NIE vs. NIF in Spanien: Was Arbeitgeber wissen müssen

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Zuletzt aktualisiert
April 3, 2025

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Ohne eine NIE kann Ihr neuer Mitarbeiter in Spanien nicht legal arbeiten. Ohne eine ordnungsgemäße NIF können sie auch nicht bezahlt werden. Was viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch nicht wissen, ist, dass internationale Mitarbeiter nicht sowohl eine NIE als auch eine NIF benötigen, um ihre Arbeit aufzunehmen. Das spanische System hat einen versteckten Vorteil: Bei ausländischen Arbeitnehmern reicht in der Regel eine Nummer für die Arbeit von zwei.

Hier ein kurzer Überblick über die Unterschiede zwischen diesen beiden Zahlen und wie das System funktioniert.

Was ist eine NIE?‍

Die Número de Identidad de Extranjero (NIE) ist eine Identifikationsnummer für gebietsfremde oder gebietsansässige ausländische Arbeitnehmer, die in Spanien einer rechtlichen oder wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Ausführliche Informationen über die NIE finden Sie in unserem Artikel Was ist die NIE? Ein Leitfaden für Arbeitgeber, die internationale Mitarbeiter in Spanien einstellen

Was ist eine NIF?‍

Die Número de Identificación Fiscal (NIF) ist eine Steuernummer, die für Anmeldungen, Verträge und finanzielle Transaktionen verwendet wird.

Wer es braucht:

  • Spanische Staatsbürger: Ihre NIF stimmt mit ihrer DNI (nationale ID) überein.
  • Ausländer: Verwenden in der Regel ihre NIE als ihre NIF.
  • Unternehmen: Sie erhalten eine eindeutige NIF (z. B. für die Rechnungsstellung).

Wichtige Details:

  • Format: Ähnlich wie bei der NIE für Einzelpersonen; variiert für Einrichtungen.‍
  • Ausgestellt von: Spanische Steuerbehörde (Agencia Tributaria).

NIE vs. NIF: Die Unterschiede auf einen Blick

Aspekt NIE NIF
Primäre Verwendung Ausländerausweis Steuer-ID
Für wen? Ausländische Personen Bürger, Ausländer und Unternehmen
Umfang Rechtliche/finanzielle Transaktionen Steuerangelegenheiten
Emittent Nationale Polizei Finanzamt

Brauchen internationale Arbeitnehmer beides?

Normalerweise nicht. Ausländer mit einer NIE verwenden diese als ihre NIF für Steuern. Wenn sich die NIE jedoch verzögert, kann für dringende Steuererklärungen eine vorläufige NIF (beginnend mit "M") beantragt werden.

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