Einführung in das Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland
Die Wiedervereinigung mit der Familie ist für viele ein lang gehegter Wunsch. Das deutsche Visum zur Familienzusammenführung bietet Ehepartnern, Kindern und abhängigen Verwandten von rechtmäßig in Deutschland lebenden Personen oder Staatsbürgern die Möglichkeit, ihre Lieben im Land zu besuchen.
Die Familienzusammenführung in Deutschland wird durch das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und das EU-Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU) geregelt, wobei die Bedingungen unterschiedlich sind, je nachdem, ob der Zusammenführende ein deutscher Staatsangehöriger, ein EU-Bürger oder ein Drittstaatsangehöriger ist. Das Verfahren zielt darauf ab, die Institution der Ehe und Familie zu schützen, indem es Familienmitgliedern erlaubt, zu den Zusammenführenden zu kommen, um einen langfristigen Aufenthalt zu erhalten, mit dem Recht, nach der Genehmigung in Deutschland zu arbeiten.
Dieser Leitfaden bietet einen detaillierten Überblick über das Visumverfahren, von den Zulassungsvoraussetzungen bis zu den Antragsschritten.
Eckpunkte für die Familienzusammenführung (Familienzusammenführung)
- Visa zur Familienzusammenführung in Deutschland unterscheiden sich je nach Status des Zusammenführenden und der Art des Familienmitglieds, wobei für Ehegatten, Kinder, EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige besondere Regeln gelten.
- In der Praxis zeigt sich, dass die Anspruchsberechtigung vom Aufenthaltsstatus, der familiären Beziehung und dem Alter des Zusammenführenden abhängt, wobei zusätzliche sprachliche und finanzielle Anforderungen gestellt werden.
- Das Verfahren umfasst Visumanträge für Familienangehörige aus Nicht-EU-Ländern, gefolgt von Aufenthaltsgenehmigungen, wobei die Fristen, Gebühren und die Berechtigung zur Beschäftigung von Fall zu Fall unterschiedlich sind.
- Es scheint wahrscheinlich, dass EU-Bürger und deutsche Staatsangehörige im Vergleich zu Drittstaatsangehörigen leichtere Verfahren haben, da sie weniger finanzielle Nachweise erbringen müssen.
Zuschussfähigkeit
Der Anspruch auf eine Genehmigung zur Familienzusammenführung ist je nach Untertyp unterschiedlich:
- Familienzusammenführung mit einem Nicht-EU-Staatsangehörigen, die ihrerseits in zwei Hauptgruppen von Antragstellern unterteilt werden können:
- Familiennachzug (Ehegatte): Der Zusammenführende muss ein Drittstaatsangehöriger mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein, beide Ehegatten müssen mindestens 18 Jahre alt sein und die Ehe muss in Deutschland anerkannt sein.
- Familienzusammenführung (Kind): Der Bürge muss ein Drittstaatsangehöriger mit einer gültigen Genehmigung sein, und das Kind muss unter 18 Jahre alt und unverheiratet sein.
- Familiennachzug zu einem EU-Bürger: Der Zusammenführende ist ein EU-Bürger (Nicht-Deutscher), der in Deutschland lebt, und zu den Familienmitgliedern gehören Ehepartner, Kinder oder Angehörige nach EU-Recht.
- Familienzusammenführung mit einem deutschen Staatsangehörigen: Der Zusammenführende ist deutscher Staatsbürger und hat ähnliche Kategorien von Familienangehörigen wie EU-Bürger.
Für wen ist das Visum für die Familienzusammenführung gedacht?
Das Visum zur Familienzusammenführung (Visum zur Familienzusammenführung) ist für enge Familienangehörige von Personen bestimmt, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Zu den berechtigten Antragstellern gehören:
- Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.
- Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren).
- Enkelkinder, ältere Verwandte oder unterhaltsberechtigte Eltern (in Ausnahmefällen).
Was sind die Voraussetzungen für das Visum zur Familienzusammenführung?
Dieses Visum steht Familienangehörigen von deutschen Staatsbürgern, Inhabern einer Blauen Karte EU, Studenten oder anderen rechtmäßigen Einwohnern mit gültigen Aufenthaltstiteln zur Verfügung.
Um ein Visum zur Familienzusammenführung zu erhalten, müssen sowohl der Bürge (Familienmitglied in Deutschland) als auch der Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Die Anforderungen des Sponsors:
- Sie müssen über einen gültigen Aufenthaltstitel (z. B. Aufenthaltsvisum oder Arbeitserlaubnis), die EU- oder die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen.
