Deutschland bietet eine Reihe von Visa-Optionen für Personen, die arbeiten, studieren oder Familienangehörige nachholen möchten. Die Kenntnis dieser Optionen hilft Arbeitgebern, Personalverantwortlichen und Mobilitätsexperten, internationale Umzüge effizienter zu gestalten. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die wichtigsten Visumstypen in Deutschland und ihre Anforderungen.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger gedacht, die in Deutschland arbeiten möchten. Um sich zu qualifizieren, müssen die Bewerber einen anerkannten Hochschulabschluss oder einen IT-Hintergrund haben und ein Stellenangebot vorweisen, das bestimmte Gehaltsanforderungen erfüllt.
Anforderungen:
- Hochschulabschluss: Ein deutscher Hochschulabschluss oder ein in Deutschland anerkannter ausländischer Abschluss.
- Stellenangebot: Ein verbindlicher Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot im Zusammenhang mit dem Abschluss.
- Gehaltsschwelle: Ein Mindestbruttojahresgehalt von mindestens 45.300 €, im Jahr 2024 - 48.300 €, ab 1. Januar 2025. Für Mangelberufe kann mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein geringeres Gehalt von 41.041,80 € (43.759,80 €, ab 1. Januar 2025) gelten. Gleiches gilt für Berufsanfänger: Ausländer, die ihr Hochschulstudium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben, können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn ihre Tätigkeit in Deutschland mindestens 41.041,80 € (45,3 % der Jahresarbeitsentgeltgrenze der Rentenversicherung für 2024) beträgt.
Bemerkenswerte Mangelberufe:
- Manager aus den Bereichen Fertigung, Bergbau, Bauwesen und Vertrieb
- IKT-Dienstleistungsmanager
- Manager für professionelle Dienstleistungen (z. B. Kinderbetreuung, Gesundheit, Bildung)
- Medizinische Fachkräfte (Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte, Apotheker)
- MINT-Fachleute (Fachleute aus den Bereichen Wissenschaft, Technologie, Ingenieurwesen und Mathematik)
- Lehrer und Erzieher
Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte: IT-Fachkräfte ohne formale Qualifikation können eine Blaue Karte EU erhalten, wenn sie ein Stellenangebot in Deutschland, ein Mindestbruttogehalt von 41.041,80 € und mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung vorweisen können.
Die Vorteile der Blauen Karte EU:
- Schnellere Verarbeitung und Erkennung
- Weg zur Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten mit einem A1-Sprachniveau (oder 21 Monaten, wenn der Antragsteller ein B1-Sprachniveau hat)
- Relativ unkomplizierter Übergang zu einer Blue Card in jedem anderen EU-Land
- Vereinfachtes Verfahren beim Wechsel des Arbeitgebers für Blue-Card-Inhaber mit einem anerkannten Abschluss
- Leichtere Zusammenführung mit Familienangehörigen
Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte
Dieses Visum richtet sich an Personen, die eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium außerhalb Deutschlands abgeschlossen haben und im Inland in qualifizierten Berufen arbeiten wollen, die nicht mit ihrem Studienfach zusammenhängen.
Anforderungen:
- Qualifizierung: Der ausländische Abschluss muss in Deutschland anerkannt oder einem deutschen Abschluss gleichgestellt sein. Für reglementierte Berufe (z. B. im Gesundheitswesen) ist eine Approbation erforderlich.
- Stellenangebot: Die Bewerber müssen ein konkretes Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers vorweisen können. Es muss sich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln, für die in der Regel ein Hochschulabschluss oder eine gleichwertige Berufsausbildung erforderlich ist.
- Dauer der Beschäftigung: Aufenthaltsgenehmigungen werden in der Regel für zwei bis vier Jahre erteilt.
Bei Bewerbern über 45 Jahren muss der Arbeitgeber ein Bruttojahresgehalt von mindestens 49.830 € (ab 1. Januar 2025 53.130 €) oder den Nachweis einer ausreichenden Altersvorsorge bieten.
Visum für berufserfahrene Arbeitnehmer
Für Berufserfahrene mit einer beruflichen Qualifikation oder einem Hochschulabschluss, der nicht die Voraussetzungen für eine formale Anerkennung in Deutschland erfüllt.
Anforderungen:
- Qualifikation: Berufliche Qualifikation oder Hochschulabschluss mit mindestens zweijähriger Ausbildung.
- Berufserfahrung: Mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen muss, den der Bewerber in Deutschland ausüben möchte.
- Stellenangebot: Ein Stellenangebot in einem nicht reglementierten Beruf mit einem Bruttojahresgehalt von mindestens 40.770 € (oder 49.830 € für Personen über 45). Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich diese Zahl auf 43.470 €.
- Genehmigung: Die Beschäftigung muss von der Bundesagentur für Arbeit genehmigt werden, die prüft, ob die Beschäftigungsbedingungen wie Gehalt und Arbeitszeiten denen von inländischen Arbeitnehmern entsprechen.
Visum für die Beschäftigung im Rahmen einer Anerkennungspartnerschaft
Dieses Visum ermöglicht es den Personen, in Deutschland zu arbeiten, während sie das Anerkennungsverfahren für ihre Qualifikationen absolvieren.
Anforderungen:
- Qualifizierung: Ein Hochschulabschluss oder eine berufliche Qualifikation aus einem anderen Land. Der Abschluss muss von der Regierung des Heimatlandes anerkannt sein.
