Um weiterhin legal in Deutschland arbeiten und wohnen zu können, muss man seine deutsche Arbeitserlaubnis verlängern oder erneuern. Das Verfahren variiert leicht je nach Art der Erlaubnis, aber hier ist ein allgemeiner Überblick über die Verlängerung.
Wann ist die Verlängerung zu beginnen?
→ Es wird empfohlen, die Verlängerung mindestens drei Monate vor Ablauf Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels zu beantragen. Dadurch wird sichergestellt, dass genügend Zeit für die Bearbeitung der Verlängerung zur Verfügung steht und Unterbrechungen Ihres Beschäftigungs- oder Aufenthaltsstatus vermieden werden.
→ Je nachdem, welchen Aufenthaltstitel Sie besitzen, können Sie entweder mit dem gleichen Typ verlängern oder einen anderen beantragen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Schlüsselszenarien für die Verlängerung der Arbeitsgenehmigung
Sehen wir uns die Verlängerungsvoraussetzungen in Bezug auf die Anerkennung des Abschlusses, die Beschäftigungsposition und die Gehaltsschwellen für die verschiedenen Arten im Detail an:
1 . Blaue Karte EU (anerkannter Abschluss) bis Blaue Karte EU (anerkannter Abschluss)
Das bedeutet, dass das folgende Verlängerungsverfahren zur Anwendung kommt, wenn es KEINE Änderung Ihres PERMIT TYP gibt:
- Anerkennung des Abschlusses: Die Anerkennung oder Anabin aus der ersten Bewerbung ist ausreichend
- Beschäftigungsposition passt zum Grad: Wenn es sich um eine geringfügige Änderung handelt, ändert sich höchstwahrscheinlich nichts an der Genehmigungsart. Ändert sich die Berufsbezeichnung erheblich, kann es im ungünstigsten Fall zu einer Herabstufung auf §18b des Aufenthaltsgesetzes, Fachkraft, kommen.
- Die Gehaltsschwelle ist erreicht: Wenn Sie eine Verlängerung beantragen, muss das Gehalt der Gehaltsschwelle des Antragsjahres entsprechen
2. Blaue Karte EU (Facharbeiter / Berufseinsteiger / erfahrener IT-Profi) bis Blaue Karte EU (anerkannter Abschluss)
- Anerkennung des Abschlusses: Der Abschluss muss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen anerkannt werden
- Die Stelle passt zum Abschluss: Handelt es sich um eine geringfügige Änderung, ändert sich höchstwahrscheinlich nichts an der Erlaubnisart. Ändert sich die Berufsbezeichnung erheblich, kann es im ungünstigsten Fall zu einer Herabstufung auf §18b des Aufenthaltsgesetzes, Fachkraft, kommen.
- Die Gehaltsschwelle ist erreicht: Bei der Beantragung einer Verlängerung muss das Gehalt der Gehaltsschwelle des Antragsjahres entsprechen.
3. Fachkraft (§18b AufenthG) / Erfahrener Arbeitnehmer (§19c(1)) zur Blue Card EU
- Anerkennung des Abschlusses: Falls noch nicht geschehen, muss der Abschluss von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen anerkannt werden
- Neue Arbeitsstelle passt zum Abschluss: Der Hochschulabschluss muss zur neuen Arbeitsstelle passen
- Die Gehaltsschwelle ist erreicht: Wenn Sie eine Verlängerung beantragen, muss das Gehalt der Gehaltsschwelle des Antragsjahres entsprechen
4. IT-Spezialist ohne Abschluss (§6 BeschFG) zur Blauen Karte EU
- Das Talent muss mindestens 3 Jahre oder mehr einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre der Beschäftigung vorweisen: Erforderlich sind vollständige Qualifikationsnachweise - Erfahrungsberichte und Zertifikate
Schritte zur Verlängerung der deutschen Arbeitserlaubnis
Wenn Sie diese Schritte befolgen und sich im Voraus vorbereiten, können Sie einen reibungslosen Einreiseprozess sicherstellen und Ihre berufliche Reise in Deutschland weiterhin genießen.
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