- Sie müssen ihre finanzielle Stabilität durch Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen oder Kontoauszüge nachweisen.
- Sie müssen einen angemessenen Wohnraum für die Familie nachweisen.
- Anforderungen des Antragstellers:
- Gültiger Reisepass.
- Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Heiratsurkunde für Ehegatten, Geburtsurkunde für Kinder).
- Grundlegende Deutschkenntnisse (A1-Niveau), sofern keine Ausnahme vorliegt (z. B. Ehepartner eines Inhabers einer Blauen Karte EU).
Besondere Hinweise zur Zuschussfähigkeit
- Ehegatten von hochqualifizierten Fachkräften oder Inhabern einer Blauen Karte EU können von den Sprachanforderungen befreit werden.
- Lebenspartnerschaften müssen nach deutschem Recht amtlich eingetragen und anerkannt werden.
- Der Nachzug älterer Eltern ist eine Herausforderung und erfordert in der Regel den Nachweis der finanziellen Abhängigkeit und außergewöhnlicher Umstände
Bewerbungsprozess
In der Regel müssen Sie ein Visum (sofern Sie nicht von der Visumspflicht befreit sind) und anschließend eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen:
- Für Ehegatten und Kinder von Drittstaatsangehörigen beginnt die Antragstellung bei der deutschen Botschaft, wo Pässe, Beziehungsnachweise, Unterkunft, finanzielle Mittel, Krankenversicherung und möglicherweise Sprachkenntnisse verlangt werden.
- Für Familienangehörige von EU-Bürgern oder deutschen Staatsangehörigen ist der Nachzug von EU-Bürgern genehmigungsfrei, während Drittstaatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung mit geringeren finanziellen Nachweispflichten benötigen.
- Sprachkenntnisse (z. B. A1 Deutsch) können für Ehegatten erforderlich sein, nicht jedoch für Kinder oder EU-bezogene Fälle.
Wie beantrage ich ein Visum zur Familienzusammenführung?
Das Bewerbungsverfahren umfasst mehrere Schritte:
1 - Füllen Sie das nationale Visumantragsformular aus, das Sie auf der Website Ihrer deutschen Botschaft finden.
2 - Vereinbaren Sie einen Termin bei der nächstgelegenen deutschen Botschaft oder dem Konsulat.
3 - Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe unten).
Wenn in Ihrem Land ein Online-Antrag auf ein nationales Visum über das Portal der Konsularischen Dienste verfügbar ist, können Sie auch direkt einen Termin erhalten, nachdem Sie alle erforderlichen persönlichen Daten und Kopien der angeforderten Dokumente online eingereicht haben.
4 - Legen Sie Unterlagen vor und beantworten Sie während des persönlichen Gesprächs Fragen zu Ihrer Beziehung und dem Zweck Ihrer Reise.
5 - Zahlt 75 € für Erwachsene und 37,50 € für Minderjährige.
6 - Die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich, beträgt aber in der Regel 3-6 Monate.
7 - Nach der Genehmigung holen Sie Ihr Visum ab und bereiten sich auf die Reise nach Deutschland vor.
Welche Unterlagen werden in der Regel für das Visum zur Familienzusammenführung benötigt?
Die Bewerber müssen die folgenden Unterlagen einreichen:
- Gültiger Reisepass.
- Zwei biometrische Fotos
- Ausgefülltes Visumantragsformular.
- Nachweis der Verwandtschaft (z. B. Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde).
- Aufenthaltsgenehmigung oder Staatsbürgerschaftsnachweis des Sponsors.
- Arbeitsvertrag des Sponsors und aktuelle Gehaltsabrechnungen.
- Mietvertrag des Sponsors, aus dem hervorgeht, dass ausreichend Wohnraum vorhanden ist.
- Krankenversicherungsschutz.
- Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache (falls zutreffend).
- Reisekrankenversicherung gültig in Deutschland.
- Zahlungsbeleg für die Visagebühren.
Die Anträge müssen bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland eingereicht werden. Einige Botschaften vergeben ihre Dienstleistungen an Visazentren wie VFS Global oder TLS Contact. Informieren Sie sich auf der Website Ihrer Botschaft vor Ort über die Einzelheiten.
Die Bearbeitungszeiten für Visa zur Familienzusammenführung variieren je nach den individuellen Umständen:
- Standardanwendungen: 3-6 Monate.
- Anträge, die eine Dokumentenprüfung erfordern: Zusätzliche 2-3 Monate.
