Frankreich: Neue Regeln für Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Arbeitnehmer

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Zuletzt aktualisiert
31. März 2025

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Die französische Regierung hat die Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten erleichtert, insbesondere für diejenigen, die in Sektoren mit Arbeitskräftemangel arbeiten. 

Die neuen Regelungen sollen Arbeitnehmern helfen, die einen Beitrag zur französischen Wirtschaft leisten, aber nicht über ein entsprechendes Langzeitvisum, eine Aufenthaltskarte oder eine Arbeitserlaubnis verfügen. Viele Arbeitnehmer in Sektoren mit Arbeitskräftemangel, wie dem Baugewerbe, dem Gaststättengewerbe, dem Gesundheitswesen und persönlichen oder häuslichen Dienstleistungen, fallen in diese Kategorie. 

Diese Änderung ist Teil des Einwanderungsgesetzes 2024, das dazu beitragen soll, den Mangel an Arbeitsplätzen zu beheben und den bereits in Frankreich lebenden Arbeitnehmern Rechtssicherheit zu bieten. Ohne die richtigen Papiere riskieren diese Arbeitnehmer ernsthafte Konsequenzen, einschließlich einer möglichen Ausweisung aus Frankreich und hoher Geldstrafen für ihre Arbeitgeber. Die neuen Vorschriften geben Arbeitnehmern mit knappen Arbeitsplätzen die Möglichkeit, ihren Status zu legalisieren, wobei ihr beruflicher Werdegang, ihre familiären Verpflichtungen und ihre gute Integration in die französische Gesellschaft berücksichtigt werden.

Ein einfacheres, schnelleres Verfahren

Eine der wichtigsten Änderungen im Rahmen der neuen Vorschriften besteht darin, dass Arbeitnehmer die Aufenthaltskarte nun selbst beantragen können, ohne dass ihr Arbeitgeber das Verfahren in Gang setzen muss. Zuvor musste der Arbeitgeber ein Formular für die Arbeitserlaubniskomponente ausfüllen, das der Arbeitnehmer dann seinem Antrag beifügte. Jetzt können Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, diesen Schritt selbständig tun.

Wenn sie genehmigt werden, erhalten die Antragsteller eine einjährige Aufenthaltskarte, eine so genannte carte de séjour, in der Kategorie travailleur temporaire oder salarié, je nachdem, ob ihr Arbeitsvertrag befristet (CDD) oder unbefristet (CDI) ist. Die Karte ist verlängerbar und ermöglicht es den Arbeitnehmern, ihre Beschäftigung in Frankreich legal fortzusetzen.

Antrag und Zeitplan

Um diese Aufenthaltskarte zu erhalten, müssen die Antragsteller die folgenden Bedingungen erfüllen:

-> Sie müssen aus einem Nicht-EU/EWR/Schweizer Land stammen.

-> Sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate (diese Monate müssen nicht aufeinander folgen) in einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gearbeitet.

-> Ausübung einer Tätigkeit in einem Sektor, in dem zum Zeitpunkt der Bewerbung Personalmangel herrscht.

-> Ununterbrochener Aufenthalt in Frankreich seit mindestens drei aufeinander folgenden Jahren.

Die Anträge müssen bei der örtlichen Präfektur eingereicht werden - das neue Verfahren ist jetzt in Kraft und wird bis zum 31. Dezember 2026 verfügbar sein. Es wird erwartet, dass viele Präfekturen bald Online-Antragsoptionen anbieten werden, obwohl noch nicht alle diese Systeme laufen.

Derzeit liegen keine Informationen darüber vor, wie lange es dauert, bis die Anträge bearbeitet werden. 

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