Französische Visa werden in Kurzzeitvisa und Langzeitvisa eingeteilt, je nach Zweck des Besuchs und der geplanten Aufenthaltsdauer.
Ausländische Staatsangehörige, die sich länger als 90 Tage in Frankreich aufhalten möchten, sei es aus persönlichen Gründen (z. B. Familientreffen) oder aus beruflichen Gründen (z. B. Aufnahme einer bezahlten Beschäftigung), müssen beim französischen Konsulat in ihrem Wohnsitzland ein Visum für einen langfristigen Aufenthalt beantragen. Nach der Genehmigung und der Ankunft in Frankreich muss der Visuminhaber bei den französischen Behörden eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Die Kenntnis der Visumoptionen in Frankreich hilft Arbeitgebern, Personalverantwortlichen und Mobilitätsfachleuten, internationale Umzüge effizienter zu gestalten. Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die wichtigsten Arten von Langzeitvisa und deren Anforderungen.
Arbeitsvisa für Langzeitaufenthalte
Das französische Arbeitsvisum wird ausländischen Staatsangehörigen ausgestellt, die sich für drei Monate bis zu einem Jahr in Frankreich aufhalten möchten, um einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen. Es gibt verschiedene Kategorien von Arbeitsvisa, für die jeweils spezifische Anforderungen gelten:
Visum für französische Staatsbedienstete
Für eine langfristige Anstellung in einem französischen Unternehmen. Der Antragsteller muss einen Arbeitsvertrag vorlegen, der von den regionalen Direktionen für Wirtschaft, Arbeit, Beschäftigung und Solidarität (DREETS) genehmigt wurde.
Frankreich Reisepass Talent Visum
Dieses Visum soll Personen anziehen, die einen wichtigen Beitrag zur französischen Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und zum Sport leisten können.
Ein Pass-Talent-Inhaber wird bei seiner Ankunft in Frankreich eine Passkarte beantragen, die einer Aufenthaltsgenehmigung ähnelt. Dieses Visum ist bis zu vier Jahre lang gültig und umfasst mehrere Kategorien:
-> Qualifizierte Hochschulabsolventen: Für Hochschulabsolventen mit mindestens einem Master-Abschluss und Berufszulassung, die als qualifizierte Arbeitskräfte oder in innovativen Unternehmen beschäftigt sind, die mehr als 35.526,40 € jährlich zahlen.
-> Hochqualifizierte Arbeitskräfte - Blaue Karte EU: Für hochqualifizierte Arbeitnehmer mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung und einem mindestens einjährigen Arbeitsvertrag und einem Mindestjahresgehalt von 53.836,50 €.
-> Forschervisum: Für Personen, die in Frankreich promovieren, lehren oder forschen. Erfordert einen Master-Abschluss und eine Aufnahmevereinbarung.
-> Wirtschaftlicher Investor: Für Einzelpersonen, die mindestens 300.000 € in Frankreich investieren, sei es durch Direktinvestitionen, Unternehmensbeteiligungen oder Aktienbesitz.
-> Innovatives wirtschaftliches Projekt: Für Personen mit anerkannten innovativen Wirtschaftsprojekten, die von einer öffentlichen Einrichtung anerkannt sind.
-> Selbstständige oder freie Berufe: Für Personen, die landwirtschaftliche, handwerkliche, gewerbliche oder industrielle Projekte oder freie Berufe gründen oder sich daran beteiligen wollen. Erfordert den Nachweis wirtschaftlicher Lebensfähigkeit und finanzieller Mittel.
-> Überseeische Angestellte auf Entsendung in Frankreich: Für leitende Angestellte ausländischer Unternehmen im Rahmen der Arbeitsmobilität in Frankreich. Erfordert einen gültigen Arbeitsvertrag und ein Jahresgehalt von mindestens 31.973,73 €.
-> Legal Company Representative: Für Personen, die die rechtlichen Aktivitäten eines französischen Unternehmens beaufsichtigen.
-> International renommierte Person: Für renommierte ausländische Fachleute, die ihre Karriere in Frankreich fortsetzen.
-> Artists and Performers Visa: Für Künstler und Interpreten, die für mehr als 90 Tage künstlerisch tätig sind.
Visum für französische Freiberufler und Selbständige
Für Fachleute, die eine unabhängige Praxis eröffnen. Nicht-EU-Bürger dürfen bestimmte Berufe nicht ausüben, und einige, wie Architekten und Ärzte, benötigen eine Genehmigung der Berufsverbände.
Französisches Sportvisum für Langzeitaufenthalte
Für Sportler, die bezahlte Sportaktivitäten ausüben.
Frankreich Internationale Organisation Arbeitsvisum
Für Personen, die offiziell bei internationalen Organisationen in Frankreich tätig sind.
Kriterien für Arbeitsvisum und -erlaubnis für Langzeitaufenthalte in Frankreich
Antragsteller: Hochqualifizierte Arbeitnehmer
Zulassungskriterien:
- Ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag von mindestens 12 Monaten mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
- Ein Abschluss, der nach einer mindestens dreijährigen Hochschulausbildung erworben wurde, oder ein Nachweis über eine fünfjährige Berufserfahrung.
