Arbeitsvisum und Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger in Deutschland

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Zuletzt aktualisiert
31. März 2025

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Deutschlands Landschaft der Arbeitsvisa und Aufenthaltserlaubnisse für Nicht-EU-BürgerDeutschlands Landschaft der Arbeitsvisa und Aufenthaltserlaubnisse für Nicht-EU-Bürger

Deutschland ist mit seiner robusten Wirtschaft und seinen vielfältigen Möglichkeiten zu einem bevorzugten Ziel für Fachkräfte, Unternehmer und Forscher weltweit geworden. Für Nicht-EU-Bürger ist es unerlässlich, sich im Visa- und Aufenthaltsgenehmigungssystem zurechtzufinden, um legal im Land leben und arbeiten zu können. 

Mit seiner starken Wirtschaft, der hohen Lebensqualität und der Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften bietet Deutschland verschiedene Visums- und Aufenthaltserlaubnisoptionen, die auf die unterschiedlichen Anforderungen an eine Beschäftigung oder Selbstständigkeit zugeschnitten sind. Dieser Leitfaden gibt einen detaillierten Überblick über das System der Arbeitsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland, insbesondere für Nicht-EU-Bürger.

Wer braucht ein Arbeitsvisum für die Einreise nach Deutschland?

Jeder, der nicht Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz ist, muss ein Arbeitsvisum (später eine Aufenthaltserlaubnis) beantragen, um in Deutschland zu arbeiten. Dies gilt auch für "Best friend"-Länder, die visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen, wie die USA, Australien, Kanada, Israel, Japan, Neuseeland und Südkorea. Sie können das Visumverfahren überspringen, indem sie die Vorteile der visumfreien Einreise nutzen und direkt in Deutschland eine Arbeitserlaubnis beantragen, nachdem sie ins Land gekommen sind.

Allgemeine Voraussetzungen für eine Arbeitserlaubnis in Deutschland sind:

  • Qualifikationsnachweise wie Abschlusszeugnisse und/oder Erfahrungsberichte sowie sonstige Bescheinigungen über etwaige Qualifizierungsmaßnahmen
  • Stellenangebot
  • Sprachkenntnisse
  • Finanzielle Stabilität
  • Visum/Erlaubnis zur Beschäftigung

Arten von Arbeitsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger

Die folgende Tabelle fasst die verschiedenen Arten von Arbeitsvisa und Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger in Deutschland zusammen, zusammen mit ihren Hauptmerkmalen und Anspruchsvoraussetzungen

Arbeitsvisa für Nicht-EU-Bürger

Deutschland bietet verschiedene Kategorien von Arbeitsvisa an, die von den Qualifikationen des Bewerbers, der Art der Tätigkeit und der geplanten Aufenthaltsdauer abhängen. 

Visum Typ Zweck Anforderungen an die Förderfähigkeit Gültigkeit
Blaue Karte EU Hochqualifizierte Fachleute - Anerkannter Hochschulabschluss
- Stellenangebot mit Gehalt ≥ 58.400 € (43.470 € für Mangelberufe)
Bis zu 4 Jahre; Daueraufenthalt nach 33 Monaten (oder 21 Monaten mit B1 Deutsch)
Visum für qualifizierte Arbeitskräfte Qualifizierte Fachleute - Anerkannte Berufsausbildung oder Studium
- Stellenangebot mit branchenüblichem Lohn
- Deutschkenntnisse B1
Bis zu 4 Jahre; verlängerbar je nach Beschäftigung
Opportunitätskarte (Chancenkarte) Arbeitssuchende - Punktebasierte Bewertung (Qualifikation, Erfahrung, Alter, Sprachkenntnisse)
- Nachweis der finanziellen Mittel
Bis zu 1 Jahr; erlaubt Teilzeitarbeit während der Arbeitssuche
Forscher-Visum Forscher an akademischen Einrichtungen - Aufnahmevereinbarung oder Vertrag mit einer Forschungseinrichtung
- Promotion oder gleichwertige Qualifikation
Dauer des Forschungsprojekts; verlängerbar
Visum für selbständige Erwerbstätigkeit Selbstständige Arbeit oder Gewerbebetrieb - Freiberufler: Nachweis von Qualifikationen und finanziellen Mitteln, Absichtserklärungen von Kunden
- Unternehmer: Tragfähiger Geschäftsplan und finanzielle Mittel
In der Regel bis zu 3 Jahre; verlängerbar je nach Geschäftserfolg
Visum für erfahrene Mitarbeiter Für Personen mit umfangreicher Berufserfahrung - Anerkannter akademischer Abschluss oder Berufsausbildung
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren
- Stellenangebot in einem nicht reglementierten Beruf
- Mindestgehalt von 43.470 € (53.130 € bei über 45-Jährigen)
Bis zu 4 Jahre; verlängerbar je nach Beschäftigung
ICT-Karte Für Arbeitnehmer, die innerhalb multinationaler Unternehmen versetzt werden - Beschäftigung bei einem Unternehmen, das eine Niederlassung in Deutschland hat
- Mindestlohnanforderungen ähnlich der Blauen Karte EU
Bis zu 3 Jahre; verlängerbar
Visum für Arbeitssuchende Für qualifizierte Fachkräfte, die eine Beschäftigung in Deutschland suchen - Bachelor- oder Masterabschluss einer anerkannten Universität oder gleichwertiger Abschluss
- Einschlägige Berufserfahrung
- Nachweis finanzieller Mittel
- Gültige Krankenversicherung
Bis zu 6 Monate; kann bis zur Umwandlung in eine Aufenthaltserlaubnis nicht arbeiten
IT-Spezialisten-Visum Für IT-Fachkräfte - Mindestens drei Jahre Erfahrung in der IT-Branche
- Stellenangebot mit einem Mindestbruttojahresgehalt von 50.760 Euro
Bis zu 4 Jahre; verlängerbar je nach Beschäftigung