- Ehegatten von hochqualifizierten Arbeitnehmern: Die Bearbeitung kann nur wenige Tage dauern, wenn alle Unterlagen vollständig sind und der Antrag gleichzeitig mit dem Antragsteller eingereicht wird.
Anmeldegebühr
Die Kosten für ein Visum zur Familienzusammenführung sind wie folgt:
- Erwachsene: 75 €.
- Minderjährige: 37,50 €.
- Kostenlos für nachziehende Familienangehörige von EU-Bürgern.
Zusammenfassung für jeden Untertyp
Familienzusammenführung mit einem Nicht-EU-Bürger (Ehegatte)
Bei dieser Unterart zieht ein Ehegatte zu einem Drittstaatsangehörigen nach Deutschland, der einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt.
- Anspruchsberechtigung: Der Zusammenführende muss ein Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis sein, beide Ehepartner müssen mindestens 18 Jahre alt sein, und die Ehe oder eingetragene Partnerschaft muss in Deutschland rechtlich anerkannt sein. Wichtig ist, dass es sich um eine echte Beziehung handelt und keine Anzeichen einer Scheinehe vorliegen.
- Verfahren: Wenn der Ehepartner aus einem visumspflichtigen Land kommt, beantragt er ein Visum zur Familienzusammenführung bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in seinem Heimatland. Das Verfahren umfasst die Einreichung eines Antrags, die Vorlage von Unterlagen und die Teilnahme an einem Gespräch. Nach der Ankunft wird eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt.
- Qualifikationen: Der Ehepartner muss unter Umständen Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 nachweisen, insbesondere zu Integrationszwecken, wobei es in bestimmten Fällen Ausnahmen gibt.
- Voraussetzungen: Zu den wichtigsten Dokumenten gehören ein gültiger Reisepass, eine Heiratsurkunde, ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus des Bürgen, ein Nachweis über eine angemessene Unterkunft, ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zum Unterhalt der Familie, ohne auf öffentliche Mittel angewiesen zu sein, sowie ein Krankenversicherungsschutz. Der Nachweis von Sprachkenntnissen, falls erforderlich, sollte von anerkannten Institutionen wie dem Goethe-Institut stammen.
- Zeitplan: Die Bearbeitungszeit für Visumanträge kann je nach Arbeitsbelastung der Botschaft und des Herkunftslandes des Antragstellers zwischen mehreren Wochen und Monaten liegen. Die Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung nach der Ankunft dauert in der Regel ein paar Wochen.
- Die Gebühren: Die Gebühren für die Beantragung eines Visums belaufen sich derzeit auf 75 €, die Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung auf etwa 100 €. Zusätzliche Kosten können für Übersetzungen oder Rechtsberatungen anfallen.
Familienzusammenführung mit Nicht-EU-Bürger (Kind)
Dieser Untertyp umfasst minderjährige Kinder, die zu ihrem Elternteil nachziehen, der ein Drittstaatsangehöriger mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist.
- Anspruchsberechtigung: Der Bürge muss im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis sein, und das Kind muss unter 18 Jahre alt und unverheiratet sein. Die Eltern-Kind-Beziehung muss rechtlich verankert sein, und das Sorgerecht muss gegebenenfalls überprüft werden.
- Verfahren: Ähnlich wie Ehegatten beantragen auch Kinder aus visumpflichtigen Ländern ein Visum zur Familienzusammenführung. Der Antrag wird bei der deutschen Botschaft eingereicht, zusammen mit Dokumenten, die die Beziehung und den Status des Bürgen belegen. Nach der Ankunft wird eine Aufenthaltserlaubnis beantragt.
- Qualifikationen: Die Kinder müssen in der Regel keine Sprachkenntnisse nachweisen, können aber verpflichtet werden, die Schule zu besuchen und im Rahmen der Integration Deutsch zu lernen.
- Voraussetzungen: Zu den Dokumenten gehören ein gültiger Reisepass, eine Geburtsurkunde, ein Nachweis über die Beziehung zwischen Eltern und Kind, der Aufenthaltsstatus des Bürgen, ein Nachweis über eine Unterkunft, finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung. Für Minderjährige ist in der Regel kein Sprachnachweis erforderlich.
- Zeitplan: Die Bearbeitungszeiten entsprechen denen für Ehegatten und variieren je nach Botschaft und Land, wobei die Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung nach der Ankunft Wochen dauert.