- Ein Jahresbruttogehalt von mindestens dem 1,5-fachen des per Dekret festgelegten durchschnittlichen Jahresbruttogehalts, d.h. 53.836,50 € ab dem 1. Januar 2024.
Inhabern einer Blauen Karte EU, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, kann diese Art von Aufenthaltstitel erteilt werden, wenn sie innerhalb eines Monats nach der Einreise nach Frankreich einen Antrag stellen.
Aufenthaltstitel: Talentpass - Mehrjähriger Aufenthaltstitel Blaue Karte der Europäischen Union
Dauer des Aufenthaltstitels: Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Antragsteller: Arbeitnehmer, die innerhalb einer Gruppe versetzt werden (französischer Vertrag)
Zulassungskriterien:
- Ein Arbeitsvertrag mit der Tochtergesellschaft in Frankreich.
- Mindestens dreimonatige Betriebszugehörigkeit in der Gruppe, zu der das Unternehmen gehört, das den Arbeitnehmer beschäftigt.
- Jahresbruttogehalt von mindestens dem 1,8-fachen des gesetzlichen nationalen Mindestlohns (SMIC), d.h. 38.165,40 € ab dem 1. Januar 2024.
Aufenthaltstitel: Talent Passport - Mehrjähriger Aufenthaltstitel für entsandte Arbeitnehmer
Dauer des Aufenthaltstitels: Bis zu 4 Jahre, verlängerbar. Berechtigt nicht zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach 5 Jahren regulären Aufenthalts in Frankreich.
Antragsteller: Qualifizierte Arbeitnehmer
Zulassungskriterien:
- Jahresbruttogehalt von mindestens dem doppelten des gesetzlichen nationalen Mindestlohns (SMIC), d.h. 42.406 € ab dem 1. Januar 2024.
- Ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag für mindestens drei Monate mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
- Ein in Frankreich erworbener, einem Master gleichwertiger Abschluss.
Aufenthaltstitel: Talent Passport - Qualifizierter Arbeitnehmer/Arbeitnehmer einer JEI/ Mitarbeiter eines innovativen Unternehmens Mehrjähriger Aufenthaltstitel
Dauer des Aufenthaltstitels: Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Antragsteller: Mitarbeiter eines innovativen neuen Unternehmens (Jeune Entreprise Innovante - JEI)
Zulassungskriterien:
- Jahresbruttogehalt von mindestens dem doppelten des gesetzlichen nationalen Mindestlohns (SMIC), d.h. 42.406 € ab dem 1. Januar 2024.
- Ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag für mindestens drei Monate mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
- Aktive Beteiligung an den F&E-Projekten und der Entwicklung des Unternehmens.
- Status des Arbeitgebers als innovatives neues Unternehmen (JEI) (d. h. das Unternehmen ist weniger als acht Jahre alt, hat weniger als 250 Beschäftigte und einen Umsatz von weniger als 50 Millionen Euro).
Aufenthaltstitel: Talent Passport - Qualifizierter Arbeitnehmer/Arbeitnehmer einer JEI/ Mitarbeiter eines innovativen Unternehmens Mehrjähriger Aufenthaltstitel
Dauer des Aufenthaltstitels: Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Antragsteller: French Tech Visa für Angestellte
Zulassungskriterien:
- Jahresbruttogehalt von mindestens dem doppelten des gesetzlichen nationalen Mindestlohns (SMIC), d.h. 42.406 € ab dem 1. Januar 2024.
- Ein unbefristeter oder befristeter Arbeitsvertrag für mindestens drei Monate mit einem in Frankreich ansässigen Arbeitgeber.
- Aktive Beteiligung am FuE-Projekt und an der Entwicklung des Unternehmens oder eine aktive Verbindung mit der wirtschaftlichen, sozialen, internationalen und ökologischen Entwicklung des Projekts.
Aufenthaltstitel: Talent Passport - Qualifizierter Arbeitnehmer/Arbeitnehmer einer JEI/ Mitarbeiter eines innovativen Unternehmens Mehrjähriger Aufenthaltstitel
Dauer des Aufenthaltstitels: Bis zu 4 Jahre, verlängerbar
Antragsteller: Arbeitnehmer mit unbefristetem Arbeitsvertrag ("CDI"), ausgenommen Talent Passport
Zulassungskriterien:
- Ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
- Eine im Voraus erteilte Arbeitserlaubnis.
Aufenthaltstitel: Visum für den längerfristigen Aufenthalt, das einer Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt ist (VLS-TS), oder befristete Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk
Dauer des Aufenthaltstitels: Ein Jahr, verlängerbar
Antragsteller: Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsvertrag (CDD), ausgenommen Talent Passport
- Zulassungskriterien:etwas Text
- Ein befristeter Arbeitsvertrag.
- Eine im Voraus erteilte Arbeitserlaubnis.