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1. Blaue Karte EU

  • Für hochqualifizierte Fachkräfte mit Hochschulabschluss
  • Erfordert ein Stellenangebot mit einem Mindestjahresbruttogehalt von 58.400 € (43.470 € für Mangelberufe)
  • Gültig für bis zu 4 Jahre, mit der Möglichkeit der Daueraufenthaltsgenehmigung nach 33 Monaten (oder 21 Monaten mit B1 Deutschkenntnissen)
Lesen Sie hier ausführliche Informationen über die Blaue Karte EU.


2. Visum für qualifizierte Arbeitskräfte

  • Für qualifizierte Fachkräfte mit anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulabschluss
  • Das Stellenangebot muss in einem Bereich liegen, der den Qualifikationen des Bewerbers entspricht
  • Gültigkeit bis zu 4 Jahren, verlängerbar bei fortgesetzter Beschäftigung

3. Opportunitätskarte (Chancenkarte)

  • Ein punktebasiertes System für Arbeitssuchende ohne vorheriges Stellenangebot
  • Bewertung anhand von Qualifikationen, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und Alter
  • Ermöglicht einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr mit der Erlaubnis zur Teilzeitarbeit während der Arbeitssuche

4. Forscher-Visum

  • Für Wissenschaftler und Forscher, die an deutschen akademischen Einrichtungen arbeiten
  • Erfordert eine Aufnahmevereinbarung oder einen Arbeitsvertrag mit einer anerkannten Forschungseinrichtung
  • Die Dauer entspricht in der Regel der Dauer des Forschungsprojekts.

5. Visum für selbständige Erwerbstätigkeit

  • Für Unternehmer und Freiberufler
  • Die Antragsteller müssen nachweisen, dass ihr Unternehmen der deutschen Wirtschaft zugute kommen wird
  • Zunächst gültig für 3 Jahre, verlängerbar je nach Geschäftserfolg

6. Erfahrung Mitarbeitervisum

  • Für Personen mit umfangreicher Berufserfahrung
  • Erfordert einen anerkannten akademischen Abschluss oder eine Berufsausbildung
  • Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten fünf Jahren
  • Mindestgehalt von 43.470 € (53.130 € bei über 45-Jährigen)

7. ICT Card (Unternehmensinterner Transfer) Visum

  • Für Arbeitnehmer, die innerhalb multinationaler Unternehmen versetzt werden
  • Gültig für bis zu 3 Jahre
  • Erfordert eine Beschäftigung bei einem Unternehmen, das eine Niederlassung in Deutschland hat

8. Visum für Arbeitssuchende

  • Ermöglicht qualifizierten Fachkräften, für bis zu 6 Monate zur Arbeitssuche nach Deutschland zu kommen
  • Erfordert einen Hochschulabschluss und den Nachweis finanzieller Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts
  • Wenn ein Arbeitsplatz gesichert ist, kann er in eine Arbeitserlaubnis oder eine Blaue Karte EU umgewandelt werden.