- Gebühren: Ähnlich wie bei Ehegatten, Aufenthaltsgenehmigungsgebühren von 100 €, plus eventuelle zusätzliche Kosten. Die Visagebühren für Minderjährige betragen 37,50 €, das ist die Hälfte der Gebühr für Erwachsene.
Familienzusammenführung mit einem EU-Bürger
Bei dieser Unterart ziehen Familienangehörige zu einem in Deutschland lebenden EU-Bürger (Nicht-Deutscher) nach und nutzen die Freizügigkeitsrechte der EU.
- Förderungswürdigkeit: Der Zusammenführende muss EU-Bürger sein und seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Zu den Familienangehörigen zählen Ehegatten, Kinder unter 21 Jahren oder unterhaltsberechtigte Kinder sowie unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie.
- Verfahren: Wenn der Familienangehörige EU-Bürger ist, ist keine besondere Genehmigung erforderlich; er kann ungehindert nachziehen. Für Drittstaatsangehörige wird entweder ein Aufenthaltsvisum oder eine Aufenthaltserlaubnis bei den zuständigen Behörden beantragt, wobei Unterlagen zum Nachweis der Beziehung und des EU-Status des Bürgen vorzulegen sind. In einigen Fällen ist für die Einreise kein Visum erforderlich, insbesondere für privilegierte Drittstaatsangehörige (z. B. Bürger der USA und des Vereinigten Königreichs).
- Qualifikationen: In der Regel sind keine Sprachkenntnisse erforderlich, da der Schwerpunkt auf der Fähigkeit des Bürgen liegt, die Familie nach EU-Recht zu versorgen.
- Anforderungen: Für Drittstaatsangehörige sind u. a. ein gültiger Reisepass, ein Beziehungsnachweis (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde), ein Nachweis der EU-Staatsbürgerschaft und des Wohnsitzes des Sponsors, eine Krankenversicherung und manchmal ein Nachweis der finanziellen Mittel erforderlich, wobei die Anforderungen weniger streng sind als bei Sponsoren aus Drittstaaten. EU-Bürger benötigen neben ihrem Ausweis keine weiteren Dokumente.
- Zeitplan: In der Regel ist das Verfahren für EU-Bürger schneller, ohne dass es zu Verzögerungen bei der Visumerteilung kommt.
- Gebühren: Keine Visagebühren für EU-Bürger; für Drittstaatsangehörige liegen die Gebühren für die Aufenthaltsgenehmigung bei etwa 100 €, bei Befreiung von den Visagebühren.
Familienzusammenführung mit einem deutschen Staatsangehörigen
Bei dieser Unterart handelt es sich um den Nachzug von Familienangehörigen zu einem deutschen Staatsbürger, wobei die Verfahren ähnlich wie bei EU-Bürgern ablaufen, jedoch möglicherweise mit Nuancen im nationalen Recht.
- Förderungswürdigkeit: Der Zusammenführende muss deutscher Staatsbürger sein und Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder und andere Angehörige haben. Drittstaatsangehörige müssen die Kriterien des deutschen Rechts erfüllen, das aufgrund der EU-Mitgliedschaft Deutschlands häufig mit den EU-Rechten übereinstimmt.
- Verfahren: Ähnlich wie bei EU-Bürgern ist der Nachzug von EU-Familienangehörigen frei, während Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsvisum beantragen, wenn sie sich noch nicht in der EU aufhalten, oder direkt eine Aufenthaltserlaubnis. Letztere wird bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragt, wobei Unterlagen zum Nachweis der Beziehung und der deutschen Staatsangehörigkeit des Bürgen vorzulegen sind.
- Qualifikationen: Für Ehepartner aus Drittstaaten können Sprachkenntnisse erforderlich sein (z. B. A1-Niveau für langfristige Aufenthaltsgenehmigungen), nicht jedoch für Kinder oder Familienangehörige aus der EU.
- Anforderungen: Zu den Dokumenten gehören ein gültiger Reisepass, ein Nachweis der Verwandtschaft, ein Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Sponsors, eine Krankenversicherung und finanzielle Mittel, wobei die Anforderungen weniger streng sind als bei Sponsoren aus Drittländern. Das deutsche Recht kann zusätzliche Flexibilität bieten, z. B. keine räumlichen Beschränkungen für die Unterkunft.
- Zeitplan: Die Bearbeitungszeiten sind ähnlich wie bei EU-Bürgern, in der Regel Wochen für Aufenthaltsgenehmigungen, mit schnellerer Visabearbeitung für privilegierte Staatsangehörige.
