüfen Sie die Sozialversicherung: Stellen Sie sicher, dass die A1-Bescheinigung oder eine gleichwertige Bescheinigung gültig ist, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Planen Sie die biometrischen Daten: Planen Sie die Verfügbarkeit des Mitarbeiters für persönliche Termine.
  • Bleiben Sie konform: Halten Sie sich an das italienische Einwanderungsgesetz, um Strafen oder Projektverzögerungen zu vermeiden.

Warum sollten Sie sich für die Abstandsgenehmigung nach Artikel 27(a) entscheiden?

Der Weg über Artikel 27(a) ist ideal für Unternehmen, die Flexibilität und Konformität bei befristeten Entsendungen suchen. Die Vorteile umfassen:

  • Keine Lokalisierung: Die Arbeitnehmer unterliegen weiterhin dem Arbeitsrecht ihres Heimatlandes.
  • Kontinuität der Sozialversicherung: Die Beiträge bleiben im Heimatland.
  • Projekteffizienz: Ermöglicht eine schnelle Bereitstellung für zeitkritische Projekte.

Das Verfahren erfordert jedoch eine sorgfältige Dokumentation und die Einhaltung von Fristen, so dass professionelle Unterstützung sehr zu empfehlen ist.

Vereinfachen Sie Aufgaben mit Jobbatical

Für ein stressfreies Verfahren nach Artikel 27(a) arbeiten Sie mit Jobbatical zusammen. Von der Einreichung der Nulla Osta bis zur Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung sorgen unsere Experten für die Einhaltung der Vorschriften und Effizienz bei Ihren 2025 Einsätzen in Italien.
Wenden Sie sich an Jobbatical
, um Ihre Umzüge zu rationalisieren.

Offizielle Ressourcen der Regierung

Italienisches Innenministerium - Abteilung Einwanderung
Gesetzesdekret 286/1998 - Artikel 27(a)

Visumportal für Italien

EU-Koordinierung der sozialen Sicherheit - A1-Bescheinigung

Schlussfolgerung

Dieser Leitfaden enthält alle Informationen, die HR-Teams benötigen, um das Verfahren zur Erteilung der Abordnungsgenehmigung nach Artikel 27(a) in Italien für das Jahr 2025 zu meistern. Wenn Sie diese Schritte befolgen und die Unterstützung von Experten in Anspruch nehmen, können Sie eine rechtskonforme, effiziente und erfolgreiche Entsendung von Mitarbeitern sicherstellen.

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