Neue Voraussetzungen für Daueraufenthalt in Berlin: Sprachkenntnisse und Kenntnisse über die deutsche Rechts- und Sozialordnung jetzt obligatorisch
Ab Dezember 2024 gibt es für Fachkräfte ein neues Verfahren zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis in Berlin. Für Personalverantwortliche, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreuen, ist es nun wichtig zu wissen, dass der Nachweis von Deutschkenntnissen (A1 oder B1) und von Kenntnissen der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung - nachgewiesen durch den Einbürgerungstest oder den Test "Leben in Deutschland" - zwingend erforderlich ist.
Damit weicht das Landesamt für Einwanderung (LEA ) in Berlin von seiner bisher milden Haltung ab und orientiert sich an strengeren Ausländerbehörden wie dem KVR in München oder dem Fachbereich Ausländerangelegenheiten in Hamburg.
Warum die Änderung für Ihre Mitarbeiter wichtig ist
In der Vergangenheit war die Berliner LEA bei Fachkräften, die einen Daueraufenthalt beantragten, flexibel. Auf der Website Berlin.de wurden zwar ein Sprachnachweis und das Zertifikat "Leben in Deutschland" als erforderlich aufgeführt, doch wurden diese bei Vorstellungsgesprächen nur selten überprüft. Der §9 Aufenthaltsgesetz verlangt lediglich "ausreichende deutsche Sprachkenntnisse" und "Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung" und überlässt die Umsetzung dem Ermessen der Beamten. In seltenen Fällen wurde ein 15-minütiger schriftlicher Test verlangt, wenn die Sprachkenntnisse bei der persönlichen Anhörung in Frage gestellt wurden. Mit dem überarbeiteten Verfahren, das im Dezember 2024 eingeführt wurde, verlangt die LEA nun jedoch ausdrücklich ein Sprachzertifikat (A1 oder B1) und entweder den Einbürgerungstest oder das Zertifikat "Leben in Deutschland", mit obligatorischen Upload-Feldern im Online-Antrag. Bewerbungen, bei denen diese Nachweise fehlen, werden nun abgelehnt, so dass die HR-Teams ihre Mitarbeiter dringend entsprechend vorbereiten müssen.
Anspruchsberechtigung für Daueraufenthalt
Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen die Arbeitnehmer diese Kriterien erfüllen:
- Dauer des Aufenthaltes:
- Mindestens 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt für erfahrene Arbeitnehmer
- Mindestens 3 Jahre legaler Aufenthalt und Sozialbeitragszahlungen für Fachkräfte oder
- 21-33 Monate für Inhaber der Blauen Karte EU: 21 Monate mit B1 Deutsch, 33 Monate mit A1).
- Beschäftigung: Ein fester Arbeitsplatz mit einem Gehalt, das ausreicht, um den Lebensunterhalt für sich und seine Angehörigen ohne öffentliche Hilfe wie Bürgergeld zu bestreiten.
- Sprachkenntnisse: Zertifizierte Deutschkenntnisse auf A1- oder B1-Niveau von Anbietern wie Goethe-Institut oder TELC.
- Kenntnisse der sozialen Ordnung: Ein Zertifikat des Einbürgerungstests oder des Tests "Leben in Deutschland".
- Unterkunft: Angemessene Unterkunft (mindestens 9 m² pro Erwachsenen, 6 m² pro Kind).
- Krankenkasse: Gültiger öffentlicher oder privater Versicherungsschutz (Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert).
Erforderliche Dokumente
Die Personalabteilung sollte sicherstellen, dass die Mitarbeiter diese Dokumente einreichen:
- Reisepass: Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
- Aufenthaltsgenehmigung: Aktuelle befristete Genehmigung (z. B. Facharbeitervisum oder Blaue Karte EU).
- Sprachzertifikat: A1- oder B1-Zertifikat von einer anerkannten Einrichtung.
- Bescheinigung über die soziale Ordnung: Entweder der Einbürgerungstest oder das Zertifikat "Leben in Deutschland".
- Nachweis der Beschäftigung: Aktuelle Gehaltsabrechnungen und Verträge, aus denen hervorgeht, dass Sie finanziell auf eigenen Füßen stehen.
- Anmeldebestätigung: Berliner Meldebescheinigung.
- Mietvertrag: Mietvertrag und Nachweis der Mietzahlungen.
- Krankenversicherungsnachweis: Bestätigung des Versicherungsschutzes.
- Versicherungsverlauf: Rentenbeitragsverlauf der Deutschen Rentenversicherung (für 5-jährige Antragsteller).
Bewerbungsverfahren und Bewerbungsort
Die Antragsbearbeitung erfolgt digital über das LEA-Portal auf Berlin.de. Hier ist der Arbeitsablauf:
- Vorab-Prüfung: Füllen Sie die Zulassungsvorprüfung online aus, bei der jetzt ein Sprachnachweis und ein Nachweis über die soziale Herkunft verlangt werden.
- Online-Einreichung: Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Dokumente hoch. Die Felder für das Sprachzeugnis und den Einbürgerungstest bzw. das Zertifikat "Leben in Deutschland" sind Pflichtfelder.
- Termin: Nach der Einreichung sendet die LEA per E-Mail einen Termin für einen persönlichen Besuch am Friedrich-Krause-Ufer. Bringen Sie die Originale mit.
- Bearbeitung: Die Genehmigung dauert 5-6 Wochen, danach wird der elektronische Aufenthaltstitel ausgestellt.
Hinweis: Termine werden von der LEA nach der Einreichung vergeben - eine direkte Buchung ist nicht möglich. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den LEA-Notfallkontakt.
Gehaltsniveaus und finanzielle Anforderungen
Arbeitnehmer müssen so viel verdienen, dass sie ohne öffentliche Unterstützung auskommen können - in der Regel 2.000 bis 2.500 € netto monatlich für einen Alleinstehenden in Berlin, angepasst an die Familiengröße. Die Personalabteilung sollte überprüfen, ob die Gehaltsabrechnungen diese Grenze einhalten.
Bearbeitungszeit und Gebühren
- Bearbeitungszeit: 3-6 Monate, mit möglichen Verzögerungen. Wenn Sie nach 3 Monaten keine Antwort erhalten haben, sollten Sie rechtliche Schritte einleiten.
- Gebühren: insgesamt 113 € (56,50 € im Voraus, nicht erstattungsfähig; 56,50 € bei Genehmigung), zahlbar online über Visa, Mastercard oder PayPal.
HR-Tipps
- Frühzeitig vorbereiten: Die Suche nach Sprachkursen und Terminen für den Einbürgerungstest oder den Test "Leben in Deutschland" kann Wochen dauern - beginnen Sie jetzt.
- Dokumente prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Nachweise hochgeladen sind, um Ablehnungen zu vermeiden.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden: Überwachen Sie Berlin.de auf Änderungen.
Schlussfolgerung
Für HR-Teams in Berlin ist es von entscheidender Bedeutung, diese aktualisierten Anforderungen der Niederlassungserlaubnis zu verstehen, um qualifizierte Mitarbeiter im Jahr 2025 zu unterstützen. Das obligatorische A1/B1-Sprachzertifikat und der Nachweis von Kenntnissen der sozialen Ordnung über den Einbürgerungstest oder das Zertifikat "Leben in Deutschland" signalisieren eine strengere Haltung der LEA. Indem Sie Ihre Mitarbeiter bei der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen, der Vorbereitung der Dokumente und dem digitalen Prozess begleiten, können Sie ihnen helfen, ihren dauerhaften Aufenthalt nahtlos zu sichern.