Übertragung einer Blauen Karte EU in einen neuen Reisepass in Deutschland: HR-Leitfaden

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Zuletzt aktualisiert
März 28, 2025

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Übertragung der Blauen Karte EU in einen neuen Reisepass in Deutschland (Blaue Karte Übertragung) - HR GuideÜbertragung der Blauen Karte EU in einen neuen Reisepass in Deutschland (Blaue Karte Übertragung) - HR Guide

Überführung einer Blauen Karte EU in einen neuen Reisepass in Deutschland: Ein Leitfaden für HR-Mitarbeiter

Als Personalverantwortlicher in Deutschland müssen Sie möglicherweise Mitarbeiter unterstützen, die eine Blaue Karte EU besitzen, wenn ihr Reisepass abläuft. Die Blaue Karte EU, die in der Regel vier Jahre lang gültig ist, ist oft an das Ablaufdatum des Reisepasses gebunden. Wenn ein Arbeitnehmer einen neuen Reisepass erhält, ist die Übertragung der Blauen Karte EU unerlässlich, um die Einhaltung der Vorschriften und eine ununterbrochene Arbeitsgenehmigung zu gewährleisten. Dieser Leitfaden befasst sich mit den Voraussetzungen, dem Verfahren, den Anforderungen, dem Ort der Beantragung, den Einzelheiten der Ernennung, den Gehaltserwägungen, den Bearbeitungszeiten, den Gebühren und den wichtigsten Tipps zur Vereinfachung des Verfahrens für Ihr Team.

Berechtigung zur Übertragung einer Blauen Karte EU (Blaue Karte EU Übertragung)

Um eine Blaue Karte EU in einen neuen Reisepass zu übertragen, muss Ihr Mitarbeiter diese Kriterien erfüllen:

  • Verfügbarkeit des alten Reisepasses: Der alte Reisepass muss noch vorzeigbar sein. Wenn er verloren oder gestohlen wurde, ist stattdessen ein Polizeibericht erforderlich.
  • Zeitliche Lücke: Der Zeitraum zwischen dem Ablaufdatum des alten Passes und der Ausstellung des neuen Passes darf 12 Monate nicht überschreiten.
  • Reisevorgeschichte: Der Arbeitnehmer darf sich mit seiner Blauen Karte EU nicht länger als 12 aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufgehalten haben.

Dies ist wichtig, um Verzögerungen oder Komplikationen für Ihren Mitarbeiter zu vermeiden.

Für das Verfahren erforderliche Dokumente:

Nach den deutschen Vorschriften sind die folgenden Dokumente für die Überweisung erforderlich:

  • Alter Reisepass: Muss vorgelegt werden, wenn er nicht verloren oder gestohlen wurde. Wenn Sie Ihren alten Reisepass verloren haben oder er gestohlen wurde, erstatten Sie stattdessen bitte Anzeige bei der Polizei
  • Polizeibericht: Erforderlich, wenn der alte Reisepass fehlt (Polizeibericht bei Verlust).
  • Blaue Karte EU: Die aktuelle Karte, die mit dem alten Reisepass verbunden ist.
  • Addendum (Zusatzblatt): Ein Begleitdokument zur Blue Card.
  • Neuer Reisepass: Der neu ausgestellte Reisepass.
  • Biometrisches Passfoto: biometrisches Passfoto

Stellen Sie sicher, dass Ihr Mitarbeiter diese bereithält, um unnötiges Hin und Her mit den Behörden zu vermeiden.

Bewerbungsprozess : 

Das Antragsverfahren für die Übertragung der Blauen Karte EU auf einen neuen Reisepass umfasst mehrere Schritte:

  • Bestimmen Sie die zuständige Behörde: Je nach Art des Vorgangs (z. B. verlorener/gestohlener Pass) und des Standorts kann entweder das Bürgeramt oder die örtliche Ausländerbehörde für die Umschreibung zuständig sein. In Berlin kann zum Beispiel die Ausländerbehörde Berlin zuständig sein, wenn der alte Pass nicht vorhanden ist oder die Blaue Karte EU dort ausgestellt wurde.
  • Buchen Sie einen Termin: In der Regel ist ein Termin erforderlich, der online über das Portal der örtlichen Behörde oder telefonisch gebucht werden kann. Das spezifische Verfahren kann je nach Region variieren, daher sollte die Personalabteilung die Mitarbeiter anleiten, die Website der örtlichen Einwanderungsbehörde, z. B. Service Berlin, zu besuchen.
  • Dokumente einreichen: Bei dem Termin müssen alle erforderlichen Unterlagen zur Prüfung und Bearbeitung vorgelegt werden.
  • Warten auf die Bearbeitung: Nach der Einreichung wird die neue Aufenthaltserlaubniskarte ausgestellt, wobei die Bearbeitungszeit in der Regel 5-6 Wochen beträgt.

Dieser strukturierte Prozess hilft den Personalverantwortlichen sicherzustellen, dass die Mitarbeiter die richtigen Schritte befolgen und Verzögerungen minimiert werden.

Wo Sie sich bewerben können (Zuständige Behörden)

Der Antrag sollte bei der örtlichen Einwanderungsbehörde oder im Rathaus gestellt werden, je nach den besonderen Umständen und dem Standort. Zum Beispiel:

  • In Berlin kann, wenn die Blaue Karte EU dort ausgestellt wurde und der alte Pass vollständig ist, das Bürgeramt die Umschreibung vornehmen, ansonsten ist die Ausländerbehörde Berlin zuständig.
  • Personalverantwortliche sollten ihre Mitarbeiter an die örtlichen Behörden verweisen, z. B. an die nächstgelegene Ausländerbehörde, um genaue Anweisungen zu erhalten.

