Deutschland ist mit seiner robusten Wirtschaft und seinen vielfältigen Möglichkeiten zu einem bevorzugten Ziel für Fachkräfte, Unternehmer und Forscher weltweit geworden. Für Nicht-EU-Bürger(Drittstaatsangehörige) ist es unerlässlich, sich im Visa- und Aufenthaltsgenehmigungssystem zurechtzufinden, um legal im Land leben und arbeiten zu können.
Mit seiner starken Wirtschaft, der hohen Lebensqualität und der Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften bietet Deutschland verschiedene Möglichkeiten für einArbeitsvisum und eineAufenthaltserlaubnis, die auf die unterschiedlichen Bedürfnisse von Arbeitnehmern oder Selbstständigen zugeschnitten sind. Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über das System der Arbeitsvisa und Aufenthaltserlaubnisse in Deutschland, insbesondere für Nicht-EU-Bürger.
Wer muss ein Arbeitsvisum für die Einreise nach Deutschland beantragen?
Jeder, der nicht Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist, muss ein Arbeitsvisum (später eine Aufenthaltserlaubnis) beantragen, um in Deutschland zu arbeiten. Dies gilt auch für "Best friend"-Länder, die visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen, wie die USA, Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland und Südkorea. Sie können das Antragsverfahren für ein Visum überspringen, indem sie die Vorteile der visumfreien Einreise nutzen und direkt in Deutschland eine Arbeitserlaubnis beantragen, nachdem sie ins Land gezogen sind.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland sind:
- Qualifikationsnachweise wie Abschlusszeugnisse und/oder Erfahrungsberichte sowie sonstige Bescheinigungen über etwaige Qualifizierungsmaßnahmen
- Stellenangebot
- Sprachkenntnisse
- Finanzielle Stabilität
- Visum/Erlaubnis zur Beschäftigung
Das Bundesamtfür Migration und Flüchtlinge(BAMF) ist für die Erteilung von Visa zuständig. Im Folgenden sind die wichtigsten Arten von Arbeitsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger aufgeführt.
Offizielle Informationen finden Sie beim deutschen Auswärtigen Amt.
Arten von Arbeitsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger
Die folgende Tabelle fasst die verschiedenen Arten von Arbeitsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger in Deutschland zusammen, zusammen mit ihren Hauptmerkmalen und Anspruchsvoraussetzungen
Arbeitsvisum für Nicht-EU-Bürger
Deutschland bietet verschiedene Kategorien von Arbeitsvisa an, die von den Qualifikationen des Bewerbers, der Art der Tätigkeit und der geplanten Aufenthaltsdauer abhängen.
1. Blaue Karte EU
- Für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss
- Erfordert ein Stellenangebot mit einem Mindestjahresbruttogehalt von 58.400 € (43.470 € für Mangelberufe)
- Gültig für bis zu 4 Jahre, mit der Möglichkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung nach 33 Monaten (oder 21 Monaten mit B1 Deutschkenntnissen)
- Weitere Informationen finden Sie unter Make it in Germany - Blaue Karte EU.
2. Visum für qualifizierte Arbeitskräfte
- Für qualifizierte Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
- Das Stellenangebot muss in einem Bereich liegen, der den Qualifikationen des Bewerbers entspricht
- Gültigkeit bis zu 4 Jahren, verlängerbar bei fortgesetzter Beschäftigung
- Weitere Informationen finden Sie unter Make it in Germany - Qualified Professionals.
3. Opportunitätskarte (Chancenkarte)
- Ein punktebasiertes System für Arbeitssuchende ohne vorheriges Stellenangebot
- Bewertung anhand von Qualifikationen, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und Alter
- Ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr mit der Erlaubnis zur Teilzeitarbeit während der Arbeitssuche
- Weitere Informationen finden Sie unter Make it in Germany - Opportunity Card
4. Forscher-Visum
- Für Wissenschaftler und Forscher, die an deutschen akademischen Einrichtungen arbeiten
- Erfordert eine Aufnahmevereinbarung oder einen Arbeitsvertrag mit einer anerkannten Forschungseinrichtung
- Die Dauer entspricht in der Regel der Dauer des Forschungsprojekts.
5. Visum für selbständige Erwerbstätigkeit
- Für Unternehmer und Freiberufler
- Die Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Unternehmen der deutschen Wirtschaft zugute kommen wird
- Zunächst gültig für 3 Jahre, verlängerbar je nach Geschäftserfolg
- Einzelheiten zur Bewerbung finden Sie beim Auswärtigen Amt.
6. Erfahrung Mitarbeitervisum
- Für Personen mit umfangreicher Berufserfahrung
- Erfordert einen anerkannten akademischen Abschluss oder eine Berufsausbildung
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren
- Mindestgehalt von 43.470 € (53.130 € bei über 45-Jährigen)
- Weitere Informationen finden Sie unter Make it in Germany - Erfahrene Mitarbeiter
7. ICT Card (Unternehmensinterner Transfer) Visum
- Für Arbeitnehmer, die innerhalb multinationaler Unternehmen versetzt werden
- Gültig für bis zu 3 Jahre
- Erfordert eine Beschäftigung bei einem Unternehmen, das eine Niederlassung in Deutschland hat
8. Visum für Arbeitssuchende
- Ermöglicht qualifizierten Fachkräften, für bis zu 6 Monate zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen
- Erfordert einen Hochschulabschluss und den Nachweis finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
- Wenn ein Arbeitsplatz gesichert ist, kann er in eine Arbeitserlaubnis oder eine Blaue Karte EU umgewandelt werden.
