Die Blaue Karte EU in Spanien: Was Arbeitgeber wissen müssen

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Zuletzt aktualisiert
März 25, 2025

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Spanisches Parlament mit gehisster spanischer FlaggeSpanisches Parlament mit gehisster spanischer Flagge

Die Blaue Karte EU ist eine hervorragende Option für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die in Spanien arbeiten möchten. Für Arbeitgeber ist sie eine unkomplizierte Möglichkeit, internationale Spitzenkräfte einzustellen, und bietet gleichzeitig erhebliche Vorteile für die Arbeitnehmer. 

Hier erfahren Sie, was Sie über die Blaue Karte EU in Spanien wissen müssen, einschließlich der Anspruchsvoraussetzungen, des Antragsverfahrens und der Vorteile, die sie für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bietet.

Wer kann in Spanien eine Blaue Karte EU erhalten?

Um sich zu qualifizieren, müssen die Antragsteller diese Bedingungen erfüllen:

  • Stellenangebot: Ein Arbeitsvertrag für mindestens sechs Monate in einer hochqualifizierten Position.
  • Gehaltsvorstellung: Ein Mindestgehalt von 38.844 € pro Jahr (2024). Dies kann sich im Jahr 2025 ändern.
  • Ausnahmen: Hochschulabsolventen (innerhalb von 3 Jahren) oder Stellen in stark nachgefragten Bereichen können mit 80 % des Standardgehalts gefördert werden.
  • Qualifikationen: Dreijähriger Bachelor-Abschluss, Postgraduierten-Abschluss oder fünf Jahre einschlägige Erfahrung.
  • Reglementierte Berufe: Falls erforderlich, Nachweis der Einhaltung der nationalen Berufsstandards.
  • Dokumente: Ein gültiger Reisepass, ein Visumantrag und eine Aufenthaltsgenehmigung (falls bereits in Spanien).

So beantragen Sie eine Blaue Karte EU

1
Sichern Sie sich ein Stellenangebot eines spanischen Arbeitgebers
Sichern Sie sich ein Stellenangebot von einem spanischen Arbeitgeber.
2
Förderfähigkeit prüfen
Prüfen Sie die Eignung, um sicherzustellen, dass der Bewerber die Gehalts- und Qualifikationsanforderungen erfüllt.
3
Dokumente zusammenstellen
Sammeln Sie Dokumente, einschließlich:
Ausgefülltes Bewerbungsformular
Reisepass
Arbeitsvertrag
Qualifikationsnachweis
Strafregisterbescheinigung
Ärztliches Attest
4
Aktion des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber muss gegebenenfalls eine Arbeitsgenehmigung beantragen.
5
Einreichen des Antrags
In Spanien: Bei der Einwanderungsbehörde, wenn sich der Antragsteller bereits im Land befindet.
Aus dem Ausland: Beim spanischen Konsulat oder der Botschaft.
6
Gebühren zahlen
Im Jahr 2024 betrug die Anmeldegebühr 73,26 € (Änderungen vorbehalten).
7
Bearbeitungszeit
In der Regel 20 Tage.
8
Visa-Ausstellung
Wird der Antrag genehmigt, erhält der Antragsteller ein Visum für die Blaue Karte EU.
9
Spanien betreten
Der Antragsteller kann mit dem Visum nach Spanien reisen.
10
Wohnsitzkarte
Innerhalb eines Monats nach der Ankunft muss der Antragsteller eine Aufenthaltskarte (TIE) beantragen.

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Vorteile der Blauen Karte EU

Für Arbeitnehmer:

  • Arbeitsrechte: Recht auf Arbeit in Spanien und, nach 18 Monaten, in anderen EU-Ländern.
  • Wohnsitz und Mobilität:
    • Gültig für bis zu 3 Jahre, verlängerbar um 2 Jahre.
    • Langfristige Aufenthaltsgenehmigung nach 5 Jahren in der EU.
    • Freizügigkeit innerhalb der EU nach 18 Monaten.
  • Familienzusammenführung: Ehegatten und Kinder können dem Blue Card-Inhaber nachziehen.
  • Gleiche Rechte am Arbeitsplatz: Zugang zu den gleichen Rechten, zur Bildung und zu öffentlichen Dienstleistungen wie spanische Arbeitnehmer.

Für Arbeitgeber:

  • Vereinfachte Einstellung: Keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich.
  • Zugang zu internationalen Talenten: Hochqualifizierte Arbeitskräfte anlocken und binden.
  • Flexible Verträge: Einstellung für hochqualifizierte Aufgaben mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten.
  • Schnellere Bearbeitung: Weniger bürokratische Schritte als bei normalen Arbeitsvisa.
  • Bindung von Mitarbeitern: Familienzusammenführung und Langzeitaufenthalt helfen, Talente zu halten.
  • Inter-EU-Mobilität: Arbeitnehmer können nach 18 Monaten innerhalb der EU umziehen, wodurch interne Versetzungen erleichtert werden.

Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers

Um einen Antrag auf eine Blaue Karte EU zu unterstützen, sollten Arbeitgeber:

  • Bieten Sie eine qualifizierte Stelle an: Stellen Sie sicher, dass die Stelle den Gehalts- und Qualifikationsanforderungen entspricht.
  • Unterstützung beim Papierkram: Helfen Sie den Mitarbeitern beim Zusammentragen der erforderlichen Dokumente.
  • Beantragen Sie eine Arbeitsgenehmigung: Falls erforderlich, reichen Sie diesen Antrag im Namen des Mitarbeiters ein.
  • Bleiben Sie auf dem Laufenden: Überwachen Sie Änderungen der Gehaltsgrenzen und der Bewerbungsgebühren.
  • Unterstützung bei der Umsiedlung: Begleiten Sie die Mitarbeiter nach ihrer Ankunft durch das Verfahren für die Aufenthaltsgenehmigung.

‍Abschluss

Die Blaue Karte EU erleichtert es Arbeitgebern in Spanien, hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einzustellen. Sie reduziert die Verwaltungsschritte, beschleunigt die Einstellung und bietet langfristige Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

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