Qualifizierte Beschäftigungserlaubnisse in Deutschland für Fachkräfte mit akademischem Abschluss: aktueller Leitfaden

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Zuletzt aktualisiert
1. April 2025

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Qualifizierte Beschäftigungserlaubnisse (Deutschland) für Fachkräfte mit akademischem Abschluss erklärtQualifizierte Beschäftigungserlaubnisse (Deutschland) für Fachkräfte mit akademischem Abschluss erklärt

Einführung in die Erlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung von Fachkräften (Akademischer Abschluss)

Deutschland ist zu einem bevorzugten Ziel für Fachkräfte aus der ganzen Welt geworden, insbesondere für solche mit akademischen Abschlüssen. Die Wirtschaft des Landes braucht qualifizierte Fachkräfte, um Lücken in verschiedenen Sektoren zu schließen, und das System der qualifizierten Beschäftigungserlaubnis erleichtert diesen Prozess. Dieser Artikel befasst sich mit den Besonderheiten der Erlangung einer qualifizierten Beschäftigungserlaubnis als Fachkraft mit akademischem Abschluss.

Kriterien für die Zuschussfähigkeit

Um eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit akademischem Abschluss zu erhalten, müssen die Bewerber mehrere wichtige Voraussetzungen erfüllen:

Anforderung Einzelheiten
1. Anerkannter akademischer Grad Der Antragsteller muss über einen in Deutschland anerkannten oder einem deutschen Abschluss gleichwertigen akademischen Grad verfügen. Diese Anerkennung kann über die Datenbank Anabin überprüft werden, in der die anerkannten ausländischen Abschlüsse aufgeführt sind
2. Stellenangebot Ein konkretes Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers ist zwingend erforderlich. Die Stelle muss mit den akademischen Qualifikationen des Bewerbers übereinstimmen und als "qualifizierte Beschäftigung" eingestuft werden
3. Gehaltsschwellenwert Die Antragsteller müssen ein jährliches Mindestbruttogehalt erreichen, das jährlich aktualisiert wird. Für das Jahr 2025 liegt diese Grenze bei 53.130 € für Arbeitnehmer über 45 Jahre. Erreicht das Gehalt nicht mindestens 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, ist der Nachweis einer angemessenen Altersvorsorge erforderlich
4. Regulierte Berufe Fällt die Tätigkeit unter einen reglementierten Beruf (z. B. Medizin oder Ingenieurwesen), muss der Antragsteller vor der Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung eine Berufsausübungslizenz erwerben.
5. Zusätzliche Dokumentation Ein vollständiger Antrag umfasst: - Ein unterzeichnetes Visumantragsformular.
- Ein neueres biometrisches Passfoto.
- Einen gültigen Reisepass (mit mindestens zwei leeren Seiten und einer Gültigkeit von drei Monaten über den geplanten Aufenthalt hinaus).
- Ein Nachweis über die Adresse in Deutschland.
- Eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zur Beschäftigung

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Bewerbungsprozess

1
Erforderliche Dokumente zusammenstellen
Die Antragsteller müssen alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen, einschließlich des Nachweises ihres anerkannten Abschlusses, des Angebotsschreibens und der erforderlichen Lizenzen für reglementierte Berufe. Eine von den deutschen Behörden bereitgestellte Checkliste kann dabei helfen, sicherzustellen, dass alle Dokumente vollständig sind
2
Bewerbung einreichen
Sobald alle Dokumente vorbereitet sind, müssen die Antragsteller ihren Visumantrag bei dem zuständigen deutschen Konsulat oder der Botschaft in ihrem Heimatland einreichen. Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig sind, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden
3
Zulassung der Bundesagentur für Arbeit
In der Regel ist für die Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Die Agentur für Arbeit prüft, ob es für die dem Bewerber angebotene Stelle genügend einheimische Bewerber gibt
4
Aufenthaltsgenehmigung erhalten
Nach erfolgreicher Beantragung und Genehmigung erhält der Antragsteller eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die bis zu vier Jahre gültig ist und von der Dauer seines Arbeitsvertrags abhängt.

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Lesen Sie unseren detaillierten Vergleichsleitfaden
über diewichtigsten Unterschiede zwischen qualifizierten Beschäftigungserlaubnissen in Deutschland .

Wichtige Überlegungen

  • Sprachkenntnisse: Sprachkenntnisse sind zwar nicht für alle Stellen zwingend erforderlich, aber einige Deutschkenntnisse können die Berufsaussichten verbessern und die Integration am Arbeitsplatz erleichtern.
  • Befristete Aufenthaltserlaubnis: Zunächst wird eine befristete Aufenthaltserlaubnis erteilt, die später in eine unbefristete Niederlassungserlaubnis umgewandelt werden kann, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
  • Job-Flexibilität: Jüngste Änderungen ermöglichen es Fachkräften, eine Beschäftigung außerhalb ihres Qualifikationsbereichs zu suchen, obwohl dies nicht für reglementierte Berufe gilt
  • Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse sind zwar nicht immer obligatorisch, können aber die Berufsaussichten und die Integration am Arbeitsplatz und in der Gesellschaft erheblich verbessern.

Dieser Rahmen stellt sicher, dass qualifizierte Fachkräfte einen effektiven Beitrag zur deutschen Wirtschaft leisten können, und bietet gleichzeitig einen strukturierten Weg für die Zuwanderung auf der Grundlage von Bildungsabschlüssen und der Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt.

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