Verlängerung der Blauen Karte EU für IT-Spezialisten in Deutschland

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Zuletzt aktualisiert
April 23, 2025

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Verlängerung der Blauen Karte EU für IT-Spezialisten in DeutschlandVerlängerung der Blauen Karte EU für IT-Spezialisten in Deutschland

Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger, einschließlich IT-Spezialisten, der es ihnen ermöglicht, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Wenn Sie als IT-Spezialist im Besitz einer Blauen Karte EU sind, ist es wichtig, diese vor Ablauf der Gültigkeit zu verlängern, um Ihren rechtlichen Status und Ihre Beschäftigung in Deutschland zu erhalten. Dieser Leitfaden enthält alles, was Sie über die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU für IT-Spezialisten in Deutschland im Jahr 2025 wissen müssen.

Berechtigung zur Verlängerung

Um eine Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU als IT-Spezialist in Deutschland zu erhalten, müssen Sie:

  • Sie besitzen eine gültige oder bald ablaufende Blaue Karte EU.
  • Sie haben einen laufenden Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot in Deutschland, das IT-Kenntnisse erfordert.
  • Sie müssen das für IT-Spezialisten geltende Mindestgehalt erreichen (siehe Gehaltsstufen unten).
  • Aufrechterhaltung eines gültigen Krankenversicherungsschutzes.
  • Sie müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, der mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig ist.
  • Sie müssen sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und einen Aufenthaltsnachweis vorlegen.

Gehaltsniveaus für IT-Spezialisten im Jahr 2025

Das Mindestbruttojahresgehalt für IT-Spezialisten, die 2025 in Deutschland eine Blaue Karte EU beantragen oder verlängern, beträgt 43.759,80 €. Dies ist ein niedriger Schwellenwert im Vergleich zu anderen Berufen und spiegelt den Mangel an IT-Spezialisten in Deutschland wider. Für andere Berufe, in denen kein Mangel herrscht, liegt die Gehaltsschwelle mit 48.300 € jährlich höher.

Erforderliche Dokumente für die Verlängerung

Wenn Sie Ihre Blaue Karte EU verlängern möchten, halten Sie bitte die folgenden Dokumente bereit:

  • Gültiger Reisepass (innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt, mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig).
  • Aktuelle Blaue Karte EU.
  • Aktuelles biometrisches Passfoto.
  • Nachweis eines fortbestehenden Arbeitsvertrags oder eines Stellenangebots, das den Gehaltsanforderungen entspricht.
  • Von Ihrem Arbeitgeber unterzeichnete Erklärung über die Beschäftigung.
  • Nachweis des Krankenversicherungsschutzes.
  • Nachweis über die Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland (Anmeldung).
  • Zusätzliche Dokumente können von der örtlichen Ausländerbehörde angefordert werden

Erweiterungsprozess

1. Einen Termin buchen‍

  • In Berlin werden die Termine für die Verlängerung online über die offizielle Website der Ausländerbehörde gebucht. Aufgrund der hohen Nachfrage können die Termine knapp werden; es wird empfohlen, sie häufig zu wiederholen.
  • In anderen deutschen Städten werden die Termine oft durch Kontaktaufnahme mit der örtlichen Ausländerbehörde per E-Mail oder Telefon vereinbart, idealerweise 5-6 Monate vor Ablauf der Frist.‍

2. Dokumente vorbereiten

  • Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente im Original und in Kopie gemäß der Checkliste.

3. Termin wahrnehmen

  • Kommen Sie 15-20 Minuten zu früh. Reichen Sie Ihre Dokumente und biometrischen Daten ein und zahlen Sie die Verlängerungsgebühr. Das Verfahren dauert in der Regel etwa 1,5 Stunden.

4. Bestätigung erhalten

  • Sie erhalten ein Bestätigungsschreiben, das belegt, dass Ihr Verlängerungsantrag in Bearbeitung ist. Dieses Schreiben dient als befristete Aufenthaltserlaubnis für bis zu drei Monate, während Sie auf die neue Karte warten.

5. Warten auf Verarbeitung

  • Die Bearbeitungszeit kann gemäß den europäischen Vorschriften bis zu 90 Tage betragen.

6. Erhalt der neuen Blauen Karte EU

  • Die erneuerte Karte ist in der Regel bis zu vier Jahre oder die Dauer Ihres Arbeitsvertrags plus drei Monate gültig, je nachdem, was kürzer ist.

Wo ist die Verlängerung zu beantragen?

  • Beantragen Sie die Verlängerung bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland.

  • Die erstmalige Beantragung einer Blauen Karte aus dem Ausland erfolgt über die deutsche Botschaft oder das Konsulat und das Konsularische Dienstleistungsportal, die Verlängerung wird vor Ort bearbeitet

Gebühren für die Verlängerung

  • Verlängerungsgebühr für bis zu 3 Monate: 96 €.
  • Verlängerungsgebühr für mehr als 3 Monate: 93 €.
  • Expressbearbeitung (optional): €35
  • Gebühr für die erstmalige Erteilung einer Blauen Karte: 100 €.

Zusätzliche wichtige Informationen

  • Die Blaue Karte EU ermöglicht visumfreies Reisen innerhalb der EU für bis zu 90 Tage, gewährt aber nicht automatisch Arbeitsrechte in anderen EU-Ländern.

  • Ehegatten von Blue-Card-Inhabern können in Deutschland uneingeschränkt arbeiten und benötigen für die Aufenthaltserlaubnis keine deutschen Sprachkenntnisse.

  • Der Inhaber der Blauen Karte kann sich bis zu 12 aufeinanderfolgende Monate außerhalb Deutschlands/EU aufhalten, ohne die Karte zu verlieren.

  • Ein frühzeitiger Antrag auf Verlängerung (mindestens 3 Monate vor Ablauf) wird empfohlen, um Probleme mit dem Aufenthalt zu vermeiden.

  • Halten Sie Ihre Adressregistrierung auf dem neuesten Stand und unterhalten Sie einen aktiven Arbeitsvertrag, um eine reibungslose Verlängerung zu gewährleisten.

Dieser umfassende Leitfaden soll IT-Spezialisten in Deutschland dabei helfen, das Verfahren zur Verlängerung der Blauen Karte EU effizient zu gestalten und ihren legalen Arbeitsstatus zu erhalten. 

Haftungsausschluss:

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

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