- Gebühren: Die Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis für Drittstaatsangehörige liegen bei etwa 100 €, wobei für Familienangehörige aus der EU oder privilegierte Staatsangehörige keine Visumgebühren anfallen.
Vergleichende Analyse
Um das Verständnis zu erleichtern, werden in der folgenden Tabelle die vier Untertypen hinsichtlich der wichtigsten Aspekte verglichen:
Diese Tabelle verdeutlicht die unterschiedliche Komplexität, wobei nationale Sponsoren aus der EU und Deutschland im Allgemeinen einfachere Verfahren und geringere finanzielle Belastungen bieten als nationale Sponsoren aus Drittländern.
Zeitplan für die Familienzusammenführung von in Deutschland lebenden Familienangehörigen, die einem Paten nachziehen
Das Verfahren der Familienzusammenführung in Deutschland umfasst mehrere Schritte und hängt von Faktoren wie der Staatsangehörigkeit des Antragstellers, der Art des Visums und den Bearbeitungszeiten in der deutschen Botschaft ab. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung des Zeitplans und der Faktoren, die das Verfahren beeinflussen.
Allgemeiner Zeitplan für den Visumantrag für Ehepartner und Kinder
Hauptfaktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen
Wie lange die Familienzusammenführung dauert, kann von mehreren Faktoren abhängen:
Tipps zur Beschleunigung des Prozesses
- Frühzeitig mit dem Sammeln von Dokumenten beginnen
- Überprüfen Sie alle Antragsformulare doppelt
- Professionelle Beratung durch Einwanderungsanwälte für komplexe Fälle
- Überwachen Sie Embassy Updates über Terminverfügbarkeit und Bearbeitungszeiten.
- Bewerben Sie sich gemeinsam: Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden den Antrag von Familienmitgliedern bevorzugt behandeln, wenn ein Nicht-EU-Sponsor, der ein qualifizierter Arbeitnehmer ist, mit seiner Familie umzieht, im Gegensatz zum Antrag von alleinstehenden Familienmitgliedern.
- Nutzen Sie die Fast-Track-Option: Wenn der Arbeitgeber des Bürgen ein Fast-Track-Vorabgenehmigungsverfahren bei der zuständigen Einwanderungsbehörde in Deutschland eingeleitet hat, vergewissern Sie sich, dass er auch die Familienmitglieder hinzugefügt hat. Das Visum wird dann gleichzeitig für die ganze Familie ausgestellt.
Schlussfolgerung
Visa zur Familienzusammenführung in Deutschland bieten einen Weg zur Familienzusammenführung, mit maßgeschneiderten Verfahren für verschiedene Szenarien. Das Verständnis der spezifischen Anforderungen für jede Unterart sorgt für ein reibungsloseres Antragsverfahren, wobei EU- und deutsche nationale Sponsoren günstigere Bedingungen bieten. Dieser Leitfaden ist ein umfassendes Hilfsmittel, um sich in dieser komplexen Materie zurechtzufinden, wobei die vergleichende Tabelle bei der Entscheidungsfindung hilft.
Häufige Fragen zum Prozess der Familienzusammenführung
Ja, wir unterstützen Visa für abhängige Personen und bieten Beratung in Bezug auf Unterkunft, Schulbildung und lokale Integration für Familienmitglieder.
Ja, sie können bereits kurz nach ihrer Eheschließung einen Termin für ein Treffen vereinbaren. Achten Sie aber bitte darauf, dass sie bis zum Termin alle notwendigen Unterlagen zusammen haben.
Verwenden Sie die Kategorie "abhängig":
- Wenn der Ehepartner in Deutschland hochqualifiziert ist und eine Blaue Karte EU oder eine ICT-Karte besitzt oder Wissenschaftler ist
- Und wenn der Antrag zusammen mit dem Ehegatten gestellt wird oder wenn sie ihm innerhalb von sechs Monaten nach seinem Umzug folgen
Verwenden Sie die Kategorie "Familienzusammenführung":
- Wenn der Ehepartner in Deutschland einen anderen Aufenthaltstitel besitzt
- und / oder wenn der Umzug des unterhaltsberechtigten Ehegatten mehr als sechs Monate nach seiner Ankunft in Deutschland erfolgt
Nein. Als Ehegatte eines EU-Bürgers ist eine A1-Bescheinigung nicht erforderlich.
Ja. Als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen müssen Sie bei der Beantragung des Familiennachzugs eine A1-Bescheinigung vorlegen.