Wenn Sie internationale Talente in Spanien einstellen, ist es nützlich, die rechtlichen Möglichkeiten zu kennen, die Arbeitnehmern und ihren Familienangehörigen zur Verfügung stehen, um im Land zu bleiben und zu arbeiten. Eine dieser Möglichkeiten ist die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige (arraigo familiar), die es bestimmten Nicht-EU-Familienangehörigen spanischer Staatsbürger ermöglicht, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Dies kann vor allem für Arbeitgeber hilfreich sein, die ihre Mitarbeiter bei der Eingliederung in das Land unterstützen wollen, damit sie und ihre Familienangehörigen sich dort wohlfühlen.
Was ist die befristete Aufenthaltsgenehmigung für Familienangehörige?
Diese Art von Aufenthaltstitel ermöglicht es bestimmten Familienmitgliedern spanischer Staatsbürger aus Nicht-EU-Ländern, ihre Situation in Spanien zu regularisieren. Sie gewährt das Recht, fünf Jahre lang im Land zu leben und zu arbeiten, einschließlich einer Beschäftigung als Arbeitnehmer oder Selbstständiger.
Nicht-EU-Familienangehörige von Bürgern aus anderen EU-Ländern können auch die EU-Familienangehörigenkarte beantragen, die in ähnlicher Weise legale Aufenthalts- und Arbeitsrechte in Spanien gewährt.
Wer kann sich bewerben?
Die folgenden Personen können in Frage kommen:
- Eltern von spanischen Minderjährigen, die mit dem Kind zusammenleben oder es betreuen
- Personen, die einen spanischen Bürger mit einer Behinderung unterstützen, mit ihm zusammenleben und von ihm abhängig sind
- Ehegatte oder eingetragener Partner eines spanischen Staatsbürgers
- Eltern über 65 Jahre alt (oder jünger, wenn sie finanziell abhängig sind) eines spanischen Staatsbürgers oder dessen Partner
- Kinder unter 21 Jahren (oder älter, wenn sie finanziell abhängig sind) eines spanischen Staatsbürgers oder seines Partners
- Kinder eines ursprünglich spanischen Elternteils, auch wenn dieser seine spanische Staatsangehörigkeit verloren hat
Grundlegende Anforderungen:
● Zusammenleben mit dem spanischen Familienangehörigen: Es muss nachgewiesen werden, dass ein Zusammenleben mit dem spanischen Familienangehörigen besteht oder dass die elterlichen Pflichten erfüllt werden.
● Belege: Der Antragsteller muss Dokumente vorlegen, die seine familiäre Beziehung zu dem spanischen Staatsbürger belegen.
● Keine Vorstrafen: In einigen Fällen müssen die Bewerber eine Bescheinigung über das Vorstrafenregister der Länder vorlegen, in denen sie sich in den letzten 5 Jahren aufgehalten haben.
Bewerbungsprozess
- Einreichung des Antrags bei der Ausländerbehörde (Extranjería) in dem Gebiet, in dem der Antragsteller lebt
- Vorlage der erforderlichen Dokumente zum Nachweis des Familienverhältnisses oder der gemeinsamen Wohnung
- Die Bearbeitungszeit beträgt offiziell bis zu 90 Tage, aber Verzögerungen von 6-9 Monaten sind üblich.
- Nach der Genehmigung muss der Antragsteller persönlich bei der Ausländerbehörde oder der Polizeiwache seinen TIE (Ausländerausweis) beantragen.
Wichtig: Wenn die Ehe oder Partnerschaft außerhalb Spaniens eingetragen wurde, muss sie vor der Antragstellung auch in Spanien eingetragen werden. Andernfalls wird sie für Einwanderungszwecke nicht als gültig angesehen.
Warum dies für Arbeitgeber wichtig ist
Wenn Sie ausländische Mitarbeiter nach Spanien versetzen oder dort einstellen, sollten Sie auch die rechtlichen Möglichkeiten - Visa und Genehmigungen - für deren Familienangehörige in Betracht ziehen. Genehmigungen, die auf familiären Bindungen beruhen, können es Nicht-EU-Verwandten erleichtern, in Spanien zu leben und zu arbeiten, was die Relocation-Erfahrung Ihres Mitarbeiters stabiler macht.
Das Wissen um diese Optionen hilft Arbeitgebern, ihre internationalen Mitarbeiter besser zu unterstützen und ihr Unternehmen für globale Talente attraktiver zu machen.
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