Um internationale Talente anzuziehen und dem Arbeitskräftemangel entgegenzuwirken, hat die französische Regierung die Vorschriften über die steuerlichen Pflichten von Unternehmen gelockert, die ausländische Staatsangehörige von außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz einstellen.
Wichtige Änderungen:
- Geringere Steuerlast: Unternehmen sind nun von der Zahlung der Ausländersteuer für Arbeitnehmer mit französischer Aufenthaltsgenehmigung (die von der Arbeitsgenehmigung befreit sind) befreit.
- Vereinfachte Zahlungen: Bisher mussten die steuerpflichtigen Arbeitgeber nach jeder Einstellung eine Rechnung ausstellen, was zu mehreren Zahlungen im Laufe des Jahres führte. Jetzt wird die Steuer einmal jährlich gezahlt, was die Verwaltung und Finanzplanung vereinfacht. Die französische Regierung hat ein Merkblatt für die Berechnung dieser Steuer zur Verfügung gestellt.
Diese Änderungen zielen darauf ab, Frankreich in einer Zeit des Arbeitskräftemangels in verschiedenen Sektoren zu einem attraktiveren Ziel für qualifizierte Talente zu machen und es französischen Arbeitgebern zu erleichtern, ausländische Fachkräfte einzustellen und zu halten. Dieser Wandel wird jedoch auch Anpassungen erfordern.
Die Unternehmen werden nun dafür verantwortlich sein, jedes Jahr aktiv die steuerpflichtigen Arbeitnehmer zu ermitteln und eine genaue Budget- und Finanzplanung vorzunehmen, um das neue jährliche Zahlungssystem zu bewältigen.
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