Als Personalverantwortlicher in Deutschland kann man mit Situationen konfrontiert werden, in denen Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die eine Blaue Karte EU besitzen, den Arbeitgeber wechseln möchten. Das Verständnis des Prozesses, der Berechtigung, der Anforderungen und der erforderlichen Unterlagen ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang für die Belegschaft zu gewährleisten und gleichzeitig die deutschen Einwanderungsgesetze einzuhalten.
In diesem Leitfaden finden Sie alles, was Sie über die Abwicklung eines Arbeitgeberwechsels im Rahmen der Blauen Karte EU in Deutschland ab 2025 wissen müssen.
Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland und anderen EU-Ländern (außer Dänemark und Irland) leben und arbeiten möchten. Sie ist in § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt und richtet sich an Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder vergleichbaren Qualifikationen und einem Stellenangebot, das bestimmte Gehaltsschwellen erreicht. Für die Personalabteilungen stellt die Erleichterung des Arbeitgeberwechsels sicher, dass der Arbeitnehmer seinen rechtlichen Status behält, während er in eine neue Rolle wechselt.
Lassen Sie uns mehr über die verschiedenen Beschäftigungsszenarien und ihre Anforderungen erfahren.
1. Wechsel des Arbeitgebers innerhalb Deutschlands
1a) Innerhalb der ersten 12 Monate
Ein Wechsel des Arbeitgebers während des ersten Jahres des Besitzes einer Blauen Karte EU erfordert eine sorgfältige Einhaltung der Einwanderungsvorschriften:
- Genehmigungserfordernis: Der Arbeitnehmer muss die Genehmigung der örtlichen Ausländerbehörde einholen. Die Behörde prüft, ob der neue Arbeitsplatz die Kriterien für die Blaue Karte EU erfüllt, z. B. Gehaltsschwellen und Relevanz für die Qualifikation.
- Zeitplan für die Benachrichtigung: Der Arbeitnehmer muss die Behörden innerhalb von 12 Monaten nach der Einstellung über den Wechsel informieren. Die Behörden haben bis zu 30 Tage Zeit, den Antrag zu genehmigen oder abzulehnen.
- Qualifikationen und Job Match:
- Die neue Stelle muss ihren akademischen Qualifikationen entsprechen (z. B. ein in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss) oder, bei IT-Fachleuten, mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre.
- Es muss sich um einen qualifizierten Beruf handeln, nicht um eine selbständige Tätigkeit.
- Gehaltsschwelle: Ab 2025 muss der neue Arbeitsplatz für die meisten Berufe ein Bruttojahresgehalt von mindestens 48.300 Euro bieten. Für Engpassberufe wie IT-, Fertigungs- oder Gesundheitsberufe liegt die Schwelle bei 43.759,80 €, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
1b) Nach 12 Monaten
Wenn der Arbeitnehmer 12 Monate lang gearbeitet hat:
- Sie können den Arbeitgeber frei wechseln, ohne die Einwanderungsbehörden zu informieren.
- Diese Flexibilität vereinfacht Karrierewechsel und steht im Einklang mit den jüngsten Änderungen der deutschen Einwanderungsgesetze
Ausführliche Informationen zu den Förderkriterien finden Sie auf dem offiziellen Portal von Make it in Germany.
2. Wechsel des Arbeitgebers (Standortwechsel) innerhalb der EU
Die Blaue Karte EU ermöglicht die Mobilität innerhalb der EU nach 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung in Deutschland. Arbeitnehmer können im Rahmen des Blue-Card-Systems in ein anderes EU-Land umziehen, müssen dies aber innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft bei der örtlichen Einwanderungsbehörde melden.
3. Bestimmungen zur Arbeitslosigkeit
Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert:
- Die Blaue Karte EU bleibt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses drei Monate lang gültig. Diese Frist ermöglicht es ihnen, eine neue Arbeit zu finden, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren.
- Es ist wichtig, die Einwanderungsbehörden während dieser Zeit über ihre Arbeitslosigkeit zu informieren.
Hier finden Sie eine schnelle und einfache Zusammenfassung aller oben genannten Szenarien in einer Tabelle.
Antragsverfahren für einen Arbeitgeberwechsel (Arbeitgeberwechsel)
Hier ist ein schrittweiser Prozess, der den Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeberwechsel führt:
Erforderliche Dokumente für den Wechsel des Arbeitgebers
Bereiten Sie die folgenden Dokumente zur Unterstützung des Antrags vor:
- Gültiger Reisepass: Eine Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters.
- Aktuelle Blaue Karte EU: Fügen Sie den Aufenthaltstitel und das Zusatzblatt bei.
- Neuer Arbeitsvertrag: Ein unterzeichneter Vertrag oder ein Stellenangebot mit Angaben zu Position, Gehalt und Dauer (mindestens sechs Monate).
- Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis": In diesem Formular, das vom neuen Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden muss, werden die Aufgaben und Bedingungen beschrieben. Sie können es von der Website des BAMF herunterladen.
- Qualifikationsnachweis: Hochschulabschlusszeugnis oder, bei IT-Fachleuten, Lebenslauf und Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung.
- Krankenversicherungsnachweis: Dokumentation des Versicherungsschutzes in Deutschland.
