Aufenthaltsrecht für Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Beschäftigten in Spanien im Jahr 2025

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Zuletzt aktualisiert
April 16, 2025

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Wenn EU-Bürger aus beruflichen Gründen nach Spanien ziehen, können ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern - Ehepartner, Kinder und unterhaltsberechtigte Verwandte - im Rahmen der EU-Familienmitgliedskarte nachziehen. Dies gilt für Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz.

Die spanischen Vorschriften für das Jahr 2025 haben die Anspruchsberechtigung erweitert und das Verfahren vereinfacht, aber es gibt immer noch wichtige Schritte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten.

Hier erfahren Sie, wie Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Beschäftigten in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. 

Lesen Sie unseren Kurzanleitung zur spanischen Residenz für EU-Bürger im Jahr 2025 für ausführliche Informationen über das Aufenthaltsverfahren für EU-Beschäftigte.

Wer kann sich bewerben?

Zu den aufenthaltsberechtigten Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern gehören:

  • Ehegatten oder eingetragene Partner (nicht getrennt lebend oder geschieden)
  • Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder
  • Eltern/Großeltern, wenn sie für den finanziellen Unterhalt des EU-Bürgers aufkommen
  • Lebenspartner mit Nachweis einer festen Beziehung (mindestens ein Jahr zusammen, sofern sie keine Kinder haben)
  • Andere Angehörige mit schweren gesundheitlichen oder behinderungsbedingten Bedürfnissen

‍Fallbeispiel: Eine französische Ingenieurin, die nach Barcelona umzieht, kann ihren Nicht-EU-Ehepartner und ihre unterhaltsberechtigten Eltern mitbringen, sofern sie die finanziellen Voraussetzungen erfüllt.

Voraussetzungen für den Aufenthalt von Nicht-EU-Familienangehörigen

Nachweis der Verwandtschaft
  • Heiratsurkunde (apostilliert und ins Spanische übersetzt)
  • Geburtsurkunden für Kinder
  • Unterhaltsnachweis für Eltern/erwachsene Kinder

Für unverheiratete Paare erkennt Spanien die Pareja de Hecho (Eingetragene Partnerschaft) als gleichwertig mit der Ehe für die Zwecke des Aufenthalts an. Um sich zu qualifizieren, müssen Paare:
  • Nachweis des Zusammenlebens von mehr als 12 Monaten (Mietverträge, gemeinsame Rechnungen)
  • Notariell beglaubigte Erklärung über eine feste Beziehung

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind in Spanien vollständig anerkannt.
Das ist wichtig: In einigen Ländern müssen Ehen, die im Ausland geschlossen wurden, im Heimatland des EU-Bürgers registriert werden, damit sie in Spanien anerkannt werden. Dies gilt für Staatsangehörige von Spanien, Frankreich, Portugal, Estland, Italien, Dänemark und anderen Ländern. Ihr Angestellter sollte prüfen, ob seine Heiratsurkunde zusätzlich validiert werden muss.
Der Status eines EU-Bürgers in Spanien
  • Gültiger EU-Reisepass/Ausweis
  • EU-Registrierungsbescheinigung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión)
Finanzielle Mittel Der EU-Bürger muss nachweisen, dass er über ausreichende Mittel verfügt, um seine Familie zu ernähren (die Beträge variieren; in der Regel liegen sie bei 10.800 €/Jahr für ein Paar).
Ein Arbeitsvertrag, Kontoauszüge oder der Nachweis einer selbständigen Tätigkeit können als Nachweis dienen.
Krankenkasse Wenn der EU-Bürger erwerbstätig ist, haben seine Familienangehörigen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Andernfalls ist eine private Versicherung (gleichwertig mit dem öffentlichen spanischen System) erforderlich.
Gemeinsame Adresse in Spanien Ein Mietvertrag oder eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens, aus der die gleiche Adresse hervorgeht.
Ein Volante de Convivencia (die Bescheinigung über das Zusammenleben, die die gemeinsame Adresse belegt) aus dem Padrón-Register.

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Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren

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Schritt 1: Sammeln von Dokumenten
Vergewissern Sie sich, dass alle ausländischen Dokumente ins Spanische übersetzt und apostilliert sind (es sei denn, sie sind nach den EU-Vorschriften davon befreit).
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Schritt 2: Einreichen des Antrags
Melden Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería).
Verwenden Sie das Formular EX-19.
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Schritt 3: Warten auf die Genehmigung
Die Bearbeitung dauert Wochen bis Monate. Während der Wartezeit wird eine vorläufige Genehmigung ausgestellt.

Die Ämter in Madrid und Barcelona haben oft Rückstände von mehr als 6 Wochen. Einige andalusische Ämter bearbeiten Anträge in weniger als 15 Tagen.
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Schritt 4: Abholung der Aufenthaltskarte
Gültig für 5 Jahre.
Gewährt volle Arbeitsrechte in Spanien.

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Dauerhafter Wohnsitz und Staatsbürgerschaft

Nach 5 Jahren können Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
Nach 10 Jahren können sie die spanische Staatsbürgerschaft erhalten.

2025 Aktualisierungen zur Familienzusammenführung

Kürzlich eingeführte Vorschriften erleichtern es Arbeitnehmern, ihre Familien nach Spanien zu holen, und erweitern die Möglichkeiten der Familienzusammenführung. Lesen Sie unseren Artikel 2025 Einwanderungsbestimmungen in Spanien: Was Arbeitgeber wissen müssen für alle Informationen. 

Häufige Probleme und wie man sie vermeidet

  1. Lücken im Gesundheitswesen: Bis zur Genehmigung der Aufenthaltsgenehmigung ist eine private Versicherung obligatorisch. Viele Policen schließen Vorerkrankungen aus - ein kostspieliges Versäumnis.
  2. Fehlende NIE: Familienmitglieder benötigen NIEs, um Bankkonten zu eröffnen oder Mietverträge zu unterzeichnen, aber diese werden oft zu spät beantragt.
  3. Unstimmigkeiten in Dokumenten: Namensdiskrepanzen in Dokumenten wie Geburtsurkunden und Reisepässen sind eine überraschend häufige Ursache für Verzögerungen.

Wie Jobbatical Sie bei der Familienzusammenführung unterstützen kann

Die Familienzusammenführung in Spanien erfordert mehrere Schritte und eine sorgfältige Dokumentation. Die Einwanderungsspezialisten von Jobbatical begleiten die Arbeitnehmer durch den gesamten Prozess, vom ersten Papierkram bis zur endgültigen Aufenthaltsgenehmigung. Wir arbeiten direkt mit den spanischen Behörden zusammen, um zu helfen:

  • Anträge beim ersten Mal korrekt vorbereiten und einreichen
  • Gewünschte Termine effizient einplanen
  • Koordinierung der Registrierungsanforderungen

Für Unternehmen, die internationale Talente nach Spanien bringen, sorgen wir dafür, dass Familien stressfrei umziehen können. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und erfahren Sie mehr über unseren Relocation-Service für Spanien.

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