Wenn EU-Bürger aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen, können ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern - Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte - im Rahmen der EU-Familienmitgliedskarte nachziehen. Dies gilt für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.
Die spanischen Vorschriften für das Jahr 2025 haben die Anspruchsberechtigung erweitert und das Verfahren vereinfacht, aber es gibt immer noch wichtige Schritte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten.
Hier erfahren Sie, wie Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Beschäftigten in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.
Wer kann sich bewerben?
Zu den aufenthaltsberechtigten Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern gehören:
- Ehegatten oder eingetragene Partner (nicht getrennt lebend oder geschieden)
- Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder
- Eltern/Großeltern, wenn sie für den finanziellen Unterhalt des EU-Bürgers aufkommen
- Lebenspartner mit Nachweis einer festen Beziehung (mindestens ein Jahr zusammen, sofern sie keine Kinder haben)
- Andere Angehörige mit schweren gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Bedürfnissen
Fallbeispiel: Eine französische Ingenieurin, die nach Barcelona umzieht, kann ihren Nicht-EU-Ehepartner und ihre unterhaltsberechtigten Eltern mitbringen, sofern sie die finanziellen Voraussetzungen erfüllt.
Voraussetzungen für den Aufenthalt von Nicht-EU-Familienangehörigen
Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren
Dauerhafter Wohnsitz und Staatsbürgerschaft
Nach 5 Jahren können Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
Nach 10 Jahren können sie die spanische Staatsbürgerschaft erhalten.
2025 Aktualisierungen zur Familienzusammenführung
Kürzlich eingeführte Vorschriften erleichtern es Arbeitnehmern, ihre Familien nach Spanien zu holen, und erweitern die Möglichkeiten der Familienzusammenführung. Lesen Sie unseren Artikel 2025 Einwanderungsbestimmungen in Spanien: Was Arbeitgeber wissen müssen für alle Informationen.
Häufige Probleme und wie man sie vermeidet
- Lücken im Gesundheitswesen: Bis zur Genehmigung der Aufenthaltsgenehmigung ist eine private Versicherung obligatorisch. Viele Policen schließen Vorerkrankungen aus - ein kostspieliges Versäumnis.
- Fehlende NIE: Familienmitglieder benötigen NIEs, um Bankkonten zu eröffnen oder Mietverträge zu unterzeichnen, aber diese werden oft zu spät beantragt.
- Unstimmigkeiten in Dokumenten: Namensdiskrepanzen in Dokumenten wie Geburtsurkunden und Reisepässen sind eine überraschend häufige Ursache für Verzögerungen.
Wie Jobbatical Sie bei der Familienzusammenführung unterstützen kann
Die Familienzusammenführung in Spanien erfordert mehrere Schritte und eine sorgfältige Dokumentation. Die Einwanderungsspezialisten von Jobbatical begleiten die Arbeitnehmer durch den gesamten Prozess, vom ersten Papierkram bis zur endgültigen Aufenthaltsgenehmigung. Wir arbeiten direkt mit den spanischen Behörden zusammen, um zu helfen:
- Anträge beim ersten Mal korrekt vorbereiten und einreichen
- Gewünschte Termine effizient einplanen
- Koordinierung der Registrierungsanforderungen
Für Unternehmen, die internationale Talente nach Spanien bringen, sorgen wir dafür, dass Familien stressfrei umziehen können. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und erfahren Sie mehr über unseren Relocation-Service für Spanien.