Familienzusammenführung in Spanien für Nicht-EU-Bürger

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Zuletzt aktualisiert
April 11, 2025

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spanisches parlament mit gehisster spanischer flaggespanisches parlament mit gehisster spanischer flagge

Bei der Umsiedlung internationaler Arbeitnehmer nach Spanien stellt sich oft die Frage, wie und wann ihre Familienangehörigen nachkommen können. Das spanische Verfahren zur Familienzusammenführung bietet bestimmten Nicht-EU-Verwandten die Möglichkeit, legal neben dem Hauptantragsteller im Land zu leben und zu arbeiten. Für Arbeitgeber, die internationale Mitarbeiter einstellen, kann das Wissen um diese Möglichkeit einen echten Unterschied machen, insbesondere wenn die Stabilität der Familie ein Faktor für die Annahme eines Stellenangebots oder einen langfristigen Aufenthalt ist.

Was ist der Aufenthaltstitel "Familienzusammenführung"?

Die Familienzusammenführung in Spanien ermöglicht es nichteuropäischen Einwohnern mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis, ihre engen Familienangehörigen ins Land zu holen. Durch dieses Verfahren erhält das Familienmitglied das Recht, in Spanien zu leben und zu arbeiten.

Diese Genehmigung gilt nicht für Familienangehörige von EU/EWR/Schweizer Bürgern, für die ein anderes Verfahren gilt.

Zunächst muss der Antragsteller seit mindestens einem Jahr legal in Spanien leben und bereits eine Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung um ein weiteres Jahr beantragt haben. Einige Ausnahmen gelten für langfristig aufenthaltsberechtigte Personen, Inhaber der Blauen Karte EU und spezielle Forscher, die möglicherweise nicht das ganze Jahr warten müssen.

Der Bürge muss außerdem nachweisen, dass das Familienmitglied, das er mitbringt, finanziell von ihm abhängig ist.

Wer kann einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen?

a) Ehepartner
  • Sie dürfen weder rechtlich noch informell getrennt sein
  • Es kann nur ein Ehepartner mitgebracht werden, auch wenn im Heimatland mehrere Ehen erlaubt sind
  • Bei Wiederverheiratung muss der Antragsteller nachweisen, dass die frühere Ehe rechtmäßig beendet wurde und dass er seinen Verpflichtungen gegenüber früheren Ehepartnern und Kindern nachkommt.
b) Unverheirateter Partner Muss eine stabile Beziehung wie eine Ehe haben, die durch:
  • eine eingetragene Partnerschaft, die noch gültig ist, oder
  • Nachweis einer langfristigen Beziehung vor dem Umzug nach Spanien
c) Kinder (leibliche oder adoptierte)
  • Sie müssen unter 18 Jahre alt sein oder eine Behinderung haben, die sie abhängig macht.
  • Wenn nur ein Elternteil einen Antrag stellt, muss dieser das alleinige Sorgerecht oder die Hauptbetreuung des Kindes haben
  • Die Adoption muss nach spanischem Recht anerkannt sein
d) Gesetzlich Unterhaltsberechtigte Minderjährige oder unterhaltsberechtigte Erwachsene, die unter der gesetzlichen Vormundschaft des Bürgen stehen, wie es das spanische Recht vorsieht
e) Eltern (des Sponsors oder seines Ehegatten/Partners)
  • Sie müssen Verwandte ersten Grades sein, über 65 Jahre alt und finanziell abhängig.
  • Jüngere Eltern können in humanitären Fällen wie Behinderung oder Zusammenleben im Herkunftsland akzeptiert werden

Anforderungen an die Bewerbung

Allgemeine Bedingungen

  • Der Zusammenführende und der Familienangehörige dürfen nicht Bürger der EU/EWR/Schweiz sein oder mit Bürgern dieser Länder in einer Weise verwandt sein, die unter die EU-Vorschriften fällt
  • Der Bewerber darf weder in Spanien noch in den Ländern, in denen er zuvor wohnte, vorbestraft sein.
  • Der Antragsteller darf nicht mit einem Einreiseverbot belegt oder von Ländern mit entsprechenden Abkommen als unzulässig eingestuft sein
  • Der Familienangehörige kann keinen Antrag stellen, wenn sich der Zusammenführende noch in einer Phase der freiwilligen Rückkehr nach Spanien befindet