- Biometrisches Foto: Ein neueres Foto im Format 35 mm x 45 mm (nur bei persönlichen Besuchen erforderlich).
Es kann sein, dass die Ausländerbehörde zusätzliche Dokumente anfordert, erkundigen Sie sich also bei der örtlichen Behörde. Eine umfassende Liste finden Sie unter BAMF - Blaue Karte EU.
Wichtige Dinge zu beachten
- Bei Blauen Karten EU wie MINT, IT und Young Professionals haben die Behörden das Recht, die Änderung bis zu 30 Tage lang auszusetzen; wird sie nicht innerhalb der genannten Frist abgelehnt, wird sie automatisch akzeptiert.
- Entspricht die neue Stelle nicht den Anforderungen, kann das Talent für eine andere Aufenthaltserlaubnis in Frage kommen oder erhält die Möglichkeit, nach einem besseren Stellenangebot zu suchen.
- In der Regel sind Inhaber einer Blauen Karte EU mit einem anerkannten Studienabschluss nicht von der Aussetzung betroffen, wenn grundlegende Kriterien wie der derzeitige Gehaltsschwellenwert der Blauen Karte EU und der Zusammenhang zwischen dem Studienabschluss und der Beschäftigung erfüllt sind.
- Ein Wechsel des Arbeitgebers hat in der Regel keinen Einfluss auf den Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten (bzw. 21 Monaten bei B1-Deutschkenntnissen), solange die Beschäftigung ununterbrochen fortbesteht.
Warum Arbeitgeberwechsel für HR wichtig sind
Die Erleichterung eines reibungslosen Arbeitgeberwechsels bindet Talente, gewährleistet die Einhaltung des deutschen Einwanderungsrechts und minimiert Unterbrechungen. Wenn Arbeitgeber die Regeln der Blauen Karte EU verstehen, können sie die berufliche Mobilität ihrer Mitarbeiter unterstützen und gleichzeitig einen rechtssicheren Personalprozess aufrechterhalten.
Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF ) oder beim Einwanderungsportal der Europäischen Kommission.
Zusammenfassung
Der Wechsel des Arbeitgebers mit einer Blauen Karte EU in Deutschland erfordert eine sorgfältige Einhaltung der Vorschriften, vor allem in den ersten 12 Monaten. Nach diesem Zeitraum wird der Arbeitsplatzwechsel deutlich einfacher. Das Programm unterstützt auch die Mobilität innerhalb der EU und bietet ein Sicherheitsnetz für den Fall der Arbeitslosigkeit. Das Verständnis dieser Regeln gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und hilft Fachkräften, fundierte Karriereentscheidungen in Deutschland zu treffen.
Wenn Sie diese Leitlinien befolgen, können Sie den Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses reibungslos bewältigen und gleichzeitig die Vorteile der Blauen Karte EU optimal nutzen.
Häufige Fragen zum Prozess des Arbeitgeberwechsels
Beim Wechsel des Arbeitgebers kann der Inhaber einer Blauen Karte EU nach Ablauf von 12 Monaten nach Erhalt der Blauen Karte den Arbeitsplatz wechseln, ohne die Einwanderungsbehörden zu informieren, sofern die neue Tätigkeit weiterhin die Voraussetzungen für die Blaue Karte erfüllt.
Wenn ein Inhaber einer Blauen Karte EU innerhalb der ersten 12 Monate den Arbeitgeber wechselt, muss er dies tun:
- Informieren Sie die örtlichen Einwanderungsbehörden über die neue Stelle.
- Legen Sie Details wie den neuen Arbeitsvertrag vor, um zu bestätigen, dass die Stelle den Standards der Blauen Karte entspricht.
- Warten Sie auf die Überprüfung durch die Behörden, die in der Regel bis zu 30 Tage dauert.
- Geht innerhalb dieser Frist keine Antwort ein, gilt die Änderung im Allgemeinen als genehmigt.
Für das Verfahren zum Wechsel des Arbeitgebers sind bei der Meldung an die Einwanderungsbehörden innerhalb der ersten 12 Monate in der Regel die folgenden Dokumente erforderlich:
- ✅ Eine Kopie des neuen Arbeitsvertrags.
- ✅ Nachweis, dass die neue Stelle den Gehalts- und Qualifikationsanforderungen entspricht (z. B. Stellenbeschreibung oder Bestätigung des Arbeitgebers).
- ✅ Alle zusätzlichen Formulare, die von den örtlichen Behörden verlangt werden.
Für das Verfahren zum Wechsel des Arbeitgebers gibt es keine vorgeschriebene Wartezeit. Inhaber einer Blauen Karte EU können jederzeit den Arbeitsplatz wechseln. Findet der Wechsel jedoch innerhalb der ersten 12 Monate statt, müssen sie das Melde- und Überprüfungsverfahren einhalten.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers können die Familienangehörigen (Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder) in Deutschland bleiben und ihre Rechte - wie Zugang zu Arbeit, Gesundheitsversorgung und Bildung - behalten, solange der Blue Card-Inhaber in einer qualifizierten Position beschäftigt bleibt. Ein Arbeitsplatzwechsel hat keine Auswirkungen auf ihren Status, vorausgesetzt, der Inhaber der Blauen Karte behält seine Berechtigung.