Arbeitsvisa (mit spanischem Arbeitsvertrag) | | | | |
Erlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte | Positionen, die hohe Qualifikationen erfordern | Gehalt über 40.000 €/Jahr (für Arbeitnehmer unter 30 Jahren kann es Ermäßigungen geben). Höhere Bildung oder gleichwertige Erfahrung. | 3 Jahre | Für hochqualifizierte Arbeitsplätze. |
Aufenthaltsgenehmigung für "Cuenta Ajena" | Nicht-EWR-Bürger mit einem Stellenangebot in Spanien. | Das Stellenangebot muss auf der Liste der fehlenden Stellen stehen, wenn Sie sich aus Ihrem Herkunftsland bewerben (für nicht-chilenische/peruanische Staatsangehörige). Kann sich nach einem Jahr Aufenthalt in Spanien bewerben. | 3 Jahre | Komplexeres Antragsverfahren für nicht-chilenische/peruanische Staatsangehörige. |
Blaue Karte EU | Hochqualifizierte Fachleute | Hochschulabschluss oder mehr als 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung. Erlaubt die Freizügigkeit in allen EU-Mitgliedstaaten (nach einer gewissen Zeit). Das Gehalt muss in der Regel über 40.000 € liegen. | 3 Jahre | Erleichtert die Freizügigkeit innerhalb der EU. Ermöglicht es der unmittelbaren Familie, in der EU zu leben. |
Arbeitsvertrag im Herkunftsland | | | | |
Unternehmensinterner Transfer | Arbeitnehmer, die von einem Nicht-EU-Unternehmen zu dessen spanischer Niederlassung wechseln. | Muss für einen bestimmten Zeitraum im Unternehmen beschäftigt sein. Führungs-, Fach- oder Trainee-Stellen. | Variiert | Zwei Arten: Nationale Aufenthaltsgenehmigung (für Aufenthalte ausschließlich in Spanien) und ICT-EU-Aufenthaltsgenehmigung (für Mobilität innerhalb der EU). |
Visum für digitale Nomaden | Nicht-EU-Bürger, die im Fernabsatz für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten. | Die Arbeit für Unternehmen außerhalb Spaniens (Arbeit) oder für spanische Unternehmen darf nicht mehr als 20 % der gesamten beruflichen Tätigkeit ausmachen (Beruf). Sie müssen ein ausreichendes Einkommen erzielen. | Variiert | Konzentriert sich auf die Gewinnung von Fernarbeitern. |
Praktika | Hochschulabsolventen, die ein Praktikum in Spanien absolvieren möchten. | Muss innerhalb der letzten zwei Jahre einen Hochschulabschluss erworben haben. | bis zu 1 Jahr | Nicht verlängerbar. Erfordert einen Hochschulabschluss im Zusammenhang mit dem Praktikum. Optionen: Universitätsvereinbarung (Convenio Universitario) oder Praktikumsvertrag. |
Studentenvisum (Estancia por Estudios) | Personen, die in Spanien studieren oder forschen möchten. | Zulassung zu einer akkreditierten Bildungseinrichtung. | Matches Studiendauer | Kann bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Kann nach dem Studium in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden. Gilt für Universitätsabschlüsse, Masterabschlüsse, Promotionen und andere reglementierte Studiengänge. |
Visum zur Arbeitssuche (Búsqueda de Empleo) | Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die ihr Studium in Spanien abgeschlossen haben. | Muss ein Studium an einer akkreditierten Hochschuleinrichtung in Spanien abgeschlossen haben (mindestens Stufe 6 des EQR). | bis zu 2 Jahre | Ermöglicht Studenten die Suche nach einem Arbeitsplatz oder die Gründung eines Unternehmens. Familienangehörige sind versichert, wenn sie den Studenten während des Studiums begleitet haben. |
Arbeitsurlaubsvisum | Junge Menschen aus Australien, Neuseeland, Kanada, Südkorea und Japan. | Es gelten Altersbeschränkungen (in der Regel 18-30 oder 35). | In der Regel 1 Jahr | Erlaubt Arbeit während des Aufenthalts. Einige Abkommen erlauben Verlängerungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. |
Visum zur Familienzusammenführung (Visado de Reagrupación Familiar) | Familienangehörige von Personen mit rechtmäßigem Wohnsitz in Spanien | Der Antragsteller muss seit mindestens einem Jahr seinen rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien haben. | Variiert | Ermöglicht die Zusammenführung von Familienangehörigen mit legal in Spanien lebenden Personen. |
Aufenthaltsvisum für Familienangehörige in der EU (Visado de Residencia de Familiar de Ciudadano de la UE) | Nicht-EU-, Nicht-EWR- oder Nicht-Schweizer-Familienangehörige von EU-, EWR- oder Schweizer Bürgern mit Wohnsitz in Spanien | Anspruchsberechtigung: Ehepartner oder eingetragener Partner; direkte Kinder und Vorfahren; abhängige und zusammenlebende Familienmitglieder; nicht eingetragene Partner | 5 Jahre | Gültig ab dem Tag der Ausstellung oder für die Dauer des voraussichtlichen Aufenthalts des EU-Bürgers, wenn dieser weniger als fünf Jahre beträgt. |
Nicht lukratives Aufenthaltsvisum (Permiso de Residencia No Lucrativa) | Nicht-EU-Bürger, die in Spanien leben wollen, ohne zu arbeiten | Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts ohne Arbeit in Spanien, Nachweis einer privaten Krankenversicherung | 1 Jahr | Erlaubt Nicht-EU-Bürgern, in Spanien zu leben, ohne zu arbeiten |
Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis als "Freelancer" (Permiso de residencia y trabajo por Cuenta Propia) | Unternehmer, die ihr eigenes Unternehmen in Spanien gründen wollen | Das Projekt muss innovativ sein (es muss von einem Fachverband als solches anerkannt sein) | Variiert | Ermöglicht Unternehmern, die ihr eigenes Unternehmen in Spanien gründen wollen. Das Projekt muss innovativ sein. |