- Stellenangebot: Ein konkretes Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers. Die Beschäftigung muss qualifiziert sein, bei reglementierten Berufen ist eine befristete Tätigkeit als Hilfskraft erlaubt, bis die volle Anerkennung erreicht ist.
- Vereinbarung über die Anerkennungspartnerschaft: Eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, dass das Anerkennungsverfahren während des Arbeitsverhältnisses durchgeführt wird. Diese Vereinbarung kann in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden.
- Sprachkenntnisse: Deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 oder höher.
Visum für die Berufsausbildung
Dieses Visum ermöglicht es den Antragstellern, eine Berufsausbildung in Deutschland zu absolvieren, entweder im Rahmen eines schulischen oder eines betrieblichen Programms.
Anforderungen:
- Ausbildungsplatz: Nachweis eines bestätigten Ausbildungsplatzes in Deutschland, entweder über ein schulisches oder betriebliches Programm.
- Sprachkenntnisse: In der Regel werden Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 vorausgesetzt, es sei denn, die Ausbildungseinrichtung hat die Sprachkenntnisse geprüft oder es wurde ein Vorbereitungskurs absolviert.
- Finanzielle Mittel: Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zur Deckung des Lebensunterhalts, wobei ab 2024 ein Mindestbetrag von 903 € pro Monat erforderlich ist. Für schulische Ausbildungen ist ein Sperrkonto oder eine Verpflichtungserklärung erforderlich, während betriebliche Ausbildungsvergütungen als Nachweis verwendet werden können.
Studentenvisum
Das Studentenvisum ermöglicht den Aufenthalt in Deutschland zu Bildungszwecken. Es wird zunächst für bis zu zwei Jahre ausgestellt, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Während des Studiums können die Antragsteller eine studentische Nebentätigkeit aufnehmen und bis zu 140 volle oder 280 halbe Tage pro Jahr oder bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Anforderungen:
- Zulassung: Die Aufnahme an einer staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland ist erforderlich.
- Finanzielle Mittel: Nachweis ausreichender Mittel durch ein gesperrtes Bankkonto (mindestens 11.208 € pro Jahr ab 2024), ein Stipendium oder eine Verpflichtungserklärung.
- Sprachkenntnisse: Für einige Programme sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 erforderlich.
Optionen nach dem Studienabschluss:
- Aufenthaltsgenehmigung für Arbeitssuchende: Nach Abschluss des Studiums können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche beantragen. Diese Genehmigung gilt für bis zu 18 Monate, um einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Wenn ein Arbeitsplatz gefunden ist und alle Anforderungen erfüllt sind, kann die Genehmigung in eine Arbeitsaufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden.
- Arbeitsaufenthaltsgenehmigung: Wenn nach Abschluss des Studiums ein Jobangebot vorliegt, kann die Studentenerlaubnis direkt in eine Arbeitserlaubnis umgewandelt werden. Die Arbeitserlaubnis wird für zwei Jahre ausgestellt, kann aber verlängert werden und gilt auch für freiberufliche Tätigkeiten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Andere Visa
Befristete Arbeitsvisa:
- Best Friend Assignment Permit: Für Arbeitnehmer, die Staatsangehörige von Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada oder Japan sind und von ihrem Unternehmen aufgrund besonderer Vereinbarungen nach Deutschland entsandt werden.
- ICT-Karte: Für konzerninterne Transfers innerhalb multinationaler Unternehmen.
- Personalaustausch: Für Mitarbeiter, die an Austauschprogrammen zwischen Unternehmen teilnehmen.
- Installationsvisum: Für Arbeitnehmer, die an Installationsprojekten beteiligt sind
Visum zur Familienzusammenführung:
- Familiennachzug für Ehegatten und Kinder: Ermöglicht den Nachzug von Familienangehörigen von Personen, die sich legal in Deutschland aufhalten oder Staatsbürger sind (d. h. Drittstaatsangehörige), nach Deutschland.
- Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers: Vereinfachte Bestimmungen für den Nachzug von Ehepartnern deutscher Staatsangehöriger nach Deutschland.
- Kind eines deutschen Staatsbürgers: Für Kinder deutscher Staatsbürger zur Wiedervereinigung mit ihren Eltern.
- Familienangehöriger eines EU-Bürgers: Ermöglicht Familienangehörigen von EU-Bürgern den Nachzug nach Deutschland.
Unbefristete Aufenthaltserlaubnisse: Dies sind unbefristete Aufenthaltstitel, die es Drittstaatsangehörigen ermöglichen, einen langfristigen Aufenthaltsstatus entweder in Deutschland oder in den Ländern der Europäischen Union zu erhalten.
- Deutsche Niederlassungserlaubnis: Erlaubt Drittstaatsangehörigen den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, wenn sie mindestens 36 Monate lang Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Für bestimmte Personengruppen gibt es Erleichterungen - so können z.B. Inhaber der Blauen Karte EU nach 21 Monaten Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung einen Antrag stellen, wenn sie Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des GER nachweisen können, oder nach 27 Monaten mit A1-Deutschkenntnissen.
Inhaber dürfen ohne Einschränkungen in Deutschland leben und eine Beschäftigung aufnehmen. - Unbefristete Aufenthaltserlaubnis EU: vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis, ermöglicht Migration und erleichterte Bedingungen für eine Aufenthaltserlaubnis in fast jedem EU-Land.
Dieser Blogbeitrag dient nur zu Informationszwecken. Welches Visum oder welche Aufenthaltsgenehmigung für eine Person geeignet ist, wird auf der Grundlage der spezifischen Umstände und der Zulassungskriterien bestimmt.
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