9. IT-Spezialisten-Visum
- Für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikationen
- Erfordert mindestens drei Jahre Berufserfahrung in jüngerer Zeit und ein Stellenangebot mit einem Mindestbruttojahresgehalt von 50.760 €.
- Zur Behebung des Mangels im IT-Sektor
- Weitere Informationen finden Sie unter Make it in Germany - Fachinformatiker
Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger
In Deutschland angekommen, müssen Nicht-EU-Bürger ihr Einreisevisum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Die Art der beantragten Aufenthaltserlaubnis hängt vom Zweck des Aufenthalts ab:
1. Befristete Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis)
- Wird für bestimmte Zwecke wie Beschäftigung oder Studium gewährt.
- Gültigkeitsdauer: In der Regel bis zu einem Jahr; verlängerbar bei fortbestehender Förderungswürdigkeit.
2. Niederlassungserlaubnis (Niederlassungserlaubnis)
- Unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach mindestens fünfjährigem Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis möglich.
- Zu den Anforderungen gehören finanzielle Unabhängigkeit, Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen und ausreichende Kenntnisse der deutschen Gesellschaft.
- Einzelheiten zu den Möglichkeiten des Daueraufenthalts finden Sie beim BAMF.
3. Daueraufenthaltsgenehmigung EU
- Ähnlich wie die Niederlassungserlaubnis, gewährt jedoch zusätzliche Rechte innerhalb der Europäischen Union.
Bewerbungsprozess
Das Verfahren zur Beantragung eines Visums umfasst mehrere Schritte:
Jüngste Reformen zu Gunsten von Nicht-EU-Bürgern
Deutschland hat in den letzten Jahren wichtige Reformen durchgeführt, um qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern anzuziehen:
- Niedrigere Gehaltsschwellen für EU Blue Card Bewerber in Mangelberufen wie IT und Gesundheitswesen.
- Einführung der Opportunity Card im Juni 2024 - ein punktebasiertes System, das es Arbeitssuchenden ohne vorheriges Stellenangebot ermöglicht, nach Deutschland umzuziehen.
- Straffung der Antragsverfahren durch digitale Plattformen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten.
Diese Änderungen zielen darauf ab, den Arbeitskräftemangel zu beheben und gleichzeitig die Integration von Nicht-EU-Bürgern in die deutsche Arbeitswelt zu erleichtern.
Das deutsche Visasystem bietet verschiedene Wege, die auf die individuellen Umstände zugeschnitten sind - egal ob Sie Facharbeiter, Forscher, Unternehmer oder Arbeitssuchender sind. Wenn Sie diese Optionen verstehen und ihre Anforderungen erfüllen, können Nicht-EU-Bürger die Chancen in einer der dynamischsten Volkswirtschaften Europas nutzen.
Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Visum, um in Deutschland zu arbeiten. Staatsangehörige von Ländern wie Australien, Kanada, Japan, Südkorea, Neuseeland und den USA können ohne Visum nach Deutschland einreisen und nach der Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Arbeitnehmer können eine Niederlassungserlaubnis beantragen:
- 33 Monate (oder 21 Monate mit B1-Niveau Deutsch) mit einer Blauen Karte EU.
- 5 Jahre mit einer normalen Arbeitserlaubnis.
Inhaber einer Blauen Karte EU können nach 18 Monaten in Deutschland in einem anderen EU-Land arbeiten. Inhaber einer normalen Aufenthaltserlaubnis benötigen ein Arbeitsvisum für andere EU-Staaten.
Deutschland bietet verschiedene Arbeitsvisa an, darunter die Blaue Karte EU, das allgemeine Arbeitsvisum, das Visum für Arbeitssuchende und das Visum für Freiberufler. Die Wahl hängt von den Qualifikationen des Bewerbers, dem Gehalt und der Art der Tätigkeit ab
Zu den wichtigsten Unterlagen gehören ein gültiger Reisepass, ein Arbeitsvertrag, berufliche Qualifikationen, ein Lebenslauf, der Nachweis einer Krankenversicherung und ein Visumantragsformular. Einige Antragsteller benötigen auch ein gesperrtes Bankkonto.
Ja, nach 33 Monaten mit einer Blauen Karte EU (oder 21 Monaten mit Deutschkenntnissen auf B1-Niveau) können Arbeitnehmer einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen. Inhaber eines normalen Arbeitsvisums können nach 5 Jahren einen Antrag stellen.
Ja, Inhaber eines Arbeitsvisums können Ehepartner und Kinder im Rahmen des Visums zur Familienzusammenführung mitbringen. Ehegatten dürfen in der Regel ohne Einschränkungen arbeiten.
Der Arbeitgeber muss einen förmlichen Arbeitsvertrag vorlegen, bei der Zustimmung der ZAV (Bundesagentur für Arbeit) behilflich sein und sicherstellen, dass das Gehalt den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Nein, mit einem Schengen-Visum (Typ C) können Sie nicht in Deutschland arbeiten. Sie benötigen ein nationales Visum (Typ D) für die Beschäftigung.
Die Bearbeitungszeit für ein Arbeitsvisum beträgt in der Regel zwischen einem und drei Monaten, je nach Arbeitsaufkommen und individuellen Umständen.
Ein Aufenthaltsvisum erlaubt Ausländern die Einreise nach Deutschland und den Aufenthalt zu Arbeitszwecken. Die Arbeitserlaubnis ist Teil des Aufenthaltsvisums oder der Aufenthaltserlaubnis und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Diese Begriffe werden in Deutschland oft synonym verwendet.