Dokumente des Sponsors

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis eines ausreichenden Einkommens für den Lebensunterhalt des Familienmitglieds (z. B. Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen)
  • Krankenversicherung (falls nicht von der Sozialversicherung abgedeckt)
  • Ein Bericht über die Wohnverhältnisse, aus dem hervorgeht, dass die Lebensbedingungen angemessen sind
  • Eine unterzeichnete Erklärung, in der bestätigt wird, dass der Zusammenführende nicht mit einem anderen Ehegatten oder Partner zusammenlebt (bei Zusammenführung mit einem Partner oder Kind)

Dokumente des Familienmitglieds

  • Gültiger Reisepass (mindestens 4 Monate vor Ablauf der Gültigkeit)
  • Strafregisterauszug (falls volljährig), der die letzten 5 Jahre abdeckt
  • Dokumente zum Nachweis der familiären Beziehung (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunden)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass keine Krankheiten vorliegen, die die öffentliche Gesundheit beeinträchtigen
  • Ausländische Dokumente müssen legalisiert oder apostilliert und bei Bedarf ins Spanische übersetzt werden.

Anforderungen an das Gehäuse

Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über angemessenen Wohnraum verfügt. Dies geschieht durch einen Wohnungsbericht der Regionalregierung (oder manchmal der Stadtverwaltung). Der Bericht muss innerhalb von 30 Tagen an die Einwanderungsbehörde geschickt werden. Wird er nicht rechtzeitig ausgestellt, kann der Sponsor die Wohnverhältnisse auf andere Weise nachweisen.

Der Bericht sollte Folgendes enthalten:

  • Nachweis von Wohneigentum oder Mietvertrag
  • Anzahl der Räume und deren Nutzung
  • Anzahl der dort lebenden Personen
  • Grundlegende Lebens- und Hygienebedingungen

Bewerbungsprozess

  • Der Sponsor stellt den Antrag bei der Einwanderungsbehörde in seiner Nähe
  • In einigen Fällen (z. B. bei langfristig aufenthaltsberechtigten EU-Bürgern) kann der Familienangehörige den Antrag direkt von Spanien aus stellen.

Bearbeitungszeit

  • Die Verwaltung hat ab dem Tag der Registrierung des Antrags 45 Tage Zeit, um zu antworten
  • In der Praxis dauert das Verfahren in der Regel 6 bis 9 Monate.
  • Die Genehmigung hängt von dem ausgestellten Visum und der legalen Einreise nach Spanien mit diesem Visum ab

Visumverfahren für das Familienmitglied

Beantragung des Visums

  • Nach der Genehmigung hat das Familienmitglied zwei Monate Zeit, um das Visum beim spanischen Konsulat in seinem Heimatland zu beantragen.
  • In besonderen Fällen kann ein gesetzlicher Vertreter den Antrag in ihrem Namen stellen - bei Minderjährigen ist dies immer möglich.
  • Das Visum wird verweigert, wenn sich der Antragsteller bereits ohne legalen Status in Spanien aufhält

Gründe für die Verweigerung

  • Nichterfüllung der Anforderungen
  • Einreichung falscher Dokumente oder falscher Informationen
  • Rechtliche Gründe, die zuvor nicht erkannt wurden

Abholung des Visums und Beantragung des TIE

  • Wird das Visum genehmigt, muss es innerhalb von zwei Monaten abgeholt werden.
  • Wenn sie nicht abgeholt werden, wird der Antrag geschlossen.
  • Nach der Ankunft in Spanien hat das Familienmitglied einen Monat Zeit, um die Aufenthaltskarte (TIE) bei der Polizeistation oder der Einwanderungsbehörde zu beantragen

Schlussfolgerung

Für Arbeitgeber, die internationale Mitarbeiter einstellen oder umsiedeln, kann die Familienzusammenführung Stabilität und Seelenfrieden bieten. Indem Unternehmen ihren Mitarbeitern helfen, ihre Angehörigen nach Spanien zu holen, können sie die langfristige Bindung an das Unternehmen verbessern und den Umzug attraktiver gestalten.

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