Diese Flexibilität je nach Standort gewährleistet, dass der Prozess zugänglich ist, aber die Personalabteilung muss sich der regionalen Unterschiede bewusst sein.

Details zum Termin (Terminvereinbarung)

Die meisten deutschen Behörden verlangen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels einen Termin. HR kann Sie dabei unterstützen:

  • Buchungsprozess: Besuch der örtlichen Ausländerbehörde Termine können in der Regel online über das Portal/Website der örtlichen Ausländerbehörde oder telefonisch gebucht werden. Der Service Berlin bietet zum Beispiel eine Online-Buchung für solche Dienstleistungen an. Buchung online oder telefonisch unter Begriffen wie "Blaue Karte Übertragung" oder "Residence Permit Update".
  • Vorbereitung: Die Personalabteilung sollte sicherstellen, dass die Mitarbeiter alle Unterlagen bereithalten und die Voraussetzungen erfüllen, bevor sie sich anmelden, um Verzögerungen zu vermeiden. Die einzelnen Schritte für die Anmeldung können variieren, daher empfiehlt sich ein Blick auf die Website der örtlichen Behörde. Einige Ämter bieten Unterstützung auf Englisch an, Deutschkenntnisse sind jedoch von Vorteil.
  • Wartezeiten: Auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird, kann es in einigen Regionen zu Wartezeiten für Termine kommen, insbesondere in Spitzenzeiten. Die Personalabteilung kann ihren Mitarbeitern raten, sich frühzeitig um einen Termin zu kümmern, um sich einen Platz zu sichern.

Die Termine sind schnell ausgebucht, also planen Sie rechtzeitig, vor allem wenn eine Reise bevorsteht.

Gehaltsniveaus

Ein wichtiger Hinweis für die Personalabteilung ist, dass die Gehaltshöhe, die eine wichtige Voraussetzung für die Erstausstellung der Blauen Karte EU ist (z.B. mindestens 43.759,80 € Bruttojahresgehalt für 2025, gemäß Make it in Germany), während des Transferprozesses nicht erneut geprüft wird. Das bedeutet: Solange der Arbeitnehmer bei der Erstausstellung die Gehaltsgrenze erreicht hat, ist für die Passaktualisierung keine weitere Gehaltsüberprüfung erforderlich.

Verarbeitungszeit (Bearbeitungszeit)

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung der neuen Aufenthaltserlaubniskarte beträgt in der Regel 5-6 Wochen, basierend auf den bereitgestellten Informationen. Diese Zeitspanne ermöglicht es der Personalabteilung, mögliche Verzögerungen bei der Dokumentation der Mitarbeiter einzuplanen und die Kontinuität der Arbeitsgenehmigung zu gewährleisten.

Kosten (Gebühren)

Die Gebühr für die Übertragung der Blauen Karte EU in einen neuen Reisepass beträgt nach Angaben von Service Berlin etwa 67 Euro. Die Gebühren können jedoch von Ort zu Ort variieren, und für bestimmte Staatsangehörige, z. B. türkische Staatsangehörige, gelten Sondertarife (22,80 Euro bis zum Alter von 24 Jahren, 37,00 Euro ab 24 Jahren). Bitte erkundigen Sie sich bei der örtlichen Ausländerbehörde nach der genauen Gebühr, um Überraschungen zu vermeiden.

Wichtiges über Reisen während der Bearbeitung zu wissen

Die Ausstellung der neuen Aufenthaltserlaubniskarte dauert in der Regel 5-6 Wochen. Wenn Sie diese Zeit nicht haben und vorher ins Ausland reisen müssen, ist dies möglich, indem Sie Ihren alten Reisepass mit Blauer Karte EU und Zusatzblatt sowie Ihren neuen Reisepass vorlegen. Die deutschen Behörden stellen oft einen Nachweis über die Bestellung der elektronischen Karte aus. Idealerweise sollten Sie diesen auf Ihre Reise mitnehmen.

Wichtige Punkte: Übertragung der Blauen Karte EU in den neuen Reisepass (Download )

Aspekt Einzelheiten
Zuschussfähigkeit Alter Reisepass, 12-monatige Lücke, kein Auslandsaufenthalt von mehr als 12 Monaten.
Erforderliche Dokumente Alter Reisepass/Polizeibericht, Blaue Karte EU, Zusatz, neuer Reisepass, Foto.
Wo man sich bewirbt Örtliche Ausländerbehörde oder Bürgeramt.
Ernennung Buchen Sie online oder per Telefon, je nach Standort unterschiedlich.
Gehaltsniveaus Keine erneute Überprüfung der Übertragung.
Bearbeitungszeit 5-6 Wochen für die Ausstellung einer neuen Karte.
Gebühren Ca. 67 Euro, kann je nach Ort variieren.
Reisen während des Prozesses Möglich mit altem Reisepass, Blaue Karte EU, Addendum, neuem Reisepass, Nachweis.

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‍Abschluss

Dieser umfassende Leitfaden gibt Personalverantwortlichen die notwendigen Informationen an die Hand, um die Übertragung einer Blauen Karte EU in einen neuen Reisepass für ihre Mitarbeiter in Deutschland zu verwalten. Durch das Verständnis der Anspruchsvoraussetzungen, der erforderlichen Dokumente, der Antragsverfahren und zusätzlicher Überlegungen kann die Personalabteilung die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen und die Mobilität der Mitarbeiter effektiv unterstützen. Für die aktuellsten und standortspezifischen Details sollten Sie immer auf offizielle Quellen wie das BAMF oder die Websites der örtlichen Ausländerbehörden zurückgreifen.

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