Blaue Karte EU 2025: Arbeitgeberleitfaden für IT-Fachkräfte in Deutschland

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Zuletzt aktualisiert
31. März 2025

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Blaue Karte EU 2025: Arbeitgeberleitfaden für IT-Fachkräfte in Deutschland (eu blaue karte)Blaue Karte EU 2025: Arbeitgeberleitfaden für IT-Fachkräfte in Deutschland (eu blaue karte)

Blaue Karte EU 2025: HR-Leitfaden für IT-Spezialisten in Deutschland

Während Deutschland seine Position als Innovationsstandort stärkt, bietet das Zuwanderungsgesetz für Fachkräfte - das schrittweise am 18. November 2023, am 1. März 2024 und am 1. Juni 2024 in Kraft tritt - Arbeitgebern und HR-Teams ein leistungsstarkes Instrument, um globale IT-Talente anzuziehen. Die Blaue Karte EU, die nun auch IT-Spezialisten mit drei Jahren Erfahrung und nicht nur mit einem Hochschulabschluss erhalten können, ist eine wichtige Möglichkeit, wichtige Positionen zu besetzen. Dieser Leitfaden gibt Personalverantwortlichen und Arbeitgebern alles an die Hand, was sie brauchen, um IT-Fachkräfte bei der Beantragung der Blauen Karte EU in Deutschland zu unterstützen: Voraussetzungen, Anforderungen, Antragsschritte und vieles mehr.

Was ist die Blaue Karte EU für IT-Spezialisten?

Die Blaue Karte EU ist eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, mit der hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland kommen können. Für IT-Spezialisten ermöglichen die jüngsten Reformen Arbeitgebern, Mitarbeiter mit praktischer Erfahrung zu fördern - ein Abschluss ist nicht erforderlich. Dies steht im Einklang mit Deutschlands Bemühungen, den IT-Fachkräftemangel zu beheben, und bietet Ihrem Unternehmen eine einfache Möglichkeit, Top-Talente mit Vorteilen wie einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung einzustellen.
Blaue Karte EU für IT-Fachkräfte Visum, wie es auf Deutsch genannt wird, bietet Vorteile wie wettbewerbsfähige Gehälter, einen Weg zur langfristigen Aufenthaltsgenehmigung und Optionen zur Familienzusammenführung. Das macht es zu einer attraktiven Option für IT-Fachkräfte, die in Deutschland nach Möglichkeiten suchen. Lesen Sie die Vorteile der Blauen Karte EU im Detail.

Anspruchsberechtigung für IT-Spezialisten: Was Arbeitgeber bestätigen müssen

Als Arbeitgeber oder Personalverantwortlicher müssen Sie überprüfen, ob Ihre IT-Mitarbeiter diese Blue-Card-Kriterien erfüllen:

  • Erfahrungsbasierte Berechtigung: Arbeitnehmer benötigen mindestens 3 Jahre nachweisliche IT-Erfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre. (Hinweis: Personen mit 2 Jahren können stattdessen eine reguläre Berufserlaubnis erhalten).
  • Stellenangebot: Ihr Unternehmen muss ein verbindliches Stellenangebot oder einen Vertrag in Deutschland vorlegen.
  • Gehaltsschwelle: Die Stelle muss ein Mindestbruttojahresgehalt von 43.759,80 € (ab 2025) bieten - ein wichtiges Detail für Arbeitgeber, um wettbewerbsfähige Angebote zu erstellen.

Diese lockeren Regeln erweitern Ihren Talentpool und machen Deutschland zu einem erstklassigen Ziel für die Einstellung von IT-Fachkräften.

Anforderungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss

Wenn Sie einen IT-Spezialisten für die Blaue Karte EU sponsern möchten, müssen Sie sicherstellen, dass diese Anforderungen erfüllt sind:

  1. Berufserfahrung: Die Mitarbeiter müssen Referenzen oder Unterlagen vorlegen, die eine dreijährige IT-Tätigkeit innerhalb der letzten sieben Jahre belegen - die Personalabteilung kann bei der Überprüfung und Validierung dieser Referenzen helfen.
  2. Mindestgehalt: Legen Sie das Gehalt auf 43.759,80 € oder höher fest, um die Blue-Card-Vorschriften für Mangelberufe wie IT zu erfüllen.
  3. Relevanz der Stelle: Die Rolle muss mit den IT-Fachkenntnissen des Mitarbeiters übereinstimmen - die Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die Stellenbeschreibungen dies widerspiegeln.
  4. Krankenversicherung: Koordinieren Sie sich mit den Mitarbeitern, um eine gültige Krankenversicherung abzuschließen (öffentlich/privat oder eine vorübergehende Reiseversicherung bis zum Beginn der Beschäftigung).

Kein Hochschulabschluss erforderlich: Für IT-Positionen ist Erfahrung wichtiger als eine formale Ausbildung, was Ihre Einstellungskriterien vereinfacht.

Dokumente, die die Personalabteilung vorbereiten sollte

HR-Teams und Arbeitgeber spielen eine entscheidende Rolle beim Sammeln und Überprüfen dieser Dokumente:

  • Gültiger Reisepass: Stellen Sie sicher, dass der Reisepass des Mitarbeiters aktuell ist.
  • Arbeitsvertrag/Angebot: Legen Sie einen unterzeichneten Vertrag vor, in dem Gehalt (mindestens 43.759,80 €) und Funktion angegeben sind.
  • Erfahrungsnachweis: Sammeln Sie Referenzen oder Bescheinigungen von Mitarbeitern, die mehr als 3 Jahre im IT-Bereich gearbeitet haben - die Personalabteilung kann die Vorlagen standardisieren, um Konsistenz zu gewährleisten.
  • Krankenversicherungsnachweis: Hilfestellung bei der Einschreibung oder bei der Beratung über einen vorübergehenden Versicherungsschutz.
  • Antragsformular: Unterstützung der Mitarbeiter beim Ausfüllen des nationalen Visumformulars (z. B. VIDEX).
  • Biometrische Fotos: Beratung zu den Standards für deutsche Visafotos.

Optional: Ein deutscher Sprachnachweis ist nicht erforderlich, kann aber für einen künftigen Aufenthalt von Vorteil sein - Arbeitgeber können eine Sprachförderung empfehlen.

Stellen Sie sicher, dass die Übersetzungen beglaubigt sind, wenn die Dokumente nicht auf Englisch oder Deutsch sind.

Bewerbungsprozess: Die Rolle von Arbeitgebern und Personalabteilung

Arbeitgeber und Personalverantwortliche können das Verfahren für die Blaue Karte EU für IT-Mitarbeiter mit diesen Schritten optimieren:

  1. Bieten Sie eine qualifizierte Stelle an: Stellen Sie eine IT-Stelle ein, die die Gehaltsschwelle von 43.759,80 € erreicht.
  2. Hilfestellung bei Dokumenten: Helfen Sie den Mitarbeitern bei der Zusammenstellung der Unterlagen, insbesondere des Arbeitsvertrags und des Erfahrungsnachweises.
  3. Leitfaden Visumantrag: Weisen Sie Ihre Mitarbeiter an, über das Konsularportal des Auswärtigen Amtes einen Antrag bei ihrer deutschen Botschaft/Konsulat zu stellen. Der Arbeitgeber kann bei Bedarf ein Unterstützungsschreiben vorlegen.
  4. Erleichterung von Terminen: Raten Sie Ihren Mitarbeitern, Termine in den Botschaften frühzeitig zu buchen und sich auf die Erfassung biometrischer Daten vorzubereiten.
  5. Unterstützung der Einreise: Sobald das Einreisevisum (nationales D-Visum) ausgestellt ist, koordinieren Sie die Reise- und Einreisefristen.
  6. Anmeldung vor Ort: Erinnern Sie die neuen Mitarbeiter daran, sich innerhalb von 2 Wochen nach ihrer Ankunft bei der Meldebehörde anzumelden - die Personalabteilung kann Ihnen Kontakte vor Ort vermitteln.
  7. Fertigstellung der Blue Card: Wenden Sie sich für die Beantragung der Blauen Karte direkt an die örtliche Ausländerbehörde - der Arbeitgeber kann sich mit dem Amt in Verbindung setzen, um die Bearbeitung zu beschleunigen.

Wo kann man die Blaue Karte EU beantragen (IT-Spezialisten)

  • Außerhalb Deutschlands: Mitarbeiter bewerben sich bei ihrer deutschen Botschaft oder ihrem Konsulat vor Ort - die Standorte finden Sie über die Liste der Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts. Die Personalabteilung kann Links zu VIDEX für Online-Formulare zur Verfügung stellen.
  • Innerhalb Deutschlands: Arbeitnehmer, die sich bereits in Deutschland befinden (z. B. mit einem Visum für Arbeitssuchende), sollten sich an die örtliche Ausländerbehörde wenden - nutzen Sie die BAMF-Amtssuche oder städtische Websites wie die der Berliner Ausländerbehörde.

Termindetails für die Arbeitgeberkoordination

  • Botschaft/Konsulat: Arbeitnehmer buchen online oder telefonisch - Arbeitgeber sollten vor Wartezeiten von 2 Wochen bis 5 Monaten warnen und zu einer frühzeitigen Terminvereinbarung raten.
  • Ausländerbehörde: Nach der Ankunft kann die Personalabteilung dabei helfen, Termine in der örtlichen Behörde zu vereinbaren und sicherstellen, dass die Mitarbeiter alle Unterlagen für die biometrischen Untersuchungen mitbringen.


Gehaltsniveaus, die Arbeitgeber erfüllen müssen

Die Gehaltsuntergrenze der Blue Card für IT-Spezialisten liegt bei 43.759,80 € brutto jährlich (2025). Dies ist niedriger als der Standard von 48.300 € für andere Berufe und spiegelt den Mangel an IT-Fachkräften wider. Die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Festgehälter diesem Wert entsprechen - Boni werden nicht auf den Mindestbetrag angerechnet.


Bearbeitungszeit: Planung des Arbeitgebers

  • Visabearbeitung: Die Genehmigung durch die Botschaft dauert 4-6 Wochen - Arbeitgeber sollten dies in den Zeitplan für die Einstellung einplanen. Es kann zu Verzögerungen kommen, wenn die Bundesagentur für Arbeit den Vertrag prüft.
  • Erteilung der Blauen Karte: Die Ausländerbehörde stellt die Karte innerhalb von 3-4 Wochen (max. 90 Tage) aus - die Personalabteilung kann den Fortschritt mit dem Amt verfolgen.


Gebühren für die Beantragung der Blauen Karte EU IT-Spezialist

  • Einreisevisum: 75 €, zu zahlen bei der Botschaft/dem Konsulat während des Termins. 
  • Blaue Karte EU: 100 € für die Erstausstellung (bis zu 1 Jahr) oder längere Laufzeiten; Verlängerungen kosten 93-96 €. Zu entrichten bei der Ausländerbehörde.
Jobbatical verwaltet den Bewerbungsprozess völlig nahtlos und automatisch.
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📌 Wichtige Punkte für EU Blue Card IT-Spezialisten (Download)

Anforderung Einzelheiten
Geeignet für Einzigartige Option für Fachleute aus dem technischen Bereich ohne formalen Abschluss, die den boomenden IT-Sektor in Deutschland widerspiegelt.
Arbeitsvertrag / Angebot Erforderlich; Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot in Deutschland
Abschluss an einer Universität/Bildungseinrichtung Nicht erforderlich
Einschlägige Berufserfahrung Mindestens 3 Jahre in den letzten 7 Jahren; die Erfahrung muss für die Stelle relevant sein
Anabin-Abschluss oder ZAB-Anerkennung erforderlich Nicht erforderlich
Stellenbeschreibung passt zum Abschluss Nicht erforderlich
Mindestgehalt (ab 2025) 43,759.80€/year (3,646.65€/month)
Vorabgenehmigung erforderlich Erforderlich
Die erste Genehmigung wird erteilt für 4 Jahre (Ausnahmen können gelten)
Familienzusammenführung möglich? Möglicherweise
Unbefristete Aufenthaltserlaubnis möglich nach 21 Monate + B1 Deutsch; 27 Monate + A1 Deutsch
Langfristige Aufenthaltserlaubnis EU möglich nach 5 Jahre + B1 Deutsch
Dauer der Beschäftigung Muss mindestens 6 Monate alt sein

Zusätzliche Tipps für Arbeitgeber und HR

  • Sprachliche Unterstützung: Bieten Sie Deutschkurse (A1/B1) an, um den Aufenthalt und die Integration zu beschleunigen - das steigert die Zufriedenheit der Mitarbeiter.
  • Anerkennung von Abschlüssen: Prüfen Sie über ANABIN, ob Mitarbeiter einen Abschluss haben - optionalfür IT-Einstellungen.
  • Fast-Track-Option: Für dringende Einstellungen können Sie ein Schnellverfahren im Wert von 411 € beantragen und sich mit der Ausländerbehörde abstimmen, um die Visumdauer um 4-6 Wochen zu verkürzen.

Download: IT-Fach- und Führungskräfte: Mögliche Aufenthaltstitel (Deutschland)

Option I
Aufenthaltstitel für qualifizierte Beschäftigung
(§§ 18a, 18b AufenthG)
Option II
Blaue Karte EU
(§ 18g AufenthG)
Option III
Aufenthaltstitel
(§ 19c (2) AufenthG mit § 6 BeschV)
Anforderungen
  • Ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss oder Berufsabschluss. (Alternativ: ein in Deutschland erworbener Hochschul- oder Berufsabschluss).
  • Konkretes Stellenangebot als IT-Spezialist in Deutschland.
  • Personen über 45 Jahre: Bruttojahresgehalt von mindestens 53.130 € (ab 2025) oder angemessene Altersvorsorge (falls erforderlich).
  • Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).
  • Ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss oder ein vergleichbarer Abschluss des tertiären Bildungsbereichs. (Alternativ: ein in Deutschland erworbener Hochschulabschluss).
  • Konkretes Jobangebot in Deutschland als IT-Fach- oder Führungskraft (qualifikationsadäquate Beschäftigung).
  • Mindestbruttojahresgehalt von 43.759,80 € (ab 2025).
  • Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA)*.
*Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich, wenn die Gehaltsgrenze bei mindestens 48.300 Euro (im Jahr 2025) liegt.
  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der IT-Branche in den letzten 5 Jahren.
  • Konkretes Stellenangebot in Deutschland.
  • Bruttojahresgehalt von 43.470 € und für Personen über 45 Jahre 53.130 € (ab 2025)**.
  • Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).
Anmerkungen Für IT-Fachleute ohne formalen Bildungsabschluss:
  • Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung auf akademischem Niveau im IT-Bereich in den letzten 7 Jahren.
  • Eine der Qualifikation entsprechende Beschäftigung in Deutschland.
  • Bruttojahresgehalt von 43.759,80 € (ab 2025).
  • Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).
**Das Erfordernis eines Mindestgehalts entfällt, wenn der Arbeitgeber an Tarifverträge gebunden ist und der IT-Fachmann zu den geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen beschäftigt wird.

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Quelle: Website make-it-in-germany.com


Schlussfolgerung

Für Arbeitgeber und Personalverantwortliche ist die Blaue Karte EU ein strategisches Instrument zur Einstellung von IT-Spezialisten mit mehr als 3 Jahren Erfahrung. Durch das Angebot eines Gehalts von mehr als 43.759,80 € und die Unterstützung der Mitarbeiter bei der Beantragung durch die Botschaft und die Ausländerbehörde kann Ihr Unternehmen auf globale IT-Talente zugreifen. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um qualifizierte Arbeitskräfte in Deutschland zu gewinnen - beginnen Sie mit der Ausarbeitung rechtskonformer Angebote und unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter bei jedem Schritt!

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