Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien: Ein Leitfaden für Arbeitgeber

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Zuletzt aktualisiert
März 28, 2025

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Für internationale Arbeitnehmer, die in Spanien leben und arbeiten, ist die Erlangung einer Daueraufenthaltsgenehmigung ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu langfristiger Stabilität. Für Arbeitgeber kann die Unterstützung ausländischer Arbeitnehmer bei der Erlangung dieses Status die Bindung an das Unternehmen verbessern, den Aufwand für die Erneuerung des Visums verringern und eine stabilere Belegschaft gewährleisten. Ein Verständnis des Verfahrens und der Anspruchsvoraussetzungen kann Arbeitgebern helfen, ihre Arbeitnehmer bei der Erlangung dieses Status effizient zu unterstützen.

Was ist die Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien?

Die Daueraufenthaltsgenehmigung erlaubt es Ausländern, auf unbestimmte Zeit in Spanien zu leben und zu arbeiten, und zwar unter denselben Bedingungen wie spanische Staatsbürger. Sie wird Personen gewährt, die sich fünf Jahre lang ununterbrochen legal in Spanien aufgehalten haben. Im Gegensatz zu befristeten Aufenthaltsgenehmigungen entfallen bei der Daueraufenthaltsgenehmigung viele der administrativen Hürden, die mit der Verlängerung von Visa und Arbeitsgenehmigungen verbunden sind.

Für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen bietet die Daueraufenthaltsgenehmigung zusätzliche Sicherheit, da sie ihnen gleichen Zugang zu Beschäftigung, Bildung und öffentlichen Dienstleistungen in Spanien gewährt. In einigen Fällen kann die Daueraufenthaltsgenehmigung bereits vor Ablauf der fünfjährigen Aufenthaltsdauer erteilt werden, je nach Beschäftigungsgeschichte und persönlichen Umständen.

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Kriterien für die Erteilung einer Daueraufenthaltsgenehmigung

Um sich für eine Daueraufenthaltsgenehmigung in Spanien zu qualifizieren, müssen die Antragsteller im Allgemeinen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Fünf Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt: Dies gilt für EU-Bürger und ihre Familienangehörigen, die sich fünf Jahre lang mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis in Spanien aufgehalten haben.
  • Sonderfälle für eine vorzeitige Daueraufenthaltsgenehmigung:
    • Arbeitnehmer oder Selbstständige, die das Rentenalter erreicht haben und mindestens 12 Monate in Spanien gearbeitet haben, sofern sie dort mehr als drei Jahre gelebt haben.
    • Selbständige, die in den Vorruhestand gehen, nachdem sie mindestens 12 Monate in Spanien gearbeitet haben und seit mehr als drei Jahren dort wohnen.
    • Personen, die seit mehr als zwei Jahren in Spanien leben und ihre Erwerbstätigkeit aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit eingestellt haben.
    • Arbeitnehmer, die nach drei Jahren ununterbrochener Beschäftigung in Spanien eine Tätigkeit in einem anderen EU-Land aufnehmen, aber ihren Wohnsitz in Spanien beibehalten.
  • Familienangehörige von EU-Bürgern: Nicht-EU-Familienangehörige eines EU-Bürgers können einen Antrag stellen, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmäßig in Spanien aufhalten und die familiäre Beziehung, auf der ihre Aufenthaltsgenehmigung beruhte, noch besteht.
  • Familienangehörige von verstorbenen EU-Bürgern: Wenn ein EU-Bürger verstirbt, bevor er eine Daueraufenthaltsgenehmigung erhalten hat, können seine Familienangehörigen dennoch die Voraussetzungen erfüllen, wenn der EU-Bürger vor seinem Tod mindestens zwei Jahre in Spanien gelebt hat oder wenn der Tod durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit verursacht wurde.

Schritte zur Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung

1. Erforderliche Dokumente zusammenstellen

Die Antragsteller müssen Folgendes einreichen:

  • Ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis (oder ein Nachweis über eine Verlängerung, falls diese abgelaufen ist).
  • Nachweis eines fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalts oder Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung zum vorzeitigen Daueraufenthalt.
  • Zahlungseingang der Gebühr für die Wohnsitzbescheinigung.
  • Nachweis über die kommunale Registrierung (padrón) beim örtlichen Rathaus.

2. Einreichen des Antrags

Die Anträge müssen persönlich bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) in der Wohnprovinz des Antragstellers oder, falls diese nicht erreichbar ist, bei einer bestimmten Polizeidienststelle gestellt werden.

3. Bearbeitung abwarten

Nach der Einreichung werden die Anträge von den örtlichen Einwanderungsbehörden geprüft. Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich, so dass es für Arbeitnehmer ratsam ist, ihren Antrag rechtzeitig vor Ablauf des Visums zu stellen.

Schlussfolgerung

Für Arbeitgeber, die internationale Talente einstellen, kann die Unterstützung ihrer Mitarbeiter bei der Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung die Arbeitsplatzsicherheit erhöhen, den Verwaltungsaufwand verringern und die Stabilität der Belegschaft stärken. Die Daueraufenthaltsgenehmigung ermöglicht es ausländischen Arbeitnehmern, langfristig in Spanien zu bleiben, ohne eine zusätzliche Arbeitserlaubnis zu benötigen, was sowohl für Unternehmen als auch für Arbeitnehmer einen wertvollen Schritt darstellt.

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