9. IT-Spezialisten-Visum

  • Für IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikationen
  • Erfordert mindestens drei Jahre Berufserfahrung in jüngerer Zeit und ein Stellenangebot mit einem Mindestbruttojahresgehalt von 50.760 €.
  • Zur Behebung des Mangels im IT-Sektor

Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger

In Deutschland angekommen, müssen Nicht-EU-Bürger ihr Einreisevisum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln. Die Art der Aufenthaltserlaubnis hängt vom Zweck des Aufenthalts ab:

Visum Typ Zweck Anforderungen an die Förderfähigkeit Gültigkeit
Befristete Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis) Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung - Gültiger Reisepass
- Krankenversicherungsnachweis
- Finanzielle Stabilität
- Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
In der Regel bis zu 1 Jahr; verlängerbar je nach Förderungswürdigkeit
Niederlassungserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) Dauerhafter Wohnsitz - Seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
- Finanzielle Unabhängigkeit und Kenntnis der deutschen Gesellschaft
Dauerhafter Wohnsitz
Daueraufenthaltsgenehmigung EU Zusätzliche Rechte innerhalb der EU - Ähnliche Anforderungen wie bei der Niederlassungserlaubnis; muss EU-spezifische Kriterien erfüllen Dauerhafter Wohnsitz

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1. Befristete Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltserlaubnis)

  • Wird für bestimmte Zwecke wie Beschäftigung oder Studium gewährt.
  • Gültigkeitsdauer: In der Regel bis zu einem Jahr; verlängerbar bei fortbestehender Förderungswürdigkeit.

2. Niederlassungserlaubnis (Niederlassungserlaubnis)

  • Unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach mindestens fünfjährigem Besitz einer befristeten Aufenthaltserlaubnis möglich.
  • Zu den Anforderungen gehören finanzielle Unabhängigkeit, Beiträge zu den sozialen Sicherungssystemen und ausreichende Kenntnisse der deutschen Gesellschaft.

3. Daueraufenthaltsgenehmigung EU

  • Ähnlich wie die Niederlassungserlaubnis, gewährt jedoch zusätzliche Rechte innerhalb der Europäischen Union.


Bewerbungsprozess

Das Bewerbungsverfahren umfasst mehrere Schritte:

1
Förderungswürdigkeit bestimmen
Ermitteln Sie, welches Visum Ihren Qualifikationen und Ihrer Situation entspricht.
2
Dokumentation vorbereiten
  • Gültiger Reisepass
  • Arbeitsvertrag oder Nachweis der finanziellen Mittel
  • Krankenkasse
  • Akademische oder berufliche Qualifikationen
3
Bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat bewerben
  • Reichen Sie Ihre Bewerbung zusammen mit den entsprechenden Unterlagen ein.
  • Nehmen Sie bei Bedarf an einem Vorstellungsgespräch teil.
4
Einreise nach Deutschland mit einem Einreisevisum
Nach der Genehmigung reisen Sie mit Ihrem Einreisevisum nach Deutschland.
5
Einreisevisum in Aufenthaltsgenehmigung umwandeln
Stellen Sie innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft einen Antrag bei der örtlichen Ausländerbehörde.

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Jüngste Reformen zu Gunsten von Nicht-EU-Bürgern

Deutschland hat in den letzten Jahren wichtige Reformen durchgeführt, um qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern anzuziehen:

  1. Niedrigere Gehaltsschwellen für EU Blue Card Bewerber in Mangelberufen wie IT und Gesundheitswesen.
  2. Einführung der Opportunity Card im Juni 2024 - ein punktebasiertes System, das es Arbeitssuchenden ohne vorheriges Stellenangebot ermöglicht, nach Deutschland umzuziehen.
  3. Straffung der Antragsverfahren durch digitale Plattformen zur Verkürzung der Bearbeitungszeiten.

Diese Änderungen zielen darauf ab, den Arbeitskräftemangel zu beheben und gleichzeitig die Integration von Nicht-EU-Bürgern in die deutsche Arbeitswelt zu erleichtern.

Das deutsche Visasystem bietet verschiedene Wege, die auf die individuellen Umstände zugeschnitten sind - egal ob Sie Facharbeiter, Forscher, Unternehmer oder Arbeitssuchender sind. Wenn Sie diese Optionen verstehen und ihre Anforderungen erfüllen, können Nicht-EU-Bürger die Chancen in einer der dynamischsten Volkswirtschaften Europas nutzen.

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