Die Blaue Karte EU ist eine hervorragende Genehmigungsoption für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, die in Spanien arbeiten möchten. Für Arbeitgeber ist sie eine unkomplizierte Möglichkeit, internationale Spitzenkräfte einzustellen, und bietet den Arbeitnehmern erhebliche Vorteile.
Hier erfahren Sie, was Sie über die Arbeitserlaubnis "Blaue Karte EU" in Spanien wissen müssen, einschließlich der Voraussetzungen, des Antragsverfahrens und der Vorteile, die sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer bietet.
Wer kann in Spanien eine Blaue Karte EU erhalten?
Um sich zu qualifizieren, müssen die Antragsteller diese Bedingungen erfüllen:
- Stellenangebot: Ein Arbeitsvertrag für mindestens sechs Monate in einer hochqualifizierten Position.
- Gehaltserfordernis: Ein Mindestbruttojahresgehalt von 40.077 € (2025).
Ausnahmen:
1) Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung unter oder bis zu 30 Jahre alt sind, können sich mit einem Kürzungskoeffizienten von 0,75 qualifizieren - 30.058 € brutto pro Jahr.
2) Direktoren und Manager: 54.142 € (reduziert auf 40.607 € für Bewerber, die unter oder bis zu 30 Jahre alt sind).
3) Hochschulabsolventen oder stark nachgefragte Positionen können mit 80 % des Standardgehalts qualifiziert werden.
- Qualifikationen: Ein dreijähriger Bachelor-Abschluss (EQR Stufe 6 oder gleichwertig) oder mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung. Für IKT-Fach- und Führungskräfte sind 3 Jahre einschlägige Erfahrung in den letzten 7 Jahren ausreichend.
- Reglementierte Berufe: Falls erforderlich, Nachweis der Einhaltung der nationalen Berufsstandards.
So beantragen Sie eine Blaue Karte EU
Vorteile der Blauen Karte EU
Für Arbeitnehmer:
- Soziale Sicherheit: Zugang zu den gleichen Leistungen wie spanische Arbeitnehmer, einschließlich Gesundheitsversorgung, Arbeitslosigkeit und Renten.
- Arbeitsrechte: Das Recht, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Die spanische Blue Card berechtigt nicht automatisch zur Arbeit in anderen EU-Ländern. Für jedes Land ist ein separates Antrags- und Genehmigungsverfahren erforderlich.
- Wohnsitz und Mobilität:
- Gültig für bis zu 3 Jahre, verlängerbar um 2 Jahre.
- Langfristige Aufenthaltsgenehmigung nach 5 Jahren in der EU.
- Möglichkeit, innerhalb eines Sechsmonatszeitraums (180 Tage) bis zu drei Monate (90 Tage) in andere EU-Länder zu reisen.
- Familienzusammenführung: Ehegatten und Kinder können dem Blue Card-Inhaber nachziehen.
- Arbeitsrechte für Ehepartner: Ehegatten dürfen in Spanien ohne zusätzliche Einschränkungen arbeiten.
- Gleiche Rechte am Arbeitsplatz: Zugang zu den gleichen Rechten, zur Bildung und zu öffentlichen Dienstleistungen wie spanische Arbeitnehmer.
Für Arbeitgeber:
- Vereinfachte Einstellung: Keine Arbeitsmarktprüfung erforderlich.
- Zugang zu internationalen Talenten: Hochqualifizierte Arbeitskräfte anlocken und binden.
- Flexible Verträge: Einstellung für hochqualifizierte Aufgaben mit einer Dauer von mindestens 6 Monaten.
- Schnellere Bearbeitung: Weniger bürokratische Schritte als bei normalen Arbeitsvisa.
- Bindung von Mitarbeitern: Familienzusammenführung und Langzeitaufenthalt helfen, Talente zu halten.
Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers
Um einen Antrag auf eine Blaue Karte EU zu unterstützen, sollten Arbeitgeber:
- Bieten Sie eine qualifizierte Stelle an: Stellen Sie sicher, dass die Stelle den Gehalts- und Qualifikationsanforderungen entspricht.
- Unterstützung beim Papierkram: Helfen Sie den Mitarbeitern beim Zusammentragen der erforderlichen Dokumente.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden: Überwachen Sie Änderungen der Gehaltsgrenzen und der Bewerbungsgebühren.
- Unterstützung bei der Umsiedlung: Begleiten Sie die Mitarbeiter nach ihrer Ankunft durch das Verfahren für die Aufenthaltsgenehmigung.
Abschluss
Die Blaue Karte EU erleichtert es Arbeitgebern in Spanien, hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten einzustellen. Sie reduziert die Verwaltungsschritte, beschleunigt die Einstellung und bietet langfristige Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
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