Neue Einstellungsregeln für Pflegekräfte in England

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Zuletzt aktualisiert
April 15, 2025

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Ab April 2025 müssen Pflegedienstleister in England bei der Einstellung von internationalen Pflegekräften und Altenpflegern neue Regeln befolgen. Diese Aktualisierungen sind Teil des Plans der britischen Regierung, den Pflegesektor zu stärken, die Abhängigkeit von der Rekrutierung aus dem Ausland zu verringern und laufende Probleme im Zusammenhang mit der Einhaltung von Visabestimmungen und fairer Beschäftigung anzugehen.

Für die Arbeitgeber bedeuten die Änderungen eine Anpassung der Einstellungsstrategien und ein Überdenken der Verwaltung von Patenschaften, nicht nur für neue Mitarbeiter aus dem Ausland, sondern auch für bereits im Vereinigten Königreich tätige Pflegekräfte.

Was sich für Arbeitgeber ändert

Lokale Anwerbung muss an erster Stelle stehen

Bevor sie Pflegekräften aus dem Ausland oder aus anderen Einwanderungsländern eine Förderung anbieten, müssen Arbeitgeber in England dies tun:

  • Sie müssen nachweisen, dass sie bereits in England versucht haben, Pflegekräfte anzuwerben.
  • Zusammenarbeit mit regionalen oder subregionalen Partnerschaften, um Zugang zu verfügbaren lokalen Talenten zu erhalten.
  • freie Stellen ausschreiben und über ihre Einstellungsbemühungen Buch führen.

Diese Anforderungen gelten nur für Pflegekräfte (SOC 6135) und leitende Pflegekräfte (SOC 6136). Sie gelten nicht für Tätigkeiten wie Pflegeassistenten (SOC 6131) oder für Pflegepersonal in Schottland, Wales oder Nordirland.

Neue Gehaltsschwellen

Die Mindestlohnanforderungen für Inhaber von Facharbeiter- und Gesundheits- und Pflegevisa wurden auf £25.000 pro Jahr (oder £12,82 pro Stunde) erhöht.

Dies gilt für Pflegekräfte und Seniorenbetreuer, die nach dem Tarif der Agenda für den Wandel bezahlt werden. Die Regierung hat klargestellt, dass Abzüge für Einwanderungs- oder Geschäftskosten nicht auf die Lohnschwelle angerechnet werden können.

Geklärte Ausnahmeregelungen

Sie brauchen die neuen Einstellungsvorschriften nicht zu befolgen, wenn:

  • Die Pflegekraft wird bereits in England gefördert.
  • Der Antragsteller wechselt die Visumroute, hat aber mindestens drei Monate für den Anbieter gearbeitet.

Wer ist davon betroffen?

Arbeitgeber

Die Arbeitgeber müssen:

  • ihre Einstellungsverfahren anpassen.
  • Halten Sie sich an die Vorschriften für das Sponsoring.
  • enge Zusammenarbeit mit regionalen Partnerschaften.

Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu Sanktionen oder zum Verlust der Sponsoringlizenz führen.

Bereits im Vereinigten Königreich tätige Pflegekräfte

Internationale Pflegekräfte, die sich bereits im Vereinigten Königreich aufhalten - vor allem diejenigen, die von der Aufhebung der Aufenthaltsgenehmigung betroffen sind - werden nun besseren Zugang zu neuen Arbeitsmöglichkeiten haben. Von den Arbeitgebern wird erwartet, dass sie diese Arbeitskräfte vorrangig einstellen, bevor sie sich im Ausland umsehen.

Dies bedeutet auch, dass Arbeitgeber möglicherweise mehr Bewerbungen von Arbeitnehmern erhalten, die:

  • Sie benötigen Hilfe bei der Aktualisierung ihres Visums, nachdem sie ihren Arbeitsplatz verloren haben.
  • Sie möchten den Arbeitgeber wechseln.
  • nehmen Zweitjobs im Pflegesektor an.

Antragsteller aus Übersee

Eine Förderung ist immer noch möglich, auch wenn Arbeitgeber ausländische Bewerber nur dann berücksichtigen können , wenn sie nachweisen können, dass sie versucht haben, sie vor Ort einzustellen. Diese Bewerber aus dem Ausland müssen immer noch:

  • Erreichen Sie die neue Gehaltsschwelle.
  • Erfüllen Sie die britischen Visabestimmungen.

Wie Jobbatical helfen kann

Die Anwerbung von Personal aus dem Ausland ist heute komplexer, aber noch lange nicht vom Tisch. Im Vereinigten Königreich herrscht nach wie vor ein Mangel an Pflegekräften, und die Einstellung von Personal aus dem Ausland ist weiterhin ein Teil der Lösung. Was sich geändert hat, ist der Bedarf an strukturierteren und regelkonformen Prozessen.

Jobbatical unterstützt Arbeitgeber sowohl bei der Umsiedlung eines neuen Mitarbeiters als auch bei der Unterstützung eines bestehenden Mitarbeiters, um den Umzugsprozess für Ihr Team einfacher und für Ihre Mitarbeiter stressfrei zu gestalten.

  • Visa-Transfers für Pflegekräfte, die den Arbeitgeber wechseln
  • Verlängerungen für Arbeitnehmer, deren Visum demnächst abläuft
  • Nebentätigkeitsgenehmigungen für Teilzeitarbeit im Pflegesektor
  • Umfassende Unterstützung für neue Mitarbeiter in Übersee, wenn sie dafür in Frage kommen

Wir von Jobbatical helfen Ihnen dabei, die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden und einen reibungslosen Ablauf für jeden Mitarbeiter zu gewährleisten, egal woher er kommt. 

Brauchen Sie Hilfe bei der Anpassung an die neuen Regeln?

Sprechen Sie mit unserem Einwanderungsteam, um globale Einstellungen zu erleichtern und Ihre Mitarbeiter zu unterstützen.

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