- Aufenthaltstitel: Visum für den längerfristigen Aufenthalt, das einer Aufenthaltserlaubnis gleichgestellt ist (VLS-TS), oder befristete Aufenthaltserlaubnis mit dem Vermerk
- Dauer des Aufenthaltstitels: Vertragsdauer, verlängerbar um einen Zeitraum, der dem des befristeten Vertrags oder des neuen befristeten Vertrags entspricht
Antragsteller: Arbeitnehmer mit algerischer Staatsangehörigkeit
- Zulassungskriterien:etwas Text
- Ein Arbeitsvertrag.
- Eine im Voraus erteilte Arbeitserlaubnis.
- Aufenthaltserlaubnis: Eine Aufenthaltsbescheinigung für "Arbeitnehmer"
- Dauer des Aufenthaltstitels: Ein Jahr, verlängerbar
Visum für Langzeitaufenthalt in Frankreich für Arbeitssuchende/Neugründer
Dieses Visum ist für Hochschulabsolventen und Forscher gedacht, die sich mit einem Studenten- oder Forschertalent-Pass in Frankreich aufgehalten haben:
-> Studierende, die sich mit einer Aufenthaltsgenehmigung für Studenten in Frankreich aufgehalten haben und Folgendes erworben haben: eine Licence Professionelle (Berufsabschluss); einen Master-Abschluss oder einen gleichwertigen Abschluss (z. B. ein Ingenieursdiplom, einen Abschluss eines Instituts für politische Studien (IEP), ein höheres Diplom in Rechnungswesen und Management usw.), einen spezialisierten Master-Abschluss; einen von der Conférence des Grandes Ecoles akkreditierten Master of Sciences (MSc).
-> Forscher, die sich mit einer Aufenthaltsgenehmigung mit Forscher-Talent-Pass in Frankreich aufgehalten haben und ihren Forschungsauftrag abgeschlossen haben.
Sie erlaubt es dem Inhaber, eine Beschäftigung zu suchen, legal zu arbeiten und ein Unternehmen in einem Bereich zu gründen, der mit seiner Ausbildung oder Forschung zusammenhängt. Die Aufenthaltserlaubnis ist 12 Monate gültig und kann nicht verlängert werden. Der Inhaber kann jedoch eine andere Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn er eine Stelle mit einem Gehalt von mindestens dem 1,5-fachen des Mindestlohns gefunden oder ein Unternehmen gegründet hat.
Frankreich Studentenvisa
Ausländische Staatsangehörige, die in Frankreich studieren möchten, benötigen ein Studienvisum. Mit diesem Visum können sie sich für die Dauer ihres Studiums in Frankreich aufhalten und in einigen Fällen auch eine bezahlte Arbeit annehmen:
Zwei der beliebtesten Optionen für französische Studienvisa sind:
1. Visum für Langzeitstudenten (VLS-TS "Étudiant"): Für Studenten über 18 Jahre, die an einer französischen Hochschuleinrichtung aufgenommen werden, gültig für vier Monate bis ein Jahr.
2. Frankreich Visum für Langzeitaufenthalte für Studenten oder Praktikanten: Für Studenten, die ein Praktikum im Rahmen eines laufenden Berufsausbildungsprogramms absolvieren.
Familienvisum für Langzeitaufenthalte in Frankreich
Das französische Familienvisum ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, Familienmitglieder in Frankreich für bis zu 12 Monate zu besuchen. Das Familienmitglied in Frankreich muss entweder sein:
- Ein französischer Staatsangehöriger
- Ein Bürger der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums
- Ein ausländischer rechtmäßiger Einwohner Frankreichs
Kategorien von französischen Familienvisa
1. Familienvisum für einen Familienangehörigen eines französischen Staatsangehörigen
- Zulassungskriterien:etwas Text
- Ehegatte, Kind oder Elternteil eines französischen Staatsangehörigen
- Nachweis der französischen Staatsbürgerschaft (z. B. französische Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder)
- Aufenthaltstitel:etwas Text
- Ein Ehepartner kann eine 10-Jahres-Aufenthaltskarte erhalten, wenn er mindestens drei Jahre vor dem Visumantrag verheiratet war.
2. Familienvisum für einen Familienangehörigen eines EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen
- Zulassungskriterien:etwas Text
- Familienmitglied eines EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen
- Nachweis der familiären Bindungen zum EU/EWR-Familienangehörigen
- Aufenthaltstitel:etwas Text
- Beantragen Sie nach Ihrer Ankunft eine französische Aufenthaltsgenehmigung (Carte de Séjour) bei der Präfektur
3. Familienvisum für ein Familienmitglied eines Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich
- Zulassungskriterien:etwas Text
- Familienmitglied eines Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Frankreich
- Nachweis finanzieller Unterstützung (entweder Selbstversorgung oder Unterstützung durch ein Familienmitglied in Frankreich)
- Familienangehörige in Frankreich müssen im Besitz einer Blauen Karte EU oder eines Talentpasses sein
- Aufenthaltstitel:etwas Text
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "Privat- und Familienleben", die es dem Inhaber erlaubt, in Frankreich zu bleiben und zu arbeiten
Dieser Blogbeitrag dient nur zu Informationszwecken. Welches Visum oder welche Aufenthaltsgenehmigung für eine Person geeignet ist, wird auf der Grundlage der spezifischen Umstände und der Zulassungskriterien bestimmt.
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