Nationales Visum, Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Die wichtigsten Unterschiede werden erklärt

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Zuletzt aktualisiert
31. März 2025

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Nationales Visum vs. Arbeitsgenehmigung vs. Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Ein aktueller 2025 Leitfaden mit den wichtigsten UnterschiedenNationales Visum vs. Arbeitsgenehmigung vs. Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland: Ein aktueller 2025 Leitfaden mit den wichtigsten Unterschieden

Wenn Sie planen, zum Arbeiten oder für einen langfristigen Aufenthalt nach Deutschland zu ziehen, sind Sie wahrscheinlich schon auf Begriffe wie nationales Visum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung gestoßen. Diese Begriffe können verwirrend sein, besonders für Nicht-EU-Bürger, die sich im deutschen Einwanderungssystem zurechtfinden müssen. Obwohl sie miteinander verknüpft sind, dient jeder Begriff einem bestimmten Zweck und hat seine eigenen Kriterien, Verfahren, Anforderungen, Fristen und Gebühren. In diesem detaillierten Leitfaden werden wir die Unterschiede zwischen einem nationalen Visum, einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aufschlüsseln, damit Sie verstehen, was Sie brauchen, wann und wie Sie es bekommen. Tauchen wir ein!

Was sind sie? Ein kurzer Überblick

Bevor wir uns mit den Unterschieden befassen, hier eine kurze Definition:

Nationales Visum (Visum Typ D): Überblick

  1. Ein nationales Visum, oft als Visum des Typs D" bezeichnet, ist ein von den deutschen Behörden ausgestelltes Einreisedokument, das Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Deutschland für langfristige Aufenthalte (über 90 Tage) ermöglicht. 
  2. Es handelt sich um eine befristete Genehmigung, die in der Regel in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden muss, sobald Sie im Land sind.

Arbeitsgenehmigung: schnelles Verständnis

  1. In Deutschland ist der Begriff "Arbeitserlaubnis" etwas veraltet. Früher war es ein separates Dokument, aber heute ist die Arbeitserlaubnis in einer Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum enthalten. 
  2. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um die rechtliche Erlaubnis, in Deutschland eine Beschäftigung aufzunehmen, die an bestimmte Bedingungen wie Ihren Arbeitsplatz oder Ihre Qualifikationen gebunden ist. 
  3. Einer der Schritte der behördeninternen Antragsbearbeitung für ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis ist eine Aufforderung an die Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitsbedingungen und Qualifikationen des Antragstellers zu überprüfen.
  4.  Mit ihrer (Vor-)Zustimmung gewährt die Bundesagentur für Arbeit den Zugang zu der genannten Beschäftigung und dem deutschen Arbeitsmarkt im Allgemeinen. Dies bedeutet auch grünes Licht für die Genehmigung eines Visums oder einer Erlaubnis durch die Arbeitsmarktakteure und kann daher heutzutage als "Arbeitserlaubnis" angesehen werden.

Aufenthaltserlaubnis: kurze Erklärung

  1. Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein längerfristiges Dokument, das es Ihnen erlaubt, nach Ihrer Ankunft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. 
  2. Es ersetzt das nationale Visum und kann befristet sein (z. B. befristeter Arbeitsvertrag) und unter bestimmten Bedingungen zu einem Daueraufenthalt (Niederlassungserlaubnis) führen.
  3. Er wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum von 2, 3 oder 4 Jahren ausgestellt, je nach Art des Titels, es sei denn, es liegen Umstände vor, die zu einem früheren Ablauf führen.
    Hinweis: Aufenthaltstitel
    ist ein Sammelbegriff und umfasst sowohl nationale Visa als auch verschiedene Arten von Genehmigungen wie die Blaue Karte EU, die ICT-Card, die Niederlassungserlaubnis usw. Er sollte nicht mit "Aufenthaltstitel" verwechselt werden.

Lassen Sie uns nun untersuchen, wie sich diese Typen in verschiedenen Aspekten unterscheiden.

Anspruchsberechtigung: Wer ist qualifiziert?

Nationales Visum

  • Anspruchsberechtigte Antragsteller: Nicht-EU-Bürger, die einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Deutschland zu Arbeits- oder Studienzwecken oder zur Familienzusammenführung planen.
  • Ausnahmen: Staatsangehörige der EU, des EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen), der Schweiz und ausgewählter Länder (z. B. Australien, Kanada, Japan, USA) benötigen für die Einreise nach Deutschland kein nationales Visum - sie können nach der Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • Zweck: Sie brauchen einen bestimmten Grund, z. B. ein Stellenangebot, eine Zulassung zur Universität oder familiäre Bindungen, um sich zu qualifizieren.

Arbeitsgenehmigung

  • Förderfähige Antragsteller: Nicht-EU-Bürger, die eine Beschäftigung in Deutschland suchen. Die Förderungswürdigkeit hängt von Ihrem Stellenangebot und Ihren Qualifikationen ab.
  • Wichtige Bedingung: Die "Arbeitserlaubnis" ist jetzt regelmäßig in die Aufenthaltserlaubnis oder das nationale Visum integriert. Sie haben Anspruch darauf, wenn in Ihrem Aufenthaltstitel oder dessen Zusatzblatt ausdrücklich die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit erteilt wird.‍
  • Besondere Fälle: Für hochqualifizierte Arbeitnehmer (z. B. solche, die die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllen) oder für Angehörige reglementierter Berufe (wie Ärzte) gelten möglicherweise zusätzliche Kriterien.

Aufenthaltstitel

  • Anspruchsberechtigte Antragsteller: Jeder (Nicht-EU-Bürger), der sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhält und mit einem nationalen Visum eingereist ist oder sich bereits legal in Deutschland aufhält (z. B. Bürger aus visumfreien Ländern wie den USA).‍
  • Zweck: Wird für bestimmte Zwecke - Arbeit, Studium, Familienzusammenführung usw. - ausgestellt und ist auf Ihre Situation zugeschnitten.

Prozess: Wie bekommt man sie?

Nationales Visum

  • Wo: Wenden Sie sich vor Ihrer Reise an die deutsche Botschaft oder das Konsulat in Ihrem Heimatland.
  • Schritte:
    1. Sicherung eines Stellenangebots oder eines anderen Zwecks (z. B. Zulassung zum Studium).
    2. Sammeln Sie Dokumente (Reisepass, Arbeitsvertrag, Qualifikationen, Krankenversicherung usw.).
    3. Buchen Sie einen Termin und reichen Sie Ihre Bewerbung ein.
    4. Zahlen Sie die Gebühr und nehmen Sie gegebenenfalls an einem Vorstellungsgespräch teil.
    5. Sobald die Genehmigung erteilt ist, reisen Sie nach Deutschland und wandeln sie vor Ablauf des Visums in eine Aufenthaltserlaubnis um. In der Regel haben Sie dafür zwischen 90 Tagen und einem Jahr Zeit.
  • Hinweis: In einigen Ländern ist eine Online-Bewerbung über das Portal der Konsularischen Dienste möglich.

Arbeitsgenehmigung

  • Wo: Ihr Arbeitnehmer muss nicht mehr unbedingt eine eigenständige Arbeitserlaubnis beantragen - sie wird als Teil Ihres Visums oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis erteilt. Der Arbeitgeber oder die Relocation-Agentur kann eine Vorabgenehmigung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen, wenn dies in Ihrem speziellen Fall als vorteilhaft angesehen wird.
  • Schritte:
    1. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) prüft häufig Ihr Stellenangebot, um sicherzustellen, dass es den lokalen Standards entspricht (z. B. Gehalt und Arbeitsbedingungen, die mit denen deutscher Arbeitnehmer vergleichbar sind).
    2. Diese Genehmigung wird intern von der Botschaft (bei Visa) oder der Einwanderungsbehörde (bei Aufenthaltsgenehmigungen) bearbeitet.
    3. Nach der Erteilung wird in Ihrem Aufenthaltstitel die Arbeitserlaubnis angegeben.
  • Hinweis: Für einige Genehmigungen (z. B. Blaue Karte EU) ist nicht immer eine Genehmigung der BA erforderlich.
    Wenn Sie wissen möchten, wie Sie Ihre Arbeitserlaubnis verlängern können, lesen Sie unseren ausführlichen Leitfaden dazu.

Aufenthaltstitel

  • Wo: Nach der Ankunft in Deutschland bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen.
  • Schritte:
    1. Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die erste Wohnung des Arbeitnehmers beim Einwohnermeldeamt an.
    2. Sammeln Sie Dokumente (Reisepass, Visum, Arbeitsvertrag, Qualifikationsnachweise, Krankenversicherungsnachweis, Meldebescheinigung usw.).
    3. Vereinbaren Sie einen Termin mit der Ausländerbehörde.
    4. Reichen Sie Ihren Antrag ein und zahlen Sie die Gebühr.
    5. Sie erhalten Ihren Aufenthaltstitel (oft eine elektronische Karte).
  • Hinweis: Das Timing ist entscheidend - beantragen Sie den Antrag, bevor Ihr nationales Visum abläuft (in der Regel ist das Arbeitsvisum für ein Jahr gültig).

Hauptunterschied: Das nationale Visumverfahren findet im Ausland statt, die Arbeitserlaubnis ist ein internes Genehmigungsverfahren im Rahmen der Antragsprüfung, und das Aufenthaltsgenehmigungsverfahren findet in Deutschland statt.

Qualifikationen und Anforderungen

Nationales Visum

  • Qualifikationen: Hängt vom Zweck ab (z. B. ein Stellenangebot für die Arbeit, eine Hochschulzulassung für das Studium).
  • Anforderungen:
    • Gültiger Reisepass.
    • Nachweis der Zweckbestimmung (z. B. unterzeichneter Arbeitsvertrag).
    • Anerkannte Qualifikationen (z. B. Studienabschluss oder Berufsausbildung, überprüft durch Anabin oder Anerkennungsverfahren).
    • Krankenversicherung (Reise- und Auslandskrankenversicherung bis zum Beginn des Arbeitsverhältnisses).
    • Ausreichende finanzielle Mittel, um sich zunächst selbst zu versorgen.
  • Reglementierte Berufe: In Bereichen wie dem Gesundheitswesen ist vor der Bewerbung eine Approbation erforderlich.

Arbeitsgenehmigung

  • Qualifikationen: Je nach Art der Tätigkeit unterschiedlich - für eine allgemeine Beschäftigung sind ein einschlägiger Bildungshintergrund und Erfahrung erforderlich; für hochqualifizierte Tätigkeiten (z. B. Facharbeiterausweis, EU Blue Card) ist eine anerkannte Berufsausbildung oder ein Hochschulabschluss erforderlich
  • Anforderungen:
    • Ein konkretes Stellenangebot von einem deutschen Arbeitgeber.
    • Gehalt, das die Mindestschwellen erfüllt (z. B. 48 300 € für die Blaue Karte EU im Jahr 2025, niedriger für Mangelberufe).
    • BA-Zulassung (falls zutreffend), um sicherzustellen, dass alle grundlegenden arbeitsrechtlichen Anforderungen erfüllt sind
    • Über 45? Sie benötigen ein Gehalt von mindestens 53.130 € oder den Nachweis einer Altersvorsorge.

Aufenthaltstitel

  • Qualifikationen: Dieselben wie für das nationale Visum oder die Arbeitserlaubnis, je nach Zweck.
  • Anforderungen:
    • Gültiges nationales Visum oder legaler Einreisestatus.
    • Eingetragene deutsche Adresse.
    • Nachweis des Lebensunterhalts (z. B. Arbeitsvertrag oder Ersparnisse).
    • Krankenversicherung (deutsche gesetzliche oder private).
    • Für die Arbeit: Dieselben berufsbezogenen Dokumente wie beim Visumverfahren.‍
  • Sonderfälle: Inhaber einer Blauen Karte EU benötigen einen anerkannten Abschluss und ein höheres Gehalt (ein Gehalt, das den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Gehaltsschwellen entspricht); für die Familienzusammenführung ist ein Nachweis der Verwandtschaft erforderlich.

Hauptunterschied: Das nationale Visum konzentriert sich auf die Einreisequalifikationen, die Arbeitserlaubnis hängt von berufsspezifischen Kriterien ab, und die Aufenthaltserlaubnis baut auf beiden für einen langfristigen Aufenthalt auf.

Zeitplan: Wie lange dauert es?

Nationales Visum

  • Bearbeitungszeit: 2-26 Wochen, je nach Botschaft, Arbeitsbelastung und Komplexität (z. B. kann die BA-Genehmigung die Bearbeitung verzögern). Es ist wichtig zu beachten, dass auch hier erhebliche Unterschiede bestehen.
  • Gültigkeitsdauer: Im Allgemeinen 1 Jahr, in einigen Sonderfällen 3 oder 6 Monate, danach muss sie in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

Arbeitsgenehmigung

  • Bearbeitungszeit: In der Zeitspanne für das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung enthalten (insgesamt 4-12 Wochen). Die BA-Genehmigung, falls erforderlich, dauert 2-5 Wochen.
  • Gültigkeitsdauer: Abhängig von der Dauer der Beschäftigungs- und/oder Aufenthaltserlaubnis (z. B. Dauer des Arbeitsvertrags, bis zu 4 Jahre).

Aufenthaltstitel

  • Bearbeitungszeit: 1-3 Monate nach Antragstellung bei der Ausländerbehörde, je nach Stadt und Komplexität des Falls.
  • Gültigkeitsdauer: Entspricht in der Regel Ihrem Arbeitsvertrag (maximal 4 Jahre für Beschäftigungserlaubnisse); verlängerbar oder umwandelbar in eine Niederlassungserlaubnis nach 2-5 Jahren.

Hauptunterschied

  1. Das nationale Visum ist das schnellste und zeitlich befristetste, aber für die meisten Nicht-EU-Bürger erforderlich. Die Bearbeitungszeiten sind je nach Land und Stadt des Antrags sehr unterschiedlich.
  2. Der Zeitplan für die Arbeitserlaubnis ist in andere Dokumente eingebettet
  3. Die Aufenthaltserlaubnis dauert länger, ist aber auch länger gültig.

Die Gebühren: Wie viel kostet es?

Nationales Visum

  • Gebühr: 75 € (zahlbar in Landeswährung bei der Botschaft/dem Konsulat).
  • Hinweis: Nicht erstattungsfähig, auch nicht bei Ablehnung.

Arbeitsgenehmigung

  • Die Gebühr: Keine separate Gebühr - sie ist in den Kosten für das Visum (75 €) oder die Aufenthaltsgenehmigung enthalten.
  • Zusätzliche Kosten: Mögliche Gebühren für die Anerkennung des Abschlusses (z. B. 100-600 € über die ZAB). Die ZAB ist die häufigste, aber nicht die einzige Anlaufstelle für die Anerkennung von Abschlüssen. 

Aufenthaltstitel

  • Gebühr:
    • 100 € bis 110 € für eine befristete Standardgenehmigung.
    • 100 € - 140 € für die Blaue Karte EU.
    • 255 € für eine Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt).
  • Hinweis: Die Gebühren variieren je nach Art und Dauer der Genehmigung; Verlängerungen können weniger kosten.

Hauptunterschied: Für das nationale Visum wird eine feste Einreisegebühr erhoben, für die Arbeitserlaubnis fallen keine gesonderten Kosten an, und die Aufenthaltserlaubnis ist je nach Art und Dauer unterschiedlich.

Andere wichtige Unterschiede

Zweck und Umfang

  • Nationales Visum: Nur für die Einreise; erlaubt keinen unbefristeten Aufenthalt oder Arbeit, es sei denn, es wird umgewandelt.
  • Arbeitsgenehmigung: Legt die Beschäftigungsrechte fest; ohne sie können Sie nicht legal arbeiten.
  • Aufenthaltsgenehmigung: Deckt Wohnen und Arbeiten ab, mit weitergehenden Rechten (z. B. Familienzusammenführung).

Flexibilität

  • Nationales Visum: Starre Bindung an den Zweck, für den Sie sich beworben haben.
  • Arbeitserlaubnis: Berufsspezifisch; ein Arbeitsplatzwechsel kann eine Aktualisierung Ihrer Erlaubnis erforderlich machen.
  • Aufenthaltserlaubnis: Flexibler, insbesondere mit Blauer Karte EU oder Niederlassungserlaubnis, die unter bestimmten Bedingungen einen Arbeitsplatzwechsel ermöglicht.

Weg zur Dauerhaftigkeit

  • Nationales Visum: Ein Sprungbrett - kein direkter Weg zum Daueraufenthalt.
  • Arbeitsgenehmigung: Ermöglicht eine Beschäftigung, die nach Jahren der Arbeit zu einer Niederlassungserlaubnis führen kann.
  • Aufenthaltserlaubnis: Kann nach 2-5 Jahren in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (Niederlassungserlaubnis) umgewandelt werden, je nach Art der Erlaubnis (z. B. 21-33 Monate mit Blauer Karte EU und B1 Deutsch).

Welche ist die richtige für Ihren Mitarbeiter?

  • Wenn der Arbeitnehmer nicht in Deutschland ist: Beginnen Sie mit einem nationalen Visum, um legal einzureisen, oder überspringen Sie den Schritt, wenn er gemäß der Staatsangehörigkeit des Arbeitnehmers zulässig ist.
  • Wenn der Arbeitnehmer arbeiten möchte: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltsgenehmigung eine entsprechende Arbeitsgenehmigung enthält (die Komponente "Arbeitserlaubnis").
  • Bei Langzeitaufenthalt des Arbeitnehmers: Wandeln Sie Ihr nationales Visum nach der Ankunft in eine Aufenthaltserlaubnis um.

Zum Beispiel:

  • Ein Software-Ingenieur aus Indien, der ein Jobangebot hat, beantragt ein nationales Visum, erhält die Genehmigung der BA, reist über seinen Arbeitgeber nach Deutschland ein und erhält dann eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsgenehmigung.
  • Ein US-Bürger kann ohne Visum einreisen, direkt eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen und nach der Genehmigung anfangen zu arbeiten.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick (downloadbares Format)

Nationales Visum (Visum Typ D) Arbeitsgenehmigung Aufenthaltstitel
Zweck Erlaubt Nicht-EU-Bürgern die Einreise nach Deutschland für langfristige Aufenthalte (z. B. Arbeit, Studium) Rechtliche Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland Langfristige Aufenthaltsgenehmigung, auch für Fachkräfte im technischen Bereich
Zuschussfähigkeit Nicht-EU-Bürger, die sich länger als 90 Tage aufhalten (Arbeit, Studium, Familienzusammenführung) Nicht-EU-Bürger mit einem Stellenangebot und Qualifikationen Nicht-EU-Bürger mit einem nationalen Visum oder einer legalen Einreise, die länger als 90 Tage bleiben
Bewerbungsprozess Bewerbung bei der deutschen Botschaft/dem deutschen Konsulat im Ausland In das Verfahren für das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung eingeschlossen Bewerbung bei der Ausländerbehörde in Deutschland
Wichtige Anforderungen
  • Gültiger Reisepass
  • Verwendungsnachweis (z. B. unterzeichneter Arbeitsvertrag)
  • Anerkannte Qualifikationen (z. B. Studium oder Berufsausbildung)
  • Krankenversicherung (Reise-/Einreiseversicherung bis zum Beginn der Beschäftigung)
  • Ausreichende Mittel zu Beginn
Stellenangebot, Mindestgehalt (z. B. 48.300 € für die Blaue Karte EU), Qualifikationen Meldeadresse, Nachweis des Lebensunterhalts, Krankenversicherung
Bearbeitungszeit 2-26 Wochen 4-12 Wochen (im Zeitplan für das Visum/die Aufenthaltsgenehmigung enthalten) 1-3 Monate
Gültigkeit 3 Monate-1 Jahr (umwandelbar in eine Aufenthaltserlaubnis) Gebunden an einen Arbeitsvertrag (bis zu 4 Jahre) Entspricht dem Arbeitsvertrag (max. 4 Jahre, verlängerbar)
Gebühren €75 Keine separate Gebühr (in den Kosten für das Visum/die Erlaubnis enthalten)
  • 100 € - 110 € für eine befristete Standardgenehmigung
  • 100-140 € für die Blaue Karte EU
  • 255 € für die Niederlassungserlaubnis (Daueraufenthalt)

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Schlussfolgerung: Navigation im deutschen Einwanderungssystem

Die Unterschiede zwischen einem nationalen Visum, einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltserlaubnis zu verstehen, ist entscheidend für einen reibungslosen Umzug nach Deutschland. Mit dem nationalen Visum kommen Sie ins Land, mit der Arbeitserlaubnis (die jetzt Teil anderer Titel ist) können Sie Ihren Lebensunterhalt verdienen, und mit der Aufenthaltserlaubnis bleiben Sie langfristig hier. Die Berechtigung hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Zweck ab, während die Verfahren, Fristen und Gebühren entsprechend variieren. Durch vorausschauende Planung - Sicherung eines Arbeitsplatzes, Überprüfung der Qualifikationen und Vorbereitung der Dokumente - können Sie Ihre Reise vereinfachen.

Sind Sie bereit, den nächsten Schritt zu tun? Informieren Sie sich auf der Website der deutschen Botschaft oder wenden Sie sich an Ihre örtliche Ausländerbehörde, um eine persönliche Beratung zu erhalten. Deutschlands Chancen warten auf Sie - stellen Sie sicher, dass Sie gut gerüstet sind, um sie zu ergreifen! Dieser umfassende Leitfaden beantwortet alle Ihre Fragen zu den Einwanderungsmöglichkeiten in Deutschland!

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