Aufenthaltsrecht für Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Beschäftigten in Spanien im Jahr 2025

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
April 4, 2025

0

Arc de Triomf BarcelonaArc de Triomf Barcelona

Wenn EU-Bürger zum Arbeiten nach Spanien ziehen, können ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern - Ehepartner, Kinder und abhängige Verwandte - im Rahmen der Familienzusammenführung nachziehen.

Da Spanien das Aufenthaltsrecht auf ältere Familienangehörige und unverheiratete Partner ausweitet, wird dieser Prozess einfacher, aber es gibt immer noch wichtige Schritte, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten sollten.

Hier erfahren Sie, wie Nicht-EU-Familienangehörige von EU-Beschäftigten in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können. 

Lesen Sie unseren Kurzanleitung zur spanischen Residenz für EU-Bürger im Jahr 2025 für ausführliche Informationen über das Aufenthaltsverfahren für EU-Beschäftigte.

Wer kann sich bewerben?

Mit der Aktualisierung 2025 hat Spanien den Kreis der Familienangehörigen erheblich ausgeweitet. Nicht-EU-Familienmitglieder, die für den Aufenthalt in Frage kommen, sind unter anderem:

  • Ehegatten oder eingetragene Partner (pareja de hecho)
  • Kinder unter 26 Jahren (wenn sie finanziell abhängig sind oder studieren)
  • Eltern/Großeltern (bei finanzieller Unterstützung)
  • Behinderte erwachsene Angehörige
  • Nicht registrierte Partner (mit Nachweis einer langfristigen Beziehung)

Fallbeispiel: Eine leitende KI-Forscherin aus Deutschland kann jetzt ihre 24-jährige Tochter zum Studium mitbringen, was vor Januar 2025 nicht möglich war.

Voraussetzungen für den Aufenthalt von Nicht-EU-Familienangehörigen

Nachweis der Verwandtschaft
  • Heiratsurkunde (apostilliert und ins Spanische übersetzt)
  • Geburtsurkunden für Kinder
  • Unterhaltsnachweis für Eltern/erwachsene Kinder

Für unverheiratete Paare erkennt Spanien die Pareja de Hecho (Eingetragene Partnerschaft) als gleichwertig mit der Ehe für die Zwecke des Aufenthalts an. Um sich zu qualifizieren, müssen Paare:
  • Nachweis des Zusammenlebens von mehr als 12 Monaten (Mietverträge, gemeinsame Rechnungen)
  • Anmeldung bei einem regionalen Standesamt (die Anforderungen sind je nach Autonomer Gemeinschaft unterschiedlich)
  • Notariell beglaubigte Erklärung über eine feste Beziehung

Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind in Spanien vollständig anerkannt.
Der Status eines EU-Bürgers in Spanien
  • Gültiger EU-Reisepass/Ausweis
  • EU-Registrierungsbescheinigung (Certificado de Registro de Ciudadano de la Unión)
Finanzielle Mittel Der EU-Bürger muss nachweisen, dass er seine Familie ernähren kann (~10.800 €/Jahr für ein Paar im Jahr 2025).
Ein Arbeitsvertrag oder Kontoauszüge dienen als Nachweis.
Krankenkasse Wenn der EU-Bürger erwerbstätig ist, haben seine Familienangehörigen Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung.
Andernfalls ist eine private Versicherung (gleichwertig mit dem öffentlichen spanischen System) erforderlich.
Gemeinsame Adresse in Spanien Ein Mietvertrag oder eine Rechnung eines Versorgungsunternehmens, aus der die gleiche Adresse hervorgeht.
Ein Volante de Convivencia (die Bescheinigung über das Zusammenleben, die die gemeinsame Adresse belegt) aus dem Padrón-Register.

Laden Sie diese Tabelle herunter und abonnieren Sie unseren Newsletter.

Schritt-für-Schritt-Antragsverfahren

1
Schritt 1: Sammeln von Dokumenten
Stellen Sie sicher, dass alle ausländischen Dokumente ins Spanische übersetzt und apostilliert werden.
2
Schritt 2: Einreichen des Antrags
Melden Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería).
Verwenden Sie das Formular EX-19 für die Familienzusammenführung.
3
Schritt 3: Zahlung der Gebühr
12 € (Modelo 790 Code 012).
4
Schritt 4: Warten auf die Genehmigung
Die Bearbeitung dauert Wochen bis Monate. Während der Wartezeit wird eine vorläufige Genehmigung ausgestellt.

Die Ämter in Madrid und Barcelona haben oft Rückstände von mehr als 6 Wochen. Einige andalusische Ämter bearbeiten Anträge in weniger als 15 Tagen.
5
Schritt 5: Abholung der Aufenthaltskarte
Gültig für 5 Jahre (oder 10 Jahre für Antragsteller über 30).
Gewährt volle Arbeitsrechte in Spanien.

Laden Sie diese Tabelle herunter und abonnieren Sie unseren Newsletter.

Dauerhafter Wohnsitz und Staatsbürgerschaft

Nach 5 Jahren können Familienmitglieder aus Nicht-EU-Staaten einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
Nach 10 Jahren können sie die spanische Staatsbürgerschaft erhalten.

2025 Aktualisierungen zur Familienzusammenführung

Kürzlich eingeführte Vorschriften erleichtern es Arbeitnehmern, ihre Familien nach Spanien zu holen, und erweitern die Möglichkeiten der Familienzusammenführung. Lesen Sie unseren Artikel 2025 Einwanderungsbestimmungen in Spanien: Was Arbeitgeber wissen müssen für alle Informationen. 

Häufige Probleme und wie man sie vermeidet

  1. Lücken im Gesundheitswesen: Bis zur Genehmigung der Aufenthaltsgenehmigung ist eine private Versicherung obligatorisch. Viele Policen schließen Vorerkrankungen aus - ein kostspieliges Versäumnis.
  2. Fehlende NIE: Familienmitglieder benötigen NIEs, um Bankkonten zu eröffnen oder Mietverträge zu unterzeichnen, aber diese werden oft zu spät beantragt.
  3. Unstimmigkeiten in Dokumenten: Namensdiskrepanzen in Dokumenten wie Geburtsurkunden und Reisepässen sind eine überraschend häufige Ursache für Verzögerungen.

Wie Jobbatical Sie bei der Familienzusammenführung unterstützen kann

Die Familienzusammenführung in Spanien erfordert mehrere Schritte und eine sorgfältige Dokumentation. Die Einwanderungsspezialisten von Jobbatical begleiten die Arbeitnehmer durch den gesamten Prozess, vom ersten Papierkram bis zur endgültigen Aufenthaltsgenehmigung. Wir arbeiten direkt mit den spanischen Behörden zusammen, um zu helfen:

  • Anträge beim ersten Mal korrekt vorbereiten und einreichen
  • Gewünschte Termine effizient einplanen
  • Koordinierung der Registrierungsanforderungen

Für Unternehmen, die internationale Talente nach Spanien bringen, sorgen wir dafür, dass Familien stressfrei umziehen können. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin und erfahren Sie mehr über unseren Relocation-Service für Spanien.

Keine FAQs gefunden
Bewegen Sie Talente, nicht Berge

Vereinfachen Sie den Umzug von Mitarbeitern mit fachkundiger Unterstützung vor Ort.

War dies hilfreich?
JaNein
Vielen Dank! Wir haben deine Nachricht erhalten!
Ups! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.
Vielen Dank! Wir haben deine Nachricht erhalten!
Ups! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.
Teilen

In diesem Artikel

    Teilen

    Erhalte eine kostenlose Relocation-Beratung

    Bist du bereit, deinen Mitarbeitern ein möglichst reibungsloses Relocation-Erlebnis zu ermöglichen?